- Ansprechpartner: Stefan Kolditz
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Alle im Verkehr der Post mit ihren Kunden ausgestellten Bescheinigungen sind im weitesten Sinne den Postscheinen zuzurechnen. Eine besondere Bedeutung für die Sammler haben dabei die gedruckten Scheine.
Im Wesentlichen kommen Postscheine über nachfolgende Leistungen der Post vor:
1. Postscheine über Wertsendungen
2. Postscheine über rekommandierte Sendungen
3. Einzahlungsscheine / Aufgabescheine über Bareinzahlungen
4. Zeitungsscheine über die Bezahlung des Zeitungsgeldes
5. Insertionsquittungen der Leipziger Zeitung
6. Quittungsscheine über den Bezug und die Bestellung des Gesetz- und Verordnungsblattes
7. Reisescheine
8. Extrapostquittungen
9. Adressscheine
Neben der Scheinart werden die Postscheine unterschieden in
- Administrationsscheine; zentral vom Oberpostamt bestellte Scheine ohne Vordruck des Verwendungsortes (Raum für handschriftlichen Eintrag, Beispiel siehe Wertschein oben) und
- Postmeisterscheine; beschafft von den Postmeistern mit gedrucktem Ortsnamen der Postanstalt
Bis Anfang der 1820er Jahre ließ neben dem Oberpostamt Leipzig das Oberpostamt Budissin für die Oberlausitz eigene Postscheine herstellen. Diese Scheine kommen sowohl als Administrationsscheine als auch als Postmeisterscheine einzelner Postanstalten der Oberlausitz vor.
Die Postscheine sind nicht nur hinsichtlich der bestätigten Leistung der Post interessant, sondern auch für den Nachweis, dass es sich um eine sächsische Postanstalt auf ehemals sächsischem oder auch außerhalb des sächsischen Staatsgebietes handelte (ehemals sächsische Postorte). Langensalza gehörte bis 1815 zum sächsischen Staatsgebiet.