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Im Wesentlichen war es die Aufgabe der Post, Nachrichten, Pakete und Wertsendungen vom Absendeort zum Empfänger auch unter Wechsel der Transportmittel zu befördern.
Bereits in den Anfangsjahren wurden diese Sendungsarten organisatorisch den Briefpostsendungen oder Fahrpostsendungen zugeordnet. Unwesentlich dabei war der Bestimmungsort; innersächsisch, Staaten des DÖPV oder Ausland.
Zu den Briefpostsendungen gehörten im Wesentlichen:
Unbeschwerte Briefe

Rekommandierte Briefe

Mustersendungen

Streifbandsendungen


Zu den Fahrpostsendungen gehörten im Wesentlichen:
- Paketsendungen

- Wertsendungen, egal ob in Briefen, Paketen oder sonstigen Behältnissen

Bareinzahlungen

Postvorschusssendungen

Diese Unterteilung hat allerdings nichts mit den anzuwendenden Portobestimmungen zu tun. So werden beispielsweise innersächsisch die zur Fahrpost gehörenden Bareinzahlungsbriefe oder die Briefe belastet mit Postvorschuss mit dem Briefporto taxiert. Im Postverein hingegen gibt es hierfür beispielsweise ein gesondertes Mindestfahrpostporto.
Darüber hinaus erbrachte die Post noch weitere Leistungen, wie
- Personenbeförderung

Sonstige Warenbeförderung

Zeitungsvertrieb

Bestellung des Gesetz- und Verordnungsblattes

Bestellung der Postsendungen am Empfängerort

Die Beispielbelege stellen nur eine Auswahl dar. Zu jeder dieser Leistungen könnten ausführlichere Beschreibungen gemacht werden, was an dieser Stelle jedoch wenig Sinn macht. Nähere Ausführungen diesbezüglich erfolgen im Portohandbuch Sachsen und im Postschein- und Telegrammhandbuch Sachsen.
Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 4 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.