Entwertungsarten

Gleichzeitig mit der Entscheidung, nach den Vorgaben des Postvereinsvertrages eigene Francomarken herauszugeben, beschloß die sächsische Postverwaltung, zu ihrer Entwertung spezielle Stempel anfertigen zu lassen. Aus Termingründen konnte diese Absicht jedoch nicht gleichzeitig mit der Markenausgabe umgesetzt werden. Als Provisorium wurde das Durchstreichen der aufgeklebten Marke durch Federzug und mittels „Dinte“ vorgeschrieben. Es folgten bis zum Ende der sächsischen Posthoheit eine Reihe weiterer Entwertungsregelungen mit den nachfolgend aufgeführten Gültigkeitszeiträumen. Zu beachten ist, daß die entsprechenden Verordnungen nicht zeitgleich, sondern erst einige Tage später im Postverordnungsblatt veröffentlicht und damit den Postanstalten zugänglich gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die entsprechenden Stempelgeräte, deren Versand ebenfalls zusätzliche Zeit beanspruchen konnte.

  • 1. Federzug, 1. Juli 1850 bis 4. Juli 1850

Die Federzugsentwertung erwies sich als umständlich und insofern ungeeignet, als sie sich chemisch entfernen ließ. Man griff deshalb auf die vorhandenen Ortsstempel zurück, bis die vorgesehenen gesonderten Entwertungsstempel beschafft sein würden.

  • 2. Ortsstempel der 1. Periode 5. Juli 1850 bis 10. März 1852

Neben den noch aus der Vormarkenzeit stammenden Ortsstempeln wurden nach und nach auch neu angefertigte eingesetzt.

  • 3. Vollgitterstempel 11. März 1852, Versuchsstempel als Vorläufer 12. Und 13. Dezember 1852

Der sogenannte Sechspunktstempel von Chemnitz gilt als Versuch zur separaten Entwertung, bewährte sich aber nicht. Eingeführt wurde stattdessen der Vollgitterstempel.

  • 4. Nummerngitterstempel beginnend am 24. November 1852 in Dresden

Die aus Messing bestehenden Vollgitterstempel wurden durch haltbarere aus Stahl ersetzt, versehen mit einer die Verwendungspostanstalt kennzeichnenden Nummer.

  • 5. Ortsstempel der 2. Periode ab 25. Februar 1859 für Kreuzbandsendungen,

ab 22. Dezember nach Abnutzung der Nummerngitterstempel

  • 6. Sonderfälle

Nachträgliche Entwertungen hatten immer mit einem Stempel zu erfolgen, der die stempelnde Postanstalt erkennen ließ, also Nummern- oder Ortsstempel

Sofern kein Stempel vorhanden war (Schaffnerpost, Postkutschenaufgabe, Landbriefträgerzustellung), war durch Federzug zu entwerten.

1. Federzug, 1. Juli 1850 bis 4. Juli 1850

Auf losen Marken sind Federzüge kaum als original aus der relevanten Verwendungszeit stammend nachweisbar. Notwendige Voraussetzung ist, daß die betreffenden Marken von einer der beiden ersten Druckformen stammen, also das große Format haben.

Neben der vom ersten Verwendungstag stammenden Drucksache sind bisher lediglich vier weitere Exemplare mit der vorgeschriebenen regulären Federzugentwertung registriert, alle aus der selben Aussendung vom 4. Juli 1850 stammend. Der Drucksacheninhalt datiert jeweils vom 1. Juli 1850.

2. Ortsstempel und Coursstempel der 1. Periode 5. Juli 1850 bis 10. März 1852

3. Vollgitterstempel 11. März 1852

Früheste Verwendung eines Vollgitterstempels am 16. März 1852. Noch am Vormittag dieses Tages wurde in Leipzig mit dem Ortsaufgabestempel entwertet. Die Verteilung der Vollgitterstempel erfolgte am 16.3 1852 an alle bestehenden Postanstalten.

Spätverwendung eines Vollgitterstempels am 2. September 1857

Am 28. Ausgust 1856 waren alle damals bestehenden Postanstalten mit Nummerngitterstempeln ausgestattet worden. Die Vollgitterstempel waren nach deren Empfang an das Postwirtschaftsdepot zurückzusenden.

Ausweislich einiger weniger späteren Verwendungen an Bahncoursen sind dort in Ermangelung von Coursstempeln übergangsweise Vollgitterstempel verwendet worden.

4. Nummerngitterstempel beginnend am 24. November 1852 in Dresden

Früheste, noch versuchsweise Verwendung eines Nummerngitterstempels am 24. November 1852

Das Hofpostamt Dresden hatte den Auftrag erhalten, zwei ihm zugesandte Nummerngitterstempel mit der Nummer 1 probeweise in betrieb zu nehmen und über ihre Eignung „für das Stempelgeschäft“ an die OPD Leipzig zu berichten.

Nach positiver Rückmeldung wurden nach und nach für alle Postanstalten Stempel mit Nummern in fortlaufender Reihenfolge bestellt und eingesetzt.

Als letzte Postanstalt erhielt Cunewalde am 1. Oktober 1861 den Nummernstempel 220

Abgesehen von einigen ersatzweise beschafften Stempelgeräten für unbrauchbar gewordene Exemplare wurden keine weiteren Nummernstempel mehr beschafft. Neu eröffnete Postanstalten erhielten ausschließlich Ortsaufgabestempel, die auch zur Markenentwertung zu verwenden waren.

5. Ortsstempel der 2. Periode ab 25. Februar 1859 für Kreuzbandsendungen, ab 22. Dezember nach Abnutzung der Nummerngitterstempel

Markenentwertung einer Drucksachenfrankatur mit dem Ortsstempel

Die Markenentwertung war bei Drucksachenfrankaturen vom 25. Februar 1859 an gestattet, aber nicht verpflichtend. Einige Postanstalten wie Zittau machten von dieser Erleichterung konsequent Gebrauch, während andere zumindest teilweise die alte Regelung praktizierten und den Nummernstempel zur Entwertung verwendeten.

Nummerngitterstempelentwertung vom letzten Tag der sächsischen Posthoheit

Während viele Postanstalten bereits vor der erforderlichen Unbrauchbarkeitsfeststellung durch einen dazu befugten Beamten den Nummerngitterstempel allenfalls noch sporadisch zur Entwertung benutzten, hielt sich das Postamt Zittau penibel an die entsprechende Vorschrift.

6. Sonderfälle

Für den Fall, daß die Entwertung verwendeter Marken unterblieben war, hatte das jede kartierende oder empfangende Postanstalt nachzuholen. Dazu waren Ortsstempel, bzw., soweit vorhanden,  Nummernstempel zu verwenden.

In Chemnitz nur unzureichend vom Stempel getroffene Marke, nachentwertet in Löbau mit dem Ortsstempel

In Löbau erfolgte mangels expliziter Vorschrift keine Entwertung. Sie wurde nachgeholt am Bestimmungsort Eybau mit Rötelkreuz.