- Ansprechpartner: Arnim Knapp
- Mail: joncker_knapp@t-online.de
Definition einer Ganzsache
Ganzsachen sind alle Arten postalischer Formulare, die zur Aufnahme von Daten oder Gegenständen dienen, und durch einen aufgedruckten Wertstempel oder einen gleichwertigen Vermerk die Inanspruchnahme einer im Voraus bezahlten postalischen Dienstleistung ermöglichen. Beispiele für Ganzsachen sind Umschläge, Streifbänder, Postkarten, Postanweisungen, etc. Wie Briefmarken verkörpern auch Ganzsachen den Wert einer postalischen Dienstleistung und sind somit Postwertzeichen. Abweichend von dieser philatelistischen Definition bezeichnet die Post mit dem Begriff Postwertzeichen im Falle einer Ganzsache i.A. nur den darauf befindlichen Wertstempel.
Man unterscheidet amtliche und private Ganzsachen.
Amtliche Ganzsachen sind:
- von der jeweiligen obersten staatlichen Postbehörde mit ihrer Genehmigung ausgegeben werden;
- über posteigene Verkaufsstellen oder im Auftrag der Postbehörde öffentlich vertrieben werden, wobei der Verkauf zeitlich, regional oder auf einen bestimmten Empfängerkreis beschränkt sein kann;
- bei Erscheinen in einem Amtsblatt der Postbehörde oder in einem entsprechenden Mitteilungsblatt angekündigt werden.
Wichtig für das Vorliegen einer amtlichen Ganzsache ist die Erfüllung aller drei Kriterien.
- Gemäß dieser Definition sind alle von der Königlich Sächsischen Post verausgabten Franko-Couverts amtliche Ganzsachen.
Gebrauch Kopf-Ausgabe König Johann links ohne Zusatzfrankatur
Bei Ganzsachen beschäftigt sich der Sammler im weitesten Sinne mit der Verausgabung, und den Gebrauchsvorschriften, also einer Zeit nach Erscheinen der ersten sächs. Briefmarke.
Womit sollte sich der Ganzsachen-Sammler im Einzelnen beschäftigen:
- – Literatur
- – Ziel der Ganzsachen-Verausgabung
- – Sächsische Postverordnungen
- – Vorbilder
- – Suche nach einem Hersteller
- – Vorentwürfe
- – Probedrucke
Dem Herstellverfahren:
- – Buch- Prägedruck
- – Fälschungssicherheit
- – Zuschnitt
- – Gummierung: Auftragsverfahre, kurz, lang
- – Schalter-Verkaufspreis
- – Formate groß, klein
- – Klappenstempel sächs., preuss.
Den verschiedenen Ausgaben:
- – 2 Kopfausgaben König Johann
- – Sächs. Wappen-Ausgabe
- – Nicht verausgabtes Postanweisungsformular
- – Farbwechsel, Farbnuancen
- – Gebrauchsvorschriften: Zusatzfrankatur, Zulassung Ausschnitte
- – Auflagenhöhe, Lieferdaten
- – Druckbesonderheiten: Fehler im Klischee, Blindruck, Versatz
- – Entwertungsvorschrift
Dem Ende der sächsischen Posthoheit, Übergang zum Nord-Deutschen Bund
- – Überläufer
- – Einziehung der Franko-Couverts
- – Aufbrauch der Restbestände
Literaturzusammenstellung (nach Erscheinungsjahr sortiert), die sich mit den Franko-Couverts des Königreich Sachsen befasst.
- Timbre-Poste, 1870, S. 59, Dr. Legrand
- Les timbes le Saxe, 1878, Moens
- Geschichte der Postwertzeichen des Königreich Sachsens, 1882, Dr. jur. P. Kloss
- Der Philatelist, 1882, S. 81
- Der Philatelist, 1889, S. 127, F.A.Schumann
- Philatelic Journal of America, 1890, S. 119, Major Evans
- III. Briefmarkenzeitung, N. 11 und No. 12, S. 121 ff. und 135 ff.1893, Ernst Heitmann
- American Philatelist Band III, S. 92, Tiffany
- Die Briefumschläge der Deutschen Staaten, 1894, Carl Lindenberg
- Edition d´Ore Nr. 49 Königreich Sachsen – Die Franko-Couverts, Die Arnim Knapp Sammlung, Heinrich Köhler, 2006
- „Die Franko-Couverts der Königlich Sächsischen Postverwaltung“, Arnim Knapp, Heirich Köhler, Eine Studie über die Entstehungsgeschichte, den Entwurf, die Herstellung, den Verkauf an das Publikum und den Gebrauch, 2004
Zusammenstellung der Königlich Sächsischen Postverordnungen, Franko-Couverts betreffend.
Posttaxordnung Nr. 655, vom 13. Juni 1850: Ankündigung über den Verkauf von Franko-Couverts in § 8;
Postverordnung Nr. 1891, vom 22. Juni 1859: Bekanntmachung, die Frankierung der Briefe durch Frankomarken und Franko-Couverts betreffend
- – Absatz II Wertstempel, Farbe, Gestaltung und Formate
- – Preisgestellung
- – Zulassungen der Zusatzfrankierung
- – Zulassung von Ausschnitten
- – Verkauf der Franko-Couverts mit Beginn 1.Juli 1859
Postverordnung Nr. 1892, vom 23. Juni 1859; Die Frankierung der Briefe durch Frankomarken und Franko-Couverts betreffend
- – § 8 Entwertungsvorschrift
- – § 16 Verkauf der Frankomarken und Franko-Couverts
Postverordnung Nr. 1972, vom 22. Dezember 1859: Die Entwertungsstempel der Fankomarken und Franko-Couverts betreffend
- – Bestimmung zum Aufbrauch der Nummerngitterstempel zur Entwertung
- – Genehmigung zur Verwendung des Ortsstempels zur Entwertung
Postverordnung Nr. 2309: Die Bestellung von Franko-Couverts betreffend
Postverordnung Nr. 2324, vom 19. Juni 1863: Die Frankierung der Briefe und Kreuzband Sendungen durch Frankomarken oder Franko-Couverts betreffend
- – Absatz I Wertstempel, Farbe, Gestaltung und Formate
Postverordnung Nr. 2325, vom 19. Juni 1863: Die Frankierung der Briefe und Kreuzbandsendungen durch Frankomarken und Franko-Couverts betreffend
- – Verfahrensweise bei der Entwertung
- – Verkauf der Franko-Couverts
Postverordnung Nr. 2534, vom 23. Juni 1865: Die Einführung der Franko-Couverts zu ½ Ngr. betreffend
- – Wertstempel, Farbe, Gestaltung und Formate
- – Verkaufsbeginn der ausgelieferten Couverts