Veröffentlicht am Schreib einen Kommentar

Der Vierte Koalitionskrieg 1806 / 1807 – Auswirkungen auf das sächsische Postgebiet

von Stefan KolditzVSP / Gelenau

Bei der Eingrenzung des sächsischen Postgebietes gehen die Sammler in der Regel vom sächsischen Territorium nach dem Wiener Kongress im Jahre 1815 aus. Dieses Gebiet deckt sich mit wenigen Abänderungen mit dem Freistaat Sachsen von heute. Von den Staatsgebieten der Albertinischen Linie nach der Leipziger Teilung 1485 ist wenig übriggeblieben. Aber auch die später entfallenen Gebiete stellten zeitraumbezogen sächsische Postgebiete dar. Wesentliche Gründe für die Gebietsverluste waren kriegerische Auseinandersetzungen, bei denen Sachsen auf der falschen Seite kämpfte.

In der Alten Sachsenpost (Asapo) von Milde / Schmidt wird ab Seite 168 eine „Chronik und Stempel der sächsischen Postanstalten“ aufgeführt. Ausgangspunkt dabei war allerdings, dass die Postorte einen Stempel führten.

Im Sachsen-Brevier von Horst Milde dominieren wiederum die Stempel, obwohl in der Unterüberschrift „Poststationskatalog 1600 – 1867“ steht. Zusätzlich zur Asapo wurde Cottbus und Rosla aufgenommen. Da zwischenzeitlich weitere Postmeisterstempel, wie Wittenberg, Langensalza (Abb. 1, Stempel weiterverwendet von der preußischen Post) oder der Schreibschriftstempel Wolkenstein bekannt wurden, sollten die „Stempelsammler“ über eine Ergänzung des Breviers nachdenken.

Abb. 1: Preußischer Postschein mit weiterverwendetem sächsischen Postmeisterstempel von Langensalza vom 14. Oktober 1820

Das Sachsen-Brevier ist als gesamtsächsischer Poststationskatalog nicht zu verwenden, da fast alle ehemaligen Postorte aus der Zeit von 1600 bis zum Wiener Kongress 1815 fehlen. Im Stationskatalog von Feuser / Münzberg sind die ehemaligen Postorte mit Hinweis auf die sächsische Zeit mit aufgeführt, aber auch nicht alle.

1. Staatsgebiet der Wettinischen Lande

Als Ausgangspunkt der Betrachtungen wurde das Staatsgebiet Anfang des 19. Jahrhunderts gewählt. Sich davor vollzogene kleinere Gebietsveränderungen können anhand von Belegen kaum nachgewiesen werden. Bei den behandelten Sachverhalten werden allerdings auch Belege aus dem 18. Jahrhundert mit berücksichtigt, um die königlich kurfürstliche oder die kurfürstliche Zeit zu belegen.

Nachfolgend ist eine Karte des Kurfürstentum Sachsen vom Jahre 1813 (Abb. 2) mit allen auch davor vollzogenen Veränderungen abgebildet.

Abb. 2: F. W. Putzger: Historischer Schul-Atlas (44. Ausgabe, 1925)

Die ab 1800 vollzogenen Gebietsverluste (rot) und Gebietsgewinne (grün) sowie Postanstalten auf fremden Territorien (blau) sind hinsichtlich der Lage entsprechend gekennzeichnet.

  •   1      1802/1803 Verlust der Gebiete Nordhausen, Mühlhausen und Eichsfeld
  •   2      1807 Zugewinn Enklave Cottbus und Peitz
  •   3      1807 Postanstalten auf preußischem Besitz (Crossen und Züllichau)
  •   4      1808 Verlust Grafschaft Barby
  •   5      1808 Verlust Gebiet um Eisleben

Zu den einzelnen Veränderungen werden nachfolgend wesentliche Ursachen und Verträge erörtert und beispielhaft dazu Belege gezeigt. Anhand der Briefe lässt sich die Veränderung nicht belegen, da dort in der Regel keine Herkunftsstaaten vermerkt sind. Deshalb sind hierzu Postscheine oder sonstige staatliche Dokumente heranzuziehen.

Veränderung 1802 / 1803

Erste Veränderungen ergaben sich Anfang des 19. Jahrhunderts für Sachsen in den Jahren 1802 / 1803 durch den Frieden von Lunville. Im folgenden Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 verlor Sachsen unter anderem die Gebiete Nordhausen, Mühlhausen, Querfurt und das Eichsfeld (§ 3 des Reichsdeputationshauptschluss).

Diese Veränderung hatte zur Folge, dass die kurfürstlich sächsischen Postanstalten nunmehr von der preußischen Post übernommen wurden.

Ein Postschein vom 1. August 1781 zu einem Paket mit Dokumenten von Nordhausen (Abb. 3) belegt die Zugehörigkeit zu Sachsen vor der Übernahme durch Preußen.

Abb. 3: Postschein von Nordhausen aus kurfürstlich sächsischer Zeit vom 1. August 1781

Der nachfolgende Postschein vom 14. Juni 1785 zu einem Wertbrief (Abb. 4) wurde in sächsischer Zeit in Querfurt ausgestellt.

Abb. 4: Postschein von Querfurt aus kurfürstlich sächsischer Zeit vom 14. Juni 1785

2. Der Vierte Koalitionskrieg 1806 / 1807

Der Vierte Koalitionskrieg oder auch Feldzug gegen Preußen fand in den Jahren 1806 und 1807 zwischen Frankreich und den mit ihm verbundenen Staaten, wie den Mitgliedern des Rheinbundes auf der einen Seite, und im Wesentlichen Preußen und Russland auf der anderen Seite statt. Sachsen kämpfte auf der Seite Preußens. Der alte preußische Staat brach nach der Schlacht von Jena und Auerstädt im Oktober 1806 zusammen. Der Friedensvertrag von Posen wurde am 11. Dezember 1806 unterzeichnet. Der Vertrag beendete den Krieg zwischen Frankreich und dem mit Preußen verbündeten Kurfürstentum Sachsen während des Vierten Koalitionskrieges.

Die Hauptlast des Krieges lag nunmehr bei Russland. Nach der entscheidenden Niederlage gegen Napoleon in der Schlacht bei Friedland in Ostpreußen am 14. Juni 1807 beendete der Friede von Tilsit den Vierten Koalitionskrieg.

Der russisch-französische Friedensschluss vom 7. Juli 1807 teilte Europa in eine russische und französische Interessenssphäre ein. Der preußisch-französische Vertrag vom 9. Juli 1807 (Diktatfrieden) stufte Preußen auf eine europäische Mittelmacht herab. Preußen verlor dabei fast die Hälfte seines Territoriums. Napoleon befand sich hingegen auf dem Höhepunkt seiner Macht. Die Karte in Abb. 5 zeigt das Preußen nach dem Frieden von Tilsit 1807 verbleibende Gebiet, in der Karte braun eingezeichnet. Die verlorenen preußischen Gebiete sind hingegen blau eingezeichnet. Zu den östlichen Gebieten ist zu bemerken, dass diese von Preußen Ende des 18. Jahrhunderts annektiert wurden.

Abb. 5: Teilkarte von Europa im Ergebnis des Friedens von Tilsit (wikipedia.org: Frieden von Tilsit)

2.1 Friedensvertrag von Posen vom 11. Dezember 1806

Sachsen wurde der Friedensvertrag von Posen aufdiktiert. Sachsen musste dem Rheinbund beitreten. Im Gegenzug wurde Sachsen zum Königreich erhoben.

Nachfolgend die diesbezüglichen Artikel des Vertrages:

„Artikel 1

Von der Unterzeichnung gegenwärtigen Friedensschlusses an soll Friede und vollkommene Freundschaft zwischen Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, König von Italien und dem rheinischen Bunde einer, und Sr. kurfürstl. Durchlaucht von Sachsen anderer Seits seyn.

Artikel 2

Se. kurfürstliche Durchlaucht von Sachsen treten dem am 12. Julius dieses Jahres zu Paris abgeschlossenen Konföderations- und Allianztraktate bei, und erhalten durch diesen Beitritt alle Rechte und alle Verbindlichkeiten des Bündnisses, als wenn dieselben Haupt-Mitkontrahent des besagten Vertrags gewesen wären.

Artikel 3

Se. kurfürstliche Durchlaucht nehmen den Titel: König an, und haben im Kollegium und im Range der Könige den Sitz nach der Ordnung der Einführung desselben.“

Die ersten drei Artikel des Vertrages konnten ohne Folgevereinbarungen vollzogen werden, da damit keine Territorialveränderungen im Zusammenhang standen. Aus dem bisherigen Kurfürstentum Sachsen wurde nunmehr das Königreich Sachsen.

Veränderung der Behördenbezeichnung

Die vor der Veränderung mit „Churfürstlich Sächsisch“ unterschriebenen Postscheine wurden aus Sparsamkeitsgründen weiterverwendet und das „Churfürstlich“ wurde abgeändert in „Königlich“.

Abb. 6: Postschein von Naumburg vom 24. Februar 1807 mit geänderter Unterschrift

Beim Postschein von Naumburg vom 24. Februar 1807 (Abb. 6) wurde in der gedruckten Scheinunterschrift das „Churfürstlich“ gestrichen und mit „Königlich“ überschrieben. Die noch vorrätigen Scheine wurden aufgebraucht. Inwieweit unabhängig davon zu dieser Zeit bereits mit „Königlich Sächsisch“ gedruckte Scheine vorlagen, kann nicht belegt werden. Vor dem Druck neuer Scheine hat das Oberpostamt Leipzig die noch vorrätigen Postscheine ja auch noch ausgegeben.

Spätestens Mitte 1807 wurden Postscheine mit „Königlich“ an die Postanstalten ausgeliefert, was der Postschein von Marienberg vom 29. Juni 1807 nach Freiberg (Abb. 7) belegt.

Abb. 7: Postschein von Marienberg vom 29. Juni 1807 mit der neuen Behördenbezeichnung

Es liegt allerdings auch noch ein „Churfürstlich Sächsischer“ Schein vor, welcher erst 1810 in Zschopau verwendet wurde. Bei geringem Bedarf kam dies durchaus vor.

Im Friedensvertrag von Posen wurden weitere Vereinbarungen auf militärischem Gebiet oder bezüglich der Gleichstellung des lutherischen und katholischen Glaubens getroffen, welche für die Post keine Rolle spielten.

2.2 Friedensvertrag von Tilsit

Der russisch-französische Friedensvertrag wurde noch unter gleichberechtigten Partnern geschlossen. Frankreich konnte Russland zu dieser Zeit nicht als Gegner gebrauchen. Anders verhielt es sich beim Diktatfrieden mit Preußen.

Gebietsgewinn Herrschaften Cottbus und Peitz

Bereits im Friedensvertrag von Posen wurden Festlegungen zu Gebietsveränderungen getroffen.

„Artikel 6

Se. Majestät der Kaiser der Franzosen, König von Italien machen sich anheischich, dem Könige von Sachsen im künftigen Friedensvertrage mit Preussen den Kottbusser Kreis abtreten zu lassen.

Artikel 7

Se. Majestät der König von Sachsen treten dem Fürsten, welche Se. Majestät der Kaiser noch ernennen werden, in dem Theile von Thüringen zwischen den Fürstenthümern Eichsfeld und Erfurt ein Gebiet ab, welches an Bevölkerung und sonstigen Verhältnissen jenem des Kottbusser Kreises gleich ist. Dieses Gebiet soll dazu dienen, die genannten Fürstenthümer zu verbinden, und von dem zu bezeichnenden Fürsten mit vollem Eigenthum und mit vollkommener Souverainität besessen werden. Die Gränzen dieses Gebiets sollen durch von beiden Seiten ernannte Kommissarien gleich nach Auswechslung der Ratifikationen festgesetzt werden.“

Nähere Einzelheiten dazu wurden mit dem Friedensvertrag von Tilsit vom 9. Juli 1807 zwischen Frankreich und Preußen geregelt. Die Artikel aus dem Vertrag werden in Kopie beim betreffenden Sachverhalt abgebildet.

In Folge von Gebietsaustauschen wurde Cottbusser Kreis mit den Postanstalten Cottbus und Peitz Sachsen zugeschlagen. Die formelle Übergabe fand am 20. September 1807 in Berlin statt.

Der in Cottbus bereits zu preußischer Zeit verwendete Langstempel wurde in sächsischer Zeit weiterverwendet.

Der nebenstehende Brief vom 14. Juni 1801 (Abb. 8) wurde in Berlin aufgegeben und über Cottbus nach Herrnhut befördert. Wenn man die damalige Postorganisation betrachtet, ergibt sich jedoch die Frage, welche ursprüngliche Bedeutung dieser Stempel hatte, welcher bereits 1800, im Gegensatz zu den großen preußischen Städten (1817), viel früher eingeführt wurde.

Abb. 8: Portobrief von Berlin über das preußische Postamt in Cottbus nach Herrnhut vom 14. Juni 1801

In Cottbus erfolgte der Postaustausch der von Norden von Preußen nach dem östlichen Teil Sachsens gehenden Post. Die preußischen Postkurse endeten in Cottbus.

Ab Cottbus verkehrten ausschließlich kursächsische Kurse weiter nach sächsischen Postanstalten. Demnach bezog Preußen das Porto bis Cottbus und Sachsen das weitergehende Porto innersächsisch.

Ob es sich beim Stempel Cottbus um einen preußischen Verrechnungsstempel mit Sachsen, um einen preußischen Briefaufgabestempel (verwendet auch bei Transitbriefen über Cottbus) oder um einen seitens der sächsischen Post bei Postübernahme von Preußen oder ab 1807 als Briefaufgabestempel innersächsisch handelt, könnten nur Briefe direkt von Cottbus nach Preußen mit diesem Stempel vor 1807 belegen. Innersächsische Briefe mit dem Cottbus-Stempel als Aufgabestempel liegen zumindest vor. Eine Beurteilung setzt allerdings voraus, dass es sich dabei nicht um eine Briefhülle ohne Datum und Absendeort handelt (vgl. FG Sachsen, RB 24, S. 20). In einer Aufstellung der sächsischen Postorte von 1773 wurde Cottbus auch aufgeführt. Eine sächsische Posthalterei wird sich dort zumindest befunden haben.

Wichtig bei der Meldung von Belegen ist, dass diese Briefe tatsächlich mit vollständigem Inhalt übermittelt werden, denn eine Dienstbriefhülle mit dem Stempel hilft hier nicht weiter.

Nach der Angliederung des Cottbusser Kreises änderte sich hinsichtlich der Postkurse von Preußen bis Cottbus nichts. Der Postaustausch und der Abschlag des Stempels erfolgten weiter.

Abb. 9: Portobrief von Hamburg über Berlin und Cottbus nach Herrnhut vom 8. November 1809

Der Brief von Hamburg über Berlin und Cottbus nach Herrnhut vom 8. November 1809 (Abb. 9) belegt die Weiterverwendung des bisherigen Stempels in sächsischer Zeit. Für den Brief von Berlin standen der preußischen Post bis Cottbus 11/2 Groschen und von Hamburg bis Cottbus gesamt 4 Groschen zu. Das Porto von Cottbus bis Herrnhut mit 21/2 Groschen stand Sachsen allein zu. Zur genauen Portoberechnung vgl. Portohandbuch Sachsen, Band 1, Seite 12.

In der Asapo ist auf Seite 406 bezüglich Peitz vermerkt, dass der Ort erst durch Sachsen eine Post erhielt. Die Aussage im Stationskatalog von Feuser / Münzberg mit „Preußische Postanstalt, g. 1710 PW; 1796 PA; 1807 an Sachsen; sächs. Postanstalt, g: 1809“ hilft zur Aufklärung auch nicht viel weiter.

Abgabe von sächsischen Gebieten an das Königreich Westphalen

In der Literatur wird als Jahr der Abgabe von sächsischen Gebieten an das Königreich Westphalen meist 1806 angegeben.

In der Alten Sachsenpost von Milde / Schmidt 1973 steht dazu „Barby, Eisleben, Mansfeld und Wanfried gelangten 1806 zum neu gegründeten Königreich Westphalen.“

Diese Aussage dürfte aufgrund der wesentlich später abgeschlossenen Verträge und auch anhand von Postscheinen so nicht stimmen. Das Königreich Westphalen war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gegründet.

Auch Postscheine belegen die spätere Übertragung.

Anhand der vertraglichen Vereinbarungen fand die Übertragung wesentlich später statt.

Im Friedensvertrag von Tilsit wird im Artikel 8 die Gründung des Königreichs Westphalen festgeschrieben.

In der Verfassung des Königreichs vom 15. November 1807 sind als Gründungsmitglieder keine sächsischen Herzogtümer aufgeführt. Lediglich bereits im Jahre 1803 verlorene sächsische Gebiete gehörten dazu.

Abb. 10: Postschein von Eisleben vom 6. Februar 1785 aus der kurfürstlichen Zeit

Der Postschein vom 6. Februar 1785 (Abb. 10) dokumentiert die Zugehörigkeit von Eisleben in kurfürstlicher Zeit. Der Schein vom 25. März 1807 (Abb. 11) zeigt, dass noch im Jahre 1807 die Königlich Sächsische Post in Eisleben betrieben wurde.

Abb. 11: Königlich sächsischer Postschein vom 25. März 1807 verwendet in Eisleben

Bei wikipedia ist bei den Departements des Königreichs Westphalen als Übernahmejahr 1808 aufgeführt:

„Den ersten Zuwachs erhielt Westphalen durch eine sächsische Abtretung im Traktat vom 19. März 1808. Die Grafschaft Barby, das Amt Gommern und den größten Teilen des sächsischen Anteils der Grafschaft Mansfeld (ohne Artern, Voigtstedt und Bornstedt) sowie dem sächsischen Teil der Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla (zusammen etwa 30.000 Einwohner). Durch Decret vom 27. März 1808 wurde das abgetretene Mansfeld mit dem Departement der Saale, Barby und Gommern mit dem Departement der Elbe verbunden.“

Damit dürfte der Verlust der Gebiete im Jahre 1808 vollzogen sein. Das zugehörige Dokument vom 19. März 1808 habe ich allerdings nicht gefunden, um hieraus weitere Nachweise abzubilden. Dass beispielsweise Barby einmal zu Sachsen gehörte, kann anhand von Postscheinen belegt werden. Der Postschein vom 7. Dezember 1755 von Barby (Abb. 12) wurde über Brandkassengelder nach Dresden ausgestellt. Brandkassengelder waren nur von sächsischen Orten abzuführen, deshalb die territoriale Zugehörigkeit zum Kurfürstentum. Allein die Verwendung eines sächsischen Postscheins würde nicht ausreichen, da Sachsen auch Postanstalten außerhalb seines Territoriums unterhielt und dort auch die sächsischen Postscheine verwendete.

Abb. 12: Sächsischer Postschein aus der königlich kurfürstlichen Zeit verwendet in Barby am 7. Dezember 1755

Sächsische Postanstalten auf preußischem Gebiet

Kaiser Napoleon errichtete über die Verträge von Tilsit das Herzogtum Warschau als polnischen Satellitenstaat im Abhängigkeitsverhältnis zu Sachsen (Artikel 15). Sachsen regierte das Herzogtum in Personalunion.

Da zwischen Sachsen und dem Herzogtum Warschau preußisches Territorium lag, wurde gleichzeitig die Verbindung der beiden Gebiete über eine Heerstraße festgelegt (Artikel 16).  Diese Straße verlief von Sachsen über die preußischen Orte Crossen und Züllichau nach Posen und Warschau (vgl. Kartenausschnitt in Abb. 13). Dass Artikel 16 zunächst rein militärische Zwecke hatte, geht bereits aus der Formulierung hervor.

Abb. 13: Karte der Territorien nach dem Tilsiter Frieden; Heerstraße

Abb. 14: Postschein verwendet auf preußischem Territorium in Crossen am 25. Februar 1809

Hinsichtlich der Post hatte die Heerstraße durch preußisches Staatsgebiet allerdings auch Folgen. So entstand in Crossen und Züllichau eine sächsische Postanstalt mit Pferdewechselstation auf preußischen Territorium. Ob dies bereits 1807 oder erst 1808 erfolgte, ist nicht bekannt. Das Exemplar des Königlich Sächsischen Hof- und Staatskalenders 1808, was darüber Auskunft geben könnte, ist nicht bekannt. Auch im Stationskatalog von Feuser / Münzberg sind die beiden Postanstalten als sächsisch nicht erwähnt.

Zumindest von Crossen liegt ein Postschein vom 25. Februar 1809 vor (Abb. 14). Von der Postanstalt Züllichau sind keine Belege bekannt. In den Königlich Sächsischen Hof- und Staats-Kalendern sind ab 1809 beide Postorte mit den Postmeistern aufgeführt. Mit dem Wiener Kongress fielen beide Postanstalten wieder an Preußen.

Heinrich Stephan, Königlich Preußischer Post-Rath, beschreibt die Situation nach dem Frieden von Tilsit in seinem Buch „Geschichte der Preußischen Post von ihrem Ursprunge bis auf die Gegenwart, 1859“ sehr ausführlich, allerdings aus preußischer Sicht. Die diesbezüglichen Seiten 356 und 357 werden deshalb in Kopie abgebildet (Abb. 15).

Abb. 15: Auszug aus „Geschichte der Preußischen Post“, Seite 356 f.

Nach diesem Auszug wurden im Herzogtum Warschau alle preußischen Posten aufgehoben. Alle Postmeister und preußischen Beamten wurden vom sächsischen König entlassen. Die preußischen Postkurse von Berlin nach Osten erlitten dadurch erhebliche Störungen. Im Herzogtum wurde eine eigene Post aufgebaut.

Aus der Zeit der Personalunion ist ein Postschein vom 13. Februar 1808 von Warschau bekannt (Kopie Abb. 16). Vom Scheintext handelt es sich um einen preußischen Typ und ist auch mit „Königl. Ober-Post-Amte“ unterschrieben. Warschau war allerdings Herzogtum und kein Königreich.

Hier stellt sich die Frage, ob Preußen in Warschau wieder eine Postanstalt zu dieser Zeit betrieben hat oder ob in der Postanstalt des Herzogtums Warschau lediglich wie sonst auch in Sachsen üblich die alten Scheine aufgebraucht wurden.

Abb. 16: Postschein von Warschau vom 13. Februar 1808

Verwendete Literatur:

  • Milde / Schmidt: Die alte Sachsenpost, 1973
  • Horst Milde: Sachsen-Brevier, 1994
  • Feuser / Münzberg: Deutsche Vorphalatelie Stationskatalog, 1988
  • Heinrich Stephan: Geschichte der Preußischen Post, 1859 *
  • Gustav Schäfer: Geschichte des Sächsischen Postwesens, 1879 *
  • Reichdeputationshauptschluß vom 25.2.1803 *
  • Friedendvertrag von Posen vom 11.12.1806 *
  • Friedendvertrag von Tilsit vom 7. / 9.7.1807 *
  • Königlich Kurfürstliche und Königliche Hof- und Staats-Kalender, verschiedene Jahrgänge *
  • de.wikipedia.org mit den Themen wie Vierter Koalitionskrieg, Frieden von Possen, Frieden von Tilsit, Königreich Westphalen, betroffene Ortschaften und Herzogtümer und Vieles mehr *

Die am Ende mit einem „*“ versehene Literatur ist im Internet für nichtkommerzielle Zwecke frei verfügbar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert