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Mit der Postordnung vom 30. April 1661 nahm der sächsische Kurfürst das Postregal erstmals für sich in Anspruch. Zu diesem Zeitpunkt ging es dabei nur um die Brief- und Warenbeförderung, jedoch noch nicht um die Personenbeförderung.
Im Jahre 1683 wurde die bisher zwischen Leipzig und Dresden eingerichtete Reitpost in eine Fahrpost umgewandelt. Mit dieser Post konnten erstmals regelmäßig auch Personen befördert werden.
Die Postämter und Postexpeditionen hatten im Wesentlichen die Annahme und Ausgabe der Postsendungen abzusichern und darüber die entsprechenden Abrechnungen zu fertigen. Die Vorstände der Postämter waren die Postmeister und der Postexpeditionen die Postverwalter.
Neben den Postanstalten gab es weiterhin eine ganze Reihe von Posthaltereien an verschiedenen Orten entlang der Postkurse. Die Aufgaben der den Posthaltereien vorstehenden Posthaltern waren neben der Absicherung des planmäßigen Posttransports auf den regelmäßig verkehrenden Kursen auch die Gewährleistung von Extraposten und Estafetten. Dazu gehörte insbesondere die Bereitstellung der Pferde und Wagen sowie des Personals. Die Posthalter rechneten darüber auch gesondert ab.
Die Postämter und Postexpeditionen waren zum Teil mit den Posthaltereien verbunden. Dies bedeutet, dass die gesamte Organisation und Abrechnung unter Verantwortung der Vorstände der Postanstalten erfolgte.
Posthaltereien konnten sich auch entlang der Postrouten an Orten befinden, wo sich keine Postanstalt befand. Ein Beispiel hierfür war die Posthalterei Gruna am Kurs von Leipzig nach Annaberg (Extrapostschein von 1842). Mit der Nutzung der Eisenbahn für die Posttransporte wurde diese Posthalterei 1843 geschlossen.

Die Posthaltereien hatten bei den regelmäßig verkehrenden Posten die Mitnahme der Fahrgäste zu gewährleisten. Für jeden Postkurs war festgelegt, ob alle Personen mitzunehmen waren oder nur eine bezüglich der Kutsche begrenzte Anzahl in der Reihenfolge des Einschreibens. Sofern alle Personen zu befördern waren, erfolgte neben dem Hauptwagen auch der zusätzliche Einsatz von Beichaisen.
Der Stunden-, Personen- und Frachtzettel vom 6. Juli 1850 belegt die Mitnahme aller Personen auf der Personen- und Packereipost von Zwickau nach Carlsbad in Beichaisen. Ab Wildenthal wurden beispielsweise 15 Personen in 4 Beichaisen befördert.

Des Weiteren waren auch Extraposten und Stafetten zum bestellten Termin durchzuführen. Die Posthaltereien hatten deshalb neben der Absicherung der regelmäßig verkehrenden Posten einschließlich der Beichaisen gleichzeitig ausreichend Postpferde und Wagen für Extraposten und Stafetten bereitzuhalten. Sofern die Postpferde nicht ausreichten, waren die Posthaltereien verpflichtet, weitere Pferde und Wagen von den Lohnkutschern und Bauern zu beschaffen.
Dies erfolgte über Spann-Verordnungen an die jeweiligen Gemeinden.

Über geleisteten Vorspann erhielten die Bauern entsprechende Vergütung.

Bei Einschreiben für die regelmäßig verkehrenden Posten erhielten die Reisenden Reisescheine in verschiedenen Ausführungen.
Neben völlig neutral bezüglich des Kurses gehaltenen Scheinen (Schein von Altenburg vom 26. September 1853) gibt es eine ganze Reihe Scheine mit dem vorgedruckten Postkurs (Beispiel Dresden 19. Februar 1834).


Reisescheine kommen neben den Großformatigen bis hin zu kleinen Charten vor.

Für die Extraposten wurden Extrapostscheine ausgestellt, bei denen rückseitig die Vorschriften über das Trinkgeld gedruckt war.


Eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen ausgestellten Reise- und Extrapostscheine ist dem Postschein- und Telegramm-Handbuch Sachsen zu entnehmen.
Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 5 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Die Rundbriefe 1 bis 100 sind unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.