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1482 führte der Kurfürst Ernst den wettinischen Staat. Das Familienbündnis mit seinem Bruder Albrecht hatte zu dieser Zeit jedoch bereits Risse, als Albrecht seine Residenz nach Torgau verlegte. Die sich zuspitzenden Gegensätze führten letztendlich zur im Jahre 1485 in Leipzig vertraglich festgelegten Teilung des wettinischen Gesamtbesitzes zwischen Ernst und Albrecht.
Ernst erhielt außer den Kurlanden Thüringen mit den fränkischen und vogtländischen Besitzungen und den einen Teil des Oster- und Pleißnerlandes (Ernestinische Linie), Albrecht den anderen Teil und Meißen (Albertinische Linie).
Das bezüglich der sächsischen Postgebühren betrachtete Postgebiet umfasste in den Anfangsjahren das Gebiet der Albertinischen Linie. Dies hat zur Folge, dass alle Postsendungen innerhalb dieses Gebietes den innersächsischen Sendungen zuzurechnen waren.
Anhand der Belege lässt sich das Postgebiet am besten über Postscheine nachweisen. Ein Nachweis über die Taxen setzt allerdings die Kenntnis der Portobestimmungen der angrenzenden Staaten voraus.

Die Postscheine von Barby (Kurkreis; königlich kurfürstliche Zeit), von Merseburg (Merseburg; kurfürstliche Zeit) belegen die Zugehörigkeit zum sächsischen Postgebiet in der jeweiligen Zeit.

Das Postgebiet der Kurfürstlich Sächsischen Post wurde Anfang des 19. Jahrhunderts durch kriegerische Auseinandersetzungen wesentlich dezimiert.
Mit Vertrag vom 23. Mai 1802 fielen Nordhausen und Mühlhausen mit dem gesamten Eichsfeld an Preußen, das damit und mit anderen Gebieten für den Verlust des linksrheinischen Besitzes entschädigt wurde. Barby, Eisleben, Mansfeld und Wanfried wurden 1806 dem Königreich Westphalen zugeschlagen.
Mit dem Friedensvertrag mit Frankreich trat Sachsen am 11. Dezember 1806 dem Rheinbund bei. Im Gegenzug wurde der sächsische Kurfürst zum König erhoben.
Postalisch bedeutete dies zunächst lediglich, dass die bisherige Amtsbezeichnung von der Kurfürstlich Sächsischen Post in die Königlich Sächsische Post geändert wurde.
Gleichzeitig erfolgten Gebietsaustausche, bei der Sachsen die Enklave Peitz und Cottbus von Preußen erhielt.
Mit dem Wiener Kongress verlor Sachsen 1815 fast zwei Drittel seines Territoriums an Preußen. Die sich daraus ergebenden ehemals sächsischen Postorte sind aus der im Rundbrief Nr. 59 der Forschungsgemeinschaft Sachsen e. V. abgebildeten Zusammenstellung ersichtlich.


Das nunmehr entstandene sächsische Hoheitsgebiet blieb bis zum 31. Dezember 1867 weitestgehend bestehen.
In einer Verordnung vom 31. März 1773 waren weitere inländische Orte seitens der Post benannt. Enthalten waren dabei beispielsweise Orte des Herzogtums Sachsen-Altenburg, welches die Post erst ab 1784 in eigene Verwaltung übernahm. Darüber hinaus waren auch Posthaltereien mit Pferdewechselstationen aufgeführt.

Auch Cottbus, was ja erst 1807 territorial von Preußen zu Sachsen kam, war in der Aufstellung enthalten. Das Gebiet um Peitz lag als Enklave in der Lausitz. Die Postverbindung vom sächsischen Postgebiet nach Cottbus erfolgte ausschließlich durch die sächsische Post selbst. Die Post von Preußen nach Cottbus erfolgte mit der preußischen Post. Da auch noch andere Orte, welche seitens der sächsischen Post angefahren wurden, wie beispielsweise Hof, in der Aufstellung enthalten waren, wird davon ausgegangen, dass diese Orte, wo die sächsische Post die Gebühren allein für sich beanspruchte, deshalb als innersächsische Orte mit aufgeführt wurden. Welche sächsischen postalischen Einrichtungen eventuell in diesen Orten bestanden, ist nicht im Einzelnen bekannt.
Cottbus im preußischen Postbezirk
Der nachfolgend abgebildete Brief vom 14. Juni 1801 ging von Berlin über Cottbus und Königsbrück nach Herrnhut. Der Stempel COTTBUS wurde zu preußischer Zeit abgeschlagen.

Cottbus im sächsischen Postbezirk
Das Gebiet um Cottbus wurde 1807 Sachsen zugeschlagen. Der Brief vom 8. November 1809 lief demnach in sächsischer Zeit von Hamburg über Cottbus nach Herrnhut.

Weitergehende Hinweise zu den ehemals sächsischen Postorten sind in „Die alte Sachsenpost“ von Horst Milde / Erich Schmidt und in „Deutsche Vorphilatelie, Stationskatalog“ von Peter Feuser / Werner Münzberg enthalten.
Am 18. Oktober 1845 schloss die Königlich Sächsische mit der Fürstlich Thurn und Taxisschen Postverwaltung einen neuen Postvertrag. Darin war geregelt, dass ab 1. April 1846 bis 31. Juli 1847 eine halbschiedliche Portoteilung zwischen Sachsen und Thurn und Taxis erfolgte und dass danach die Posten des Herzogtums Sachsen-Altenburg in die Königlich Sächsische Postverwaltung übergingen.
Die Zugehörigkeit von Sachsen-Altenburg zur sächsischen Post zeigt der Postschein über einen rekommandierten Brief von Ronneburg.

Mit Ablauf des 31. Dezember 1867 ging die Königlich Sächsische Post in die Postverwaltung des Norddeutschen Bundes über. Zum 1. Januar 1868 traten damit die sächsischen Portobestimmungen im Wesentlichen außer Kraft.
Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 7.2 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.