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Post-tangierende Bereiche

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Neben dem eigentlichen Postdienst wurden die Postbediensteten zum Teil auch mit anderen Aufgaben betraut. Diese Aufgaben hatten nicht unbedingt etwas mit der Post zu tun und erfolgten oft in Personalunion.

Im Wesentlichen werden bei diesem Thema betrachtet:

Telegraphie

Die Entwicklung des Telegraphenwesens erfolgte in Sachsen völlig außerhalb der Postanstalten. Die Bestellung der Telegramme erfolgte durch eigene Boten der Telegraphenanstalt (Abbildung Umschlag Telegraphische Depesche von Altenburg).

Lediglich die Zustellung der Telegramme wurde in Ausnahmefällen der Post gegen Bezahlung seitens der Telegraphenanstalt oder in seltenen Ausnahmefällen des Empfängers (Abbildung Telegramm von Plauen) übergeben.

Erst in den 1860er Jahren wurde an neu errichteten Telegraphenlinien liegenden Postanstalten der Telegraphendienst den Postangestellten in Personalunion mit übertragen.

Chaussee-, Brücken-, Wege- und Pflastergeld

Die regelmäßig verkehrenden Posten waren grundsätzlich vom Chaussee-, Brücken- und Wegegeld befreit. Dies traf jedoch nicht auf die Extraposten zu.

Eine erste Chausseegeldinstruktion für die Posthaltereien zur Erhebung bei den Extraposten wurde mit Generalverordnung Nr. XXXV. am 30. Dezember 1831 bekannt gegeben. In der Generalverordnung Nr. LIV. wurden die einzelnen Gebührensätze, welche ab 1. Januar 1834 anzuwenden waren, aufgeführt. So waren an jeder Hebestelle 1 Groschen je Pferd festgesetzt. Von dem eingenommenen Chausseegeld stand der Poststation 5 % als Ausgleich für die Mühewaltung zu.

In der Generalverordnung Nr. CLXXIV. wurden die Chausseegeldgebühren ab 1. Januar 1841 neu geregelt. Danach kostete an jeder Hebestelle 1 Pferd 1 Neugroschen 2 Pfennige und 2 Pferde 2 Neugroschen und 5 Pfennige.

Die Reisenden erhielten auf der Fahrt nicht noch gesonderte Chausseegeldquittungen, da dies bereits auf dem Extrapostschein vermerkt war. Die heute vorliegenden Quittungen haben demzufolge nichts mit der Post zu tun.

Da die Postangestellten in einigen Orten gleichzeitig Chausseegeldeinnehmer waren, wurden die fiskalischen Stempel auch als Briefaufgabestempel genutzt. Dies ist beispielsweise von den Postorten Mosel, Wildenthal oder Silberstraße bekannt. Diese Tätigkeit in Personalunion rechtfertigt jedoch auch keine Zuordnung der Quittungen zur Post.

Die Einzelquittungen unterscheiden sich nach den verschiedenen Wappen sowie nach dem Erhebungszweck (Chaussee-, Brücken-, Wege- oder Pflastergeld; nachfolgend Beispiele).

Unter diesen Gesichtspunkten werden die Scheine auch allgemein unterschieden.

Chausseegeld

Brückengeld

Wege- und Pflastergeld

Accise

Am 1. Oktober 1615 führte der sächsische Kurfürst die Land- und Warenaccise ein. Belege aus den Anfangsjahren liegen nicht vor. Der früheste Accisebeleg wurde am 5. Juli 1682 in Naumburg ausgestellt.

Die ersten Scheine waren alle handschriftlich und oben links mit dem jeweiligen Accisestempel versehen. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde begonnen, die Scheine vorzudrucken. Dabei kommen auch Typen vor, wo der ansonsten abzuschlagende Stempel gleich mit vorgedruckt wurde.

Der Druck erfolgte im Buchdruck auf Büttenpapier. Aus den 1750er Jahren liegen auch hinsichtlich des Textes gestempelte Scheine vor.

Ähnlich wie bei den Wertscheinen kommen Administrationsscheine zur handschriftlichen Eintragung des Ortsnamens sowie Scheine der Einnehmer mit Vordruck des Ausstellungsortes vor.

Accisescheine kommen im Wesentlichen vor von:

Accise-Einnahmen

General-Accise-Einnahmen

Haupt-Land-Accise-Einnahme; Land-Accise-Einnahmen 

Grenz-Accise-Einnahmen

Die Erhebung der Wareneingangsabgaben wurde hinsichtlich der eingehenden Pakete der Post übertragen. Dazu legte beispielsweise das Oberpostamt Leipzig fest, welche Postämter eingehende Pakete zu verzollen hatten. Die obige Grenz-Accise-Quittung belegt, dass die Beträge vom Postamt Glauchau eingezogen wurden.

Zoll

Zölle waren Abgaben, die teils aus Finanzgründen teils aus handelspolitischen Gründen erhoben wurden. Am 30. März 1833 erklärte Sachsen seinen Anschluss an den Mitteldeutschen Handelsverein. Mit Wirkung zum 1. Januar 1834 trat Sachsen nach weiteren Verhandlungen dem Preußisch-Deutschen Zollverein bei. Damit fiel die bisher erhobene Grenzaccise weg. Zölle auf die eingeführten Waren wurden jedoch weiterhin erhoben.

Für die von den Handelsleuten und Fuhrunternehmern entrichteten Zölle wurden Quittungen ausgestellt, welche gleichzeitig zur Legitimation auf dem Weg durch den Grenzbezirk über die bei Grenzübertritt bestimmten Ortschaften dienten. Die entsprechenden Vermerke erfolgten auf der Rückseite der Quittungen.

Neben handschriftlichen Zollquittungen kommen gedruckte Quittungen, Declarationen zum Wareneingang oder Post-Declarationen vor.

Geleit

Der älteste Nachweis landesherrlicher Verkehrsabgaben stammt aus dem Jahre 1219. Die jeweils geltenden Vorschriften wurden in Geleitsrollen zusammengefasst. Bis Ende des 17. Jahrhunderts war das lebendige Geleit geläufig. Bewaffnete Berittene begleiteten die Handelstransporte. Im späten Mittelalter bildete sich daraus ein Geleitszwang. Die Kaufleute wurden gezwungen, sich unter Geleit zu stellen.

Mit dem Wegfall des lebendigen Geleits und damit dem Wegfall der ursprünglichen Sicherheitsgarantien der Fuhrleute, Händler und Reisenden blieb lediglich eine Transportabgabe übrig, die bei Benutzung der öffentlichen Straßen zu entrichten war. Aus der Aufwandsentschädigung für den Geleitsschutz wurde damit nur noch ein schriftliches Versprechen, dass die staatliche Autorität keine Gewalttätigkeiten und ungesetzliche Handlungen auf dem Territorium des Kurfürstentum Sachsen zulässt.

Auf den wichtigen Landstraßen, welche zur Umgehung der Abgabe bei Strafe von den Fuhrleuten nicht verlassen werden durften, wurden in Abständen von ca. 2 Meilen (ca. 18 Kilometer) Geleitseinnahmestellen eingerichtet.

Für die Bezahlung wurden Quittungen ausgestellt. Ähnlich wie bei der Accise waren diese anfangs handschriftlich und später vorgedruckt.

Die älteste Geleitsquittung ist von Pirna vom Jahre 1715.

Lediglich ältere Geleitsfreibriefe sind bekannt, hier von der Bergstadt Freiberg vom Jahre 1677.

Geleits-Scheine werden unterschieden nach den Einnahmestellen, den Haupt-Geleits-Einnahmen, Bei-Geleits-Einnahmen oder auch lediglich Geleits-Einnahmen und kommen in den unterschiedlichsten Teil-Vordrucken vor.

Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 11 und 12 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Die Rundbriefe 1 bis 100 sind unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.

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Feldpost

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Bei den folgenden kriegerischen Auseinandersetzungen war sächsisches Militär im Einsatz oder mit Feldpostämtern vertreten. Es können alle Ereignisse mit Dokumenten, Militär- oder Feldpostbriefen nachgewiesen werden.

  • 1683 – 1691 Türkenkrieg
  • 1618 – 1648 Der Dreißigjährige Krieg
  • 1701 – 1714 Der Spanische Erbfolgekrieg
  • 1740 – 1748 Der Österreichische Erbfolgekrieg
  • 1756 – 1763 Der Siebenjährige Krieg
  • 1792 – 1818 Die Koalitionskriege und Feldzüge Napoleons:
    • – 1805 -1808 Die Kriege gegen Österreich, Preußen und Russland
    • – 1809 Krieg gegen Österreich
    • – 1812 Feldzug gegen Russland
    • – 1813-1818 Befreiungskriege und Besatzung in Frankreich
  • 1848 – 1851 Aufstand in Thüringen. Der 1. Dänische Krieg
  • 1848 – 1851 Kurhessischer Verfassungsstreit und Aufstand in Baden
  • 1864  Der 2. Dänische Krieg
  • 1866  Der Deutsch – Deutsche Krieg

Türkenkrieg

In Aufzeichnungen aus dem Türkenkrieg 1683 finden wir zum ersten Mal den Ausdruck „Sächsische Feldpost“. Vom 30.April 1691 liegt die erste sächsische Feldpostdienstordnung vor, Sie wurde vom Kurfürst Johann Georg III, von Teplitz aus erlassen und war nur drei Seiten stark. Sie besagte, dass diejenige Postanstalt, welche mit den sächsischen Truppen ins Feld zog, die Eigenschaft eines „Hof- und Feldpostamtes“ erhielt.

1618 -1648, Der Dreißigjährige Krieg

Aus dem Aufstand in Böhmen entwickelte sich ein Kampf des katholischen gegen das protestantische Europa und zuletzt ein Eroberungskrieg der Schweden und Franzosen auf deutschem Boden. Während die Schweden bereits über ein gut ausgebautes Postsystem für Korrespondenz zwischen den Truppen und ihrer Heimat verfügen, ist über eine Feldpost der deutschen Truppen nur wenig bekannt.

In diesem Krieg ging es um den Fortbestand der Vormachtstellung Schwedens gegen Russland, Dänemark, Polen und Sachsen. Preußen schließt sich 1713 den Feinden Schwedens an. Mit Kriegsende verliert Schweden Stettin und Vorpommern an Preußen sowie Livland, Estland und Karelien an Russland.

1701-1714, Der Spanische Erbfolgekrieg

1730: Das kursächsische Feldpostamt im Zeithaimer Lager. August der Starke baute sein Heer nach dem Ende des Nordischen Krieges weiter aus. Als Höhepunkt der jährlichen Manöver und Truppenbesichtigungen wurde die gesamte sächsische Armee 1730 im Truppenlager beim Dorf Zeithaim zusammengezogen. Für den sächsischen Hof, für die fürstlichen Gäste und für die Armee verfügt der Kurfürst am 8.5.1730 die Errichtung eines Feldpostamtes im Dorfe Glaubitz. Der Postdienst und die Gebühren wurden in Anlehnung an das Reglement von 1693 festgesetzt. Manöverpost ist bislang nicht bekannt.

1740-1748, Der Österreichische Erbfolgekrieg

Der Kurfürst von Bayern erhebt nach dem Tode Karls VI. Ansprüche auf das habsburgische Erbe und wird von Frankreich unterstützt. Ebenso erheben Preußen, Sachsen und Spanien Ansprüche. Die Preußen besetzen einen Teil Schlesiens, die Franzosen, Bayern und Sachsen erobern Prag. Böhmen wird 1742 wieder befreit, die Franzosen am Rhein von der Pragmatischen Armee (bestehend aus Engländern, Hessen und Hannoveranern) geschlagen. 1744 dringen die Preußen bis Prag vor, werden aber nach Schlesien zurückgeworfen. Ein nach Schlesien vorrückendes Heer der Österreicher wird bei Hohenfriedberg besiegt. Im Frieden zu Aachen muss Österreich einen Teil der italienischen Besitzungen an Spanien sowie Schlesien an Preußen abtreten. Maria Theresia wird als Kaiserin anerkannt. Der bekannteste Feldherr Sachsens war Moritz von Sachsen ein Sohn des Churfürsten August des Starken. Er war General-Feldmarschall in französischen Diensten. Er führte einen eigenen Stempel „AR-SAXE“ von dem nur wenige Abschläge bekannt sind.

1756 -1763, Der Siebenjährige Krieg

Im dritten Krieg um Schlesien bewahrt Preußen den dortigen Besitz. Die Auseinandersetzung endet mit dem Frieden von Hubertusburg. Der Generalfeldmarschall Herzog Ferdinand von Braunschweig gab 1762 ein Feldpost-Reglement heraus, welches das bisherige Feldpostwesen verbesserte und die während der letzten Feldzüge gemachten Erfahrungen verwertete. Es sind einige Belege der preußischen Besetzung Sachsen bekannt.

Sächsischer-Zensurbrief 1762 zur Zeit des Siebenjährigen Krieges während der Besetzung von Leipzig durch preußische Truppen 

Begleitbrief zu einer Geldsendung: von Leipzig 06.Januar 1762 nach Dresden „Samt Faß mit 3000 Talern“, Kennzeichnung „HE # 3“ Der Brief wurde von der preußischen Kommandantur  zur Kontrolle geöffnet und wieder mit einem Dienstsiegel verschlossen.

1792 -1813, Die Koalitionskriege und Feldzüge Napoleons

Die Kriege der Franzosen gegen Deutschland, die schließlich unter Napoleon zur Besetzung des ganzen Landes führten, hatten zur Folge, daß die im Rheinbund zusammengeschlossenen deutschen Staaten den Franzosen Truppenkontingente stellen mussten. Diese deutschen Truppen in französischem Dienst und machten die Feldzüge Napoleons mit. Feldpostbriefe deutscher Soldaten sind daher aus weiten Teilen Europas zu finden.

1805 -1808, Die Kriege gegen Österreich, Preußen und Russland

Die 1. Grande Armée führte die Feldzüge 1805/1806 gegen Österreich, 1806 gegen Preußen zusammen mit dem Verbündeten Sachsen in der Schlacht bei Jena und Auerstedt. 1807 gegen Russland durch und wurde am 12. 10.1808 wieder aufgelöst. Nach der verlorenen Schlacht verbündete sich Sachsen zwangsweise mit Napoleon tratt dem Rheinbund bei und wurde 1806 zum Königreich erhoben.

Nach dem Frieden von Tilsit ist fast ganz Deutschland durch französische Truppen besetzt. Das Königreich Westfalen wird gegründet. Die Truppen der ehemaligen Grande Armée werden in West- und Süddeutschland, in Schlesien und Polen in Armée du Rhin umbenannt. Die Hansestädte erhalten ein eigenes Gouvernement und eigene Armeen.

1809, Krieg gegen Österreich

Im Jahre 1806 wurde der Rheinbund errichtet. Dieser war verpflichtet, dem französischen Kaiserreich 65.000 Mann für den Militärdienst zu stellen. Die Soldaten beteiligten sich an der Niederwerfung des österreichischen Befreiungsversuchs im Jahre 1809 in Tirol. Die Stempel der Armée d’Allemagne sind Zeugen dieses Feldzuges. Sächsische Truppen waren auch dort im Einsatz.

1812, Feldzug gegen Russland

Dieser Krieg mit der 2. Grande Armée bringt den großen Umschwung und die Befreiungskriege 1813/1814 und schließlich das Ende der französischen Herrschaft in Deutschland. In der 2. Grande Armée, die 500.000 Mann umfasste, kämpften ein preußisches und ein österreichisches Corps sowie Soldaten aller deutschen Staaten neben Franzosen, Schweizern, Holländern und Polen. Sachsen musste 35.000 Soldaten stelle, die auf verschiedene französische Armeen aufgeteilt wurden.

1813-1818, Befreiungskriege und Besatzung in Frankreich

Schon 1809 plante Preußen im Zusammenhang mit der Aufstellung eines neuen Heeres eine Feldpost, die dann 1813 kurzzeitig mobil gemacht werden konnte. Der Befreiungskrieg von Preußen, Russland und Österreich gegen Napoleon endet mit der Völkerschlacht bei Leipzig und der Einnahme von Paris (am 31.3.1814). Napoleon wird auf die Insel Elba verbannt.

Am 1.3.1815 landet Napoleon in Südfrankreich, wird aber mit seinen Truppen am 18.6.1815 geschlagen und als Kriegsgefangener nach St. Helena verbracht. Paris wird erneut eingenommen und die Nord- und Ostgrenze Frankreichs bleibt vertraglich auf 5 Jahre besetzt. 1818 ziehen die verbündeten Truppen bereits wieder ab. Von den sächsischen Truppen sind aus dieser Zeit zwei sehr seltene Feldpoststempel bekannt. Sachsen stellte ca. 50.000 Mann Besatzungstruppen in Frankreich. Aus dieser Zeit wurden die beiden ersten Felspoststempel Sachsens eingesetzt.

1848 -1851, Aufstand in Thüringen. Der 1. Dänische Krieg

Den Aufständischen in Schleswig-Holstein kommen Bundestruppen, u.a. die Preußen zu Hilfe. Die Feldpost wird nach der Vorschrift vom 1.9.1848 eingerichtet. Die Feldpostämter verwenden eigene Stempel. Auf privaten Schreiben finden wir Vermerke wie „Frei lt. Ordre, Feldpost“ oder „Militair-Familienbrief“ Nach Ablauf eines siebenmonatigen Waffenstillstandes am 26.3.1849 wurde eine eigene Feldpost für die schleswig-holsteinischen Truppen aufgebaut. Alle Briefe bis Loth waren portofrei.

Das sächsische Truppenkontingent des Deutschen Bundesheeres führte im Frühjahr 1849 bei den Kampfhandlungen in Schleswig-Holstein erstmalig einen Feldpoststempel mit auswechselbarem Datumeinsatz. Stempel wurden ausschließlich in schwarzer Farbe abgeschlagen.

Bisher sind mir Abstempelungen von Feldpostbriefen mit dem Feldpoststempel nur aus den Monaten Mai, Juni und Juli 1849 bekannt in schwarzer Farbe.

Fast zeitgleich wie der Einsatz der Bundes Exekutionstruppen in Schleswig-Holstein waren Sächsische Truppen zur Niederschlagung revolutionärer Bewegungen in den Städten Thüringens kommandiert worden. Diese Volksaufstände für die Anerkennung der von der Nationalversammlung verabschiedeten Verfassung wurden von preußischen und den zur Unterstützung beorderten sächsischen Truppen im Juni 1849 niedergeschlagen.

1848 -1851, Kurhessischer Verfassungsstreit und Aufstand in Baden

Auf Ersuchen des Großherzogtums Baden greifen preußische und deutsche Bundestruppen gegen republikanische Aufständische in Baden ein. Nach dem Fall der Festung Rastatt, dem Herd und Stützpunkt der Aufständischen, sind die Unruhen niedergeschlagen. Um die preußische Union zu sprengen, wird die Bundesexekutive durch bayerische und österreichische Truppen beschlossen. Preußische Truppen rücken in Hessen ein, ziehen sich aber wieder zurück, um einen Konflikt zu vermeiden. Für die Reichsarmee und die beteiligten 1., 3. und 8. Armeecorps werden Feldpostanstalten mit eigenen Stempeln tätig. Sächsische Truppen wurden in Bereitschaft versetzt.

1850, Kurhessischer Verfassungsstreit

Auf Verfügung des sächsischen Finanzministeriums vom 16. November 1850 wurde erneut ein Feldpostamt für Sächsische Truppen eingerichtet. Mit einem Österreichisch-Bayrischen Exekutionsheer waren Sächsische Einheiten an der bewaffneten Intervention in Kurhessen beteiligt. Bereits am 29. November 1850, nach Abschluss des Vertrages von Olmütz, räumte Preußen Kurhessen und Ende Dezember 1850 erfolgte die Demobilisierung der sächsischen Truppen.

Sachsen setzte erneut ein Feldpoststempel ein. Es war der gleiche Stempel aus den Feldpostamt in Schleswig-Holstein. 1848 bis 1850. Er wurde in schwarz abgeschlagen. Wegen der Kürze der Zeit stand kein Jahreseinsatz zur Verfügung. Anstelle der Jahreszahl wurde ein Blindeinsatz verwendet.

1864, Der 2. Dänische Krieg

Dänemark weigert sich, dem Verlangen Preußens und Österreichs nach Aufhebung der neuen dänischen Verfassung zu entsprechen. Österreichische Truppen rücken daraufhin siegreich in Dänemark vor. Im Frieden zu Wien vom 30.10.1864 tritt Dänemark Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich ab.

Die preußische Feldpost wird bereits am 25.12.1863 tätig. Außer den Feldpostämtern bei der Truppe werden 37 Feldpostrelais errichtet. Auch preußische Kriegsschiffe nahmen am Kampf gegen die Dänen teil. Bei den Bundestruppen befanden sich hannoversche, mecklenburgische und sächsische Einheiten.

Die Sächsische Feldpost führte 2 neu Stempeltypen ein, die anfangs in roter und später in grüner Farbe abgeschlagen wurden.

1866, Der Deutsch – Deutsche Krieg

Preußen kämpft zusammen mit den norddeutschen Staaten und Italien gegen Österreich um die Vorherrschaft in Deutschland.

Bei der Mobilmachung im Mai 1866 zu Beginn des Deutschen Krieges wurde die etwa 32.000 Mann starke Armee bei Dresden versammelt und Kronprinz Albert zum Oberbefehlshaber ernannt.

Nach der Kriegserklärung überschritt die preußische Armee am 16. Juli 1866 die Grenze bei Strehla und Löbau.

Am 16. Juni 1866 marschierte Preußen nahezu kampflos in Sachsen ein. Das Sächsische Militär hatte sich bereits nach Böhmen zurückgezogen, um sich mit den Österreichischen Truppen zu vereinen.

Baden und Württemberg kämpfen auf der Seite Österreichs. Sachsen verwendete die Feldpoststempel, die 1864 in Gebrauch genommen worden waren.

Die Entscheidung zugunsten Preußens fällt gegen die österreichischen und sächsischen Truppen bei Königgrätz; auch die anderen deutschen Staaten werden besiegt. Unter der Führung Preußens wird der Norddeutsche Bund gebildet.

Nach dem Waffenstillstandsvertrag mit Preußen wurden die Truppen in den Raum Wien verlagert. Sie verweilten dort, bis ein Friedensvertrag mit Preußen abgeschlossen wurde.

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Personenbeförderung

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Mit der Postordnung vom 30. April 1661 nahm der sächsische Kurfürst das Postregal erstmals für sich in Anspruch. Zu diesem Zeitpunkt ging es dabei nur um die Brief- und Warenbeförderung, jedoch noch nicht um die Personenbeförderung.

Im Jahre 1683 wurde die bisher zwischen Leipzig und Dresden eingerichtete Reitpost in eine Fahrpost umgewandelt. Mit dieser Post konnten erstmals regelmäßig auch Personen befördert werden.

Die Postämter und Postexpeditionen hatten im Wesentlichen die Annahme und Ausgabe der Postsendungen abzusichern und darüber die entsprechenden Abrechnungen zu fertigen. Die Vorstände der Postämter waren die Postmeister und der Postexpeditionen die Postverwalter.

Neben den Postanstalten gab es weiterhin eine ganze Reihe von Posthaltereien an verschiedenen Orten entlang der Postkurse. Die Aufgaben der den Posthaltereien vorstehenden Posthaltern waren neben der Absicherung des planmäßigen Posttransports auf den regelmäßig verkehrenden Kursen auch die Gewährleistung von Extraposten und Estafetten. Dazu gehörte insbesondere die Bereitstellung der Pferde und Wagen sowie des Personals. Die Posthalter rechneten darüber auch gesondert ab.

Die Postämter und Postexpeditionen waren zum Teil mit den Posthaltereien verbunden. Dies bedeutet, dass die gesamte Organisation und Abrechnung unter Verantwortung der Vorstände der Postanstalten erfolgte.

Posthaltereien konnten sich auch entlang der Postrouten an Orten befinden, wo sich keine Postanstalt befand. Ein Beispiel hierfür war die Posthalterei Gruna am Kurs von Leipzig nach Annaberg (Extrapostschein von 1842). Mit der Nutzung der Eisenbahn für die Posttransporte wurde diese Posthalterei 1843 geschlossen.

Die Posthaltereien hatten bei den regelmäßig verkehrenden Posten die Mitnahme der Fahrgäste zu gewährleisten. Für jeden Postkurs war festgelegt, ob alle Personen mitzunehmen waren oder nur eine bezüglich der Kutsche begrenzte Anzahl in der Reihenfolge des Einschreibens. Sofern alle Personen zu befördern waren, erfolgte neben dem Hauptwagen auch der zusätzliche Einsatz von Beichaisen.

Der Stunden-, Personen- und Frachtzettel vom 6. Juli 1850 belegt die Mitnahme aller Personen auf der Personen- und Packereipost von Zwickau nach Carlsbad in Beichaisen. Ab Wildenthal wurden beispielsweise 15 Personen in 4 Beichaisen befördert.

Des Weiteren waren auch Extraposten und Stafetten zum bestellten Termin durchzuführen. Die Posthaltereien hatten deshalb neben der Absicherung der regelmäßig verkehrenden Posten einschließlich der Beichaisen gleichzeitig ausreichend Postpferde und Wagen für Extraposten und Stafetten bereitzuhalten. Sofern die Postpferde nicht ausreichten, waren die Posthaltereien verpflichtet, weitere Pferde und Wagen von den Lohnkutschern und Bauern zu beschaffen.

Dies erfolgte über Spann-Verordnungen an die jeweiligen Gemeinden.

Über geleisteten Vorspann erhielten die Bauern entsprechende Vergütung.

Bei Einschreiben für die regelmäßig verkehrenden Posten erhielten die Reisenden Reisescheine in verschiedenen Ausführungen.

Neben völlig neutral bezüglich des Kurses gehaltenen Scheinen (Schein von Altenburg vom 26. September 1853) gibt es eine ganze Reihe Scheine mit dem vorgedruckten Postkurs (Beispiel Dresden 19. Februar 1834).

Reisescheine kommen neben den Großformatigen bis hin zu kleinen Charten vor.

Für die Extraposten wurden Extrapostscheine ausgestellt, bei denen rückseitig die Vorschriften über das Trinkgeld gedruckt war.

Eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen ausgestellten Reise- und Extrapostscheine ist dem Postschein- und Telegramm-Handbuch Sachsen zu entnehmen.

Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 5 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Die Rundbriefe 1 bis 100 sind unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.

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Zeitungswesen

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Die Post war neben den sonstigen Hauptaufgaben auch verantwortlich für die Herausgabe und den Vertrieb der Leipziger Zeitung sowie den Vertrieb der Zeitungen der sonstigen Zeitungsredaktionen. Die sonstigen Zeitungsredaktionen durften ihre eigenen herausgegebenen Zeitungen auch selbst vertreiben.

Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich insbesondere mit der Herausgabe der Leipziger Zeitung.

Leipziger Zeitung

Mit dem Postregal wurde bereits im frühen 17. Jahrhundert das Recht zum Schreiben, Drucken und Herausgeben von Zeitungen verbunden. Diejenigen, welche Zeitungen herausgeben wollten, waren demnach verpflichtet, sich diesbezüglich mit dem Postmeister zu verständigen.

Der sächsische Kurfürst erteilte dem Buchdrucker Thimotheus Ritzsch am 27. Juli 1649 das Privilegium, Zeitungen herauszugeben. Dass die Post dabei nicht einbezogen wurde, war sicher den Kriegswirren des 30jährigen Krieges und die Besetzung des Postamtes Leipzig durch die Schweden geschuldet.

Bereits im Jahre 1650 gab der Buchdrucker Thimotheus Ritzsch in Leipzig eine Zeitung heraus.

Nach Abzug der schwedischen Truppen aus Leipzig am 24. Juni 1650 trat der frühere Postschreiber Mühlbach, welcher vom Kurfürsten Johann Georg I. zum Postmeister in Leipzig ernannt wurde, sein neues Amt an. Bezüglich des Zeitungsprivilegs geriet er jedoch schnell in Streitigkeiten mit dem Buchdrucker Ritzsch, welcher sich auf das vom Kurfürsten erteilte Privileg berief. Wiederholt wurde Mühlbach bei der Regierung mit dem Argument vorstellig, dass die Herstellung und der Vertrieb von Zeitungen ein Pertinenz-Stück des Postregals seien.

Festgeschrieben wurde die Gestattung der Herausgabe von Zeitungen in der Bestallung des Postmeisters Mühlbach vom Kurfürsten Johann Georg II. vom 21. November 1657. Zum Zeitungswesen ist darin ausgesagt:

„Auch haben wir Ihme verwilligt und zugelassen, daß die einkommenden Avisen und Zeitungen, sie sind gedruckt oder geschrieben, er ausfertigen und hierbei nach seinem Belieben einen gewissen Buchdrucker gebrauchen möge; Worinnen er aber dasjenige, so Uns und dem Unsrigen, auch dem gemeinen Wesen nachtheilig, aussetzen und übergeben, auch Uns und Unseren Geheimden und Cammer-Räthen von allen und jeden abdruck etliche Exemplarien, wie vorhin alleweil gedacht, einsenden und zugleich darauf bedacht seyn wird, daß von alle, so hierbey vorgehen möchte, Uns rede und Antwort seinen pflichten nach zu erstadten er parat seyn möge.“

Mit der Bestallungsurkunde wurde das Zeitungswesen indirekt zum Regal für die Post erhoben, was auch in den Folgejahren so beibehalten wurde.

Mühlbach konnte zwar nicht verhindern, dass das Privilegium mit Ritzsch verlängert wurde. Er erreichte jedoch, dass ihm nunmehr auch der Druck und Vertrieb von Zeitungen gestattet wurde.

Ritzsch wurde im Jahre 1659 eine förmliche Konzession „daß er seine von andern Orthen herhabenden Correspondentzen mit dem anfange daß, Gott gebe, Glücklichen und gesegneten herranrückenden Neuen Jahres, möge anfangen zu drucken.“ erteilt. Der Kurfürst Johann Georg befahl zugleich, hierüber „albereit ein Privilegium auf Zwölff Jahr ihm außzufertigen“, was unterm 1. Mai 1660 auch geschehen ist.

Nachfolgend die Verlängerung des Privilegs zur Herausgabe einer Zeitung vom 1. Mai 1660 für Ritzsch:

Auf der Grundlage der förmlichen Konzession gab Thimotheus Ritzsch am 1. Januar 1660 die erste Nummer der Leipziger Zeitung heraus.

Da zwei Personen das Recht zur Herausgabe von Zeitungen erteilt wurde, kam es natürlich zu weiteren Streitigkeiten. Den Streit nutzte der Kurfürst, indem er das Zeitungswesen für 500 Taler jährlich ab dem Jahre 1665 an Ritzsch verpachtete. In diesem Zusammenhang wurde in einem Dekret vom 1. Mai 1665 geregelt, dass Ritzsch bis zum Ablauf der vereinbarten 12 Jahre das Privileg der Leipziger Zeitung behielt. Der Postmeister durfte aber gleichfalls Zeitungen herausgeben. Im Jahre 1671 gab Ritzsch die Leipziger Zeitung täglich heraus, Mühlbach hingegen seine Zeitung nur zweimal wöchentlich.

Da Ritzsch für 1672 die 500 Taler Pacht nicht mehr bezahlen konnte, übernahm die Leipziger Zeitung wie im Dekret von 1665 festgelegt Mühlbach. Damit ging das Zeitungswesen 1672 vollständig auf die Post über.

Die Pachteinnahme wurde zur Unterhaltung der Hofapotheke verwendet. In den Folgejahren wurde das Zeitungswesen den jeweiligen Postmeistern in Leipzig gegen Pacht überlassen.

Mit der Verpachtung an Mühlbach änderte dieser auch den bisherigen Namen der Zeitung von „Neu einlauffende Nachricht von Kriegs- und Welt-Händeln“ in „Leipziger Post- und Ordinar-Zeitungen“.

Während der Verpachtungszeit des Zeitungswesens kommen auch die ersten erhalten gebliebenen Zeitungsscheine vor.

Das 200jährige Jubiläum der Leipziger Zeitung wurde in der Zeitung vom 1. Januar 1860 entsprechend gewürdigt. Gleich auf der Titelseite wurden wesentliche Punkte zur Entwicklungsgeschichte der Leipziger Zeitung abgedruckt.

Die erste Ausgabe vom 1. Januar 1660 wurde neben der Ausgabe vom 1. Januar 1760 als Nachdruck der Leipziger Zeitung vom 1. Januar 1860 als Beilage beigefügt.

Ab dem Jahre 1683 sind auch Zeitungsscheine erhalten geblieben. Der früheste Schein ist vom 6. April 1683.

Ein zweiter aus dem Jahre 1683 vorliegender Zeitungsschein ist vom 19. Juli, welcher hier abgebildet ist. Die ersten Scheine enthielten die Aufforderung an die Zeitungsbezieher, das Zeitungsgeld „unbeschwert einzusenden“. Sie dienten demnach der „Erinnerung“ an die Zahlung des Zeitungsgeldes.

Es wird davon ausgegangen, dass dieser Erinnerung oder nochmaligen Erinnerung die Aufforderung an die Bezahlung in der Zeitung selbst vorher erfolgte.

Der Bezugszeitraum und das Ausstellungsdatum waren beim vorstehenden Schein mit 168. vorgedruckt. Dies hatte zwangsläufig eine Abänderung des Jahres beim Wechsel des Jahrzehnts zur Folge, wie abgebildet von 168. in 1690 beim Ausstellungsdatum.

Aus den Jahren 1692 und 1693 sind Zeitungsscheine mit vollständig vorgedruckter Jahreszahl und Anfang bis Mitte des 18. Jahrhunderts auch ohne Jahresvordruck bekannt.

Die Abonnenten benötigten in der Regel einen Zahlungsbeleg für ihre Unterlagen. Deshalb ließen sie sich die Bezahlung des Zeitungsgeldes auf dem Schein quittieren. Beim vorstehend abgebildeten Schein vom 24. Februar 1690 wurde handschriftlich vermerkt: „2 Thlr. sindt zubezahlung dieses zugestellt, …“.

Die ersten Quittungen wurden vom Postmeister noch nicht unterschrieben. Erst Johann Jacob Kees d. J. unterzeichnete die Zeitungsgeldquittungen persönlich.

Seine Unterschrift ist im Jahre 1704 erstmals nachgewiesen. Bis zu seinem Amtsantritt als Oberpostmeister nach dem Tode seines Vaters am 20. September 1705 unterzeichnete er die Zeitungsscheine allerdings noch als Vize-Oberpostmeister.

Auch als Oberpostmeister unterzeichnete er die Zeitungsscheine persönlich weiter, was mindestens bis zum Jahr 1708 anhand vorliegender Scheine nachgewiesen werden kann (siehe nachfolgenden Zeitungsschein).

Wie das Postwesen ging am 1. Juli 1712 auch das Zeitungswesen in unmittelbare Staatsverwaltung über. Da die Einnahmen aus dem Zeitungswesen in den ersten Jahren gering waren, erfolgte 1714 allerdings wieder die Verpachtung.

Der Pächter des Zeitungswesens hatte eine gewisse Monopolstellung im Lande, da keiner außer ihm in- und ausländische politisch-historische Zeitung drucken und vertreiben durfte. Ausnahmen hiervon waren nur mit kurfürstlicher Genehmigung gestattet.

Vor Auflage dieser neuen Scheine sind lediglich handschriftliche Zeitungsgeldquittungen registriert. Vermutlich waren die zur Zeit der Verpachtung bis 1712 gedruckten Scheine aufgebraucht.

Die gedruckten Scheine sind fast ausschließlich von Dresden und Leipzig überliefert.

Neben einigen handschriftlichen Zeitungsgeldquittungen von Dresden kommt auch vom Jahre 1723 und 1726 jeweils eine Quittung von Freiberg vor.

In der kurfürstlich sächsischen Zeit vom Jahre 1764 bis 1806 wurde ebenfalls nur ein Grundtyp als Zeitungsgeldquittung gedruckt. Der Verwendungszeitraum erstreckt sich vom Jahr 1766 bis 1799.

Diese Scheine kommen jedoch nur als Ortsdrucke vom Hofpostamt Dresden vor.

Neben den gedruckten Scheinen liegen auch handschriftlich vom Hofpostamt gefertigte Zeitungsgeldquittungen parallel zur Verwendungszeit der gedruckten Scheine vor. Nachfolgend ist eine handschriftliche Zeitungsgeldquittung über 5 Taler 12 Groschen vom Hofpostamt Dresden für ein Exemplar der Coburger Zeitung und ein Exemplar der Leipziger Zeitung abgebildet.

Für die Versendung der Zeitungen von Leipzig zum ausliefernden Postamt mit der Post wurde kein Porto erhoben. Der Zeitungspächter hatte aber dem Debits-Postamt entsprechende Provision zu zahlen. Den Postämtern war jedoch untersagt, fremde Zeitungen, welche nicht von der Zeitungsexpedition in Leipzig kamen, zu debitieren.

Privatpersonen konnten sich fremde Zeitungen auch mit der Post direkt vom Verlag zustellen lassen, sie durften damit allerdings nicht handeln. Für die Zusendung war das volle Porto zu entrichten, was entschieden teurer als der direkte Bezug über die Post war.

Nach Erhebung des sächsischen Kurfürsten zum König im Jahre 1806 währte die Verpachtung des Zeitungswesens noch bis zum Jahre 1830 fort. Ab 1. Januar 1831 wurde das gesamte Zeitungswesen in fiskalische Verwaltung genommen. Dabei wurde die Redaktion der Leipziger Zeitung von der Zeitungsspedition getrennt. Für die Zeitungsspedition wurde eine besondere Zeitungsexpedition eingerichtet.

Sowohl die Zeitungsredaktion als auch die Zeitungsexpedition gehörten zum Resort des Oberpostamtes in Leipzig. Das Recht zum Vertrieb der Zeitungen verblieb bei den Postanstalten.

Die Bekanntgabe dieser Veränderungen erfolgte in der nachfolgend abgebildeten Sonderausgabe der Leipziger Zeitung am 20. November 1830.

Die Zugehörigkeit und das Aufgabengebiet des Zeitungswesens wurde 1849 in der Postverfassung im § 7 wiederholt festgeschrieben.

Neben der Bezahlung des Zeitungsgeldes für den Bezug der Leipziger Zeitung an die Post waren die Gebühren für in dieser Zeitung aufgegebene Inserate von der Zeitungsexpedition einzuziehen.

Die Scheine sind demzufolge zu trennen in Zeitungsscheine über die Bezahlung der Leipziger Zeitung und sonstigen Zeitungen seitens der Postanstalten und Scheine hinsichtlich der Bezahlung von Insertionsgebühren seitens der Königlich Sächsischen Zeitungsexpedition in Leipzig, der Hofpostamts-Zeitungsexpedition in Dresden oder der Oberpostamts-Zeitungsexpedition in Budissin.

Auch wenn die Zeitungsexpeditionen nicht unmittelbare Expeditionen der Postämter waren, werden die dort ausgestellten Insertionsquittungen trotzdem im Gesamtzusammenhang mit erwähnt.

Da die Insertionsgebühren in der Regel ab ca. 1840 mit vorgedruckten Postvorschussbriefen eingezogen wurden, erfolgt auch eine kurze Bemerkung. Diese Briefe stellen gleichzeitig die Quittung über die Bezahlung der Insertionsgebühren dar. Lediglich bei direkter Bezahlung in der Zeitungsexpedition wurden dann noch gesonderte Quittungen ausgestellt. Die späteste bekannte Insertionsquittung ist vom Jahre 1841.

Neben den Zeitungsgeldquittungen und Insertionsgebührenquittungen gibt es weitere gedruckte Belege, welche der internen Organisation der Zeitungsexpeditionen dienten.

Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 10 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Die Rundbriefe 1 bis 100 sind unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.

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Leistungen der Post

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Im Wesentlichen war es die Aufgabe der Post, Nachrichten, Pakete und Wertsendungen vom Absendeort zum Empfänger auch unter Wechsel der Transportmittel zu befördern.

Bereits in den Anfangsjahren wurden diese Sendungsarten organisatorisch den Briefpostsendungen oder Fahrpostsendungen zugeordnet. Unwesentlich dabei war der Bestimmungsort; innersächsisch, Staaten des DÖPV oder Ausland.

Zu den Briefpostsendungen gehörten im Wesentlichen:

Unbeschwerte Briefe

Rekommandierte Briefe

Mustersendungen

Streifbandsendungen

Zu den Fahrpostsendungen gehörten im Wesentlichen:

  • Paketsendungen
  • Wertsendungen, egal ob in Briefen, Paketen oder sonstigen Behältnissen

Bareinzahlungen

Postvorschusssendungen

Diese Unterteilung hat allerdings nichts mit den anzuwendenden Portobestimmungen zu tun. So werden beispielsweise innersächsisch die zur Fahrpost gehörenden Bareinzahlungsbriefe oder die Briefe belastet mit Postvorschuss mit dem Briefporto taxiert. Im Postverein hingegen gibt es hierfür beispielsweise ein gesondertes Mindestfahrpostporto.

 Darüber hinaus erbrachte die Post noch weitere Leistungen, wie

  • Personenbeförderung

Sonstige Warenbeförderung

Zeitungsvertrieb

Bestellung des Gesetz- und Verordnungsblattes

Bestellung der Postsendungen am Empfängerort

Die Beispielbelege stellen nur eine Auswahl dar. Zu jeder dieser Leistungen könnten ausführlichere Beschreibungen gemacht werden, was an dieser Stelle jedoch wenig Sinn macht. Nähere Ausführungen diesbezüglich erfolgen im Portohandbuch Sachsen und im Postschein- und Telegrammhandbuch Sachsen.

Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 4 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.

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Heimatphilatelie

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Eine Heimatsammlung ist eine thematische Sammlung, die inhaltlich alle nur vorstellbaren Dinge umfasst. Dabei ist auch die postgeschichtliche Entwicklung der ausgewählten Postanstalt oder Region integriert.

Die Heimatphilatelie umfasst demzufolge die meisten der Themen der Sachsenphilatelie, wie

  • – Vorphilatelie, Briefe, Aufgabescheine, Reisescheine, …
  • – Briefaufgabe- und Entwertungsstempel bis hin zur Nachverwendung
  • – Porto und Gebühren
  • – Postgeschichte und Postorganisation

Dabei wird von den Sammlern in der Regel weit tiefgründiger geforscht; wie z. B.

  • – Eröffnung / Schließung von Postanstalten
  • – Eventuell vorkommender Wechsel der Posthoheit
  • – Postcourse mit benachbarten Postanstalten
  • – Taxbesonderheiten im Nahbereich
  • – uvm.

Die Sammeltätigkeit endet dabei bei vielen nicht zum Ende der Königlich Sächsischen Post, sondern geht zum Teil bis in die Gegenwart.

Die abgegrenzten, räumlichen, Gebiete der Heimatsammler sind ganz unterschiedlich; Einzelpostorte, Regionen wie Amtshauptmannschaften oder auch größere Gebiete innerhalb Sachsens.

Wesentliche Forschungsgebiete von Mitgliedern der Forschungsgemeinschaft sind:

  • – Postort Leipzig
  • – Postort Dresden
  • – Postort Chemnitz
  • – Postort Roda
  • – Region Wermsdorf und Umgebung
  • – Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde
  • – Amtshauptmannschaft Marienberg
  • – Oberlausitz
  • – Herzogtum Sachsen-Altenburg

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bei speziellen fachlichen Fragen geben diese Sammler gerne Auskunft.

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Postscheine

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Alle im Verkehr der Post mit ihren Kunden ausgestellten Bescheinigungen sind im weitesten Sinne den Postscheinen zuzurechnen. Eine besondere Bedeutung für die Sammler haben dabei die gedruckten Scheine.

Im Wesentlichen kommen Postscheine über nachfolgende Leistungen der Post vor:

1. Postscheine über Wertsendungen

2. Postscheine über rekommandierte Sendungen

3. Einzahlungsscheine / Aufgabescheine über Bareinzahlungen

4. Zeitungsscheine über die Bezahlung des Zeitungsgeldes

5. Insertionsquittungen der Leipziger Zeitung

6. Quittungsscheine über den Bezug und die Bestellung des Gesetz- und Verordnungsblattes

7. Reisescheine

8. Extrapostquittungen

9. Adressscheine

Neben der Scheinart werden die Postscheine unterschieden in

  • Administrationsscheine; zentral vom Oberpostamt bestellte Scheine ohne Vordruck des Verwendungsortes (Raum für handschriftlichen Eintrag, Beispiel siehe Wertschein oben) und
  • Postmeisterscheine; beschafft von den Postmeistern mit gedrucktem Ortsnamen der Postanstalt

Bis Anfang der 1820er Jahre ließ neben dem Oberpostamt Leipzig das Oberpostamt Budissin für die Oberlausitz eigene Postscheine herstellen. Diese Scheine kommen sowohl als Administrationsscheine als auch als Postmeisterscheine einzelner Postanstalten der Oberlausitz vor.

Die Postscheine sind nicht nur hinsichtlich der bestätigten Leistung der Post interessant, sondern auch für den Nachweis, dass es sich um eine sächsische Postanstalt auf ehemals sächsischem oder auch außerhalb des sächsischen Staatsgebietes handelte (ehemals sächsische Postorte). Langensalza gehörte bis 1815 zum sächsischen Staatsgebiet.

Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 6 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.

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Postgeschichte

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Das Postwesen ist die Gesamtheit der mit der gewerblichen Beförderung und Verteilung schriftlicher Nachrichten befassten Wirtschaftssubjekte.

Die Post wird notwendig, wenn Absender und Empfänger nicht gleichzeitig am selben Ort anwesend sind, aber zwischen beiden eine Nachricht oder Ware ausgetauscht werden soll. Die Post befördert Nachrichten, Kleingüter und Personen und diente zuweilen auch dem Geldverkehr.

Bei sämtlichen Themen unseres Sammelgebietes stehen die postgeschichtlichen Betrachtungen neben den Belegen mit im Vordergrund.

Auf all diese Punkte hier einzugehen, würde viel zu weit führen. Deshalb werden in Untermenüs vordergründig folgende Schwerpunkte betrachtet:

  • – Sächsisches Postgebiet (Link zu 7.1)
  • – Postgesetze, Postverordnungen (Link zu 7.2)
  • – Postalisch bedeutsame sächsische Entfernungen, Währungen und Gewichte (Link zu 7.3)
  • – Leitwege und Postkarten (Link zu 7.4)

Einige postgeschichtliche Zusammenhänge können über die Belege allerdings kaum interpretiert werden. Hierzu zwei Beispiele.

Postregal

Mit der Schaffung erster regelmäßig verkehrender Postverbindungen im Kurfürstentum Sachsen Mitte des 17. Jahrhunderts stellten sich im Laufe der Jahre die Posteinnahmen schmälernde Missstände ein. Dies betraf neben der Tätigkeit ausländischer Boten im Kurfürstentum gleichzeitig die Sammlung und Zustellung von Briefen durch Privatpersonen bis hin zur Versendung von Briefen in sogenannten Briefpaketen.

Johann Georg der II. erkannte während seiner Regierungszeit (1656 bis 1680) die Notwendigkeit, regelnd in das Postwesen einzugreifen, um diese Missstände zu beseitigen. Mit Erlass der ersten Kursächsischen Postordnung vom 30. April 1661 wurde für den Bereich des Kurfürstentums Sachsen die Posthoheit (Postregal) für den Staat in Anspruch genommen. Mit der Postordnung trat der Staat durch den Erlass grundlegender Bestimmungen vorliegenden Mängeln entgegen. Auf Grund des geringen Umfangs erschien die Postordnung in Plakatform (vgl. Abbildung).

Die Postordnung erklärte das Postwesen zum landesherrlichen Regal, führte den Postzwang ein und übertrug dem Postmeister Christoph Mühlbach in Leipzig die Aufsicht über das Postwesen im ganzen Lande.

Nachdem der Kurfürst Friedrich August der II. (August der Starke) 1712 die Post in unmittelbare Staatsverwaltung genommen hatte, war der Zeitpunkt gekommen, die in den vergangenen Jahrzehnten bekannt gegebenen zahlreichen Verordnungen und Einzelerlasse in einer neuen Postordnung zusammenzufassen. Daraufhin wurde am 27. Juli 1713 eine neue Postordnung für das Kurfürstentum Sachsen erlassen. Den Postbeamten wurden in 72 Paragraphen damit die Grundlagen für die Ausübung des Postdienstes gegeben.

In der Postordnung kamen die Regelungen zum Postregal, zum Postzwang sowie zur Sicherung der Posteinnahmen nicht zu kurz.

Auch das Postgesetz von 1859 widmete sich im ersten Abschnitt dem Postregal und dem Postzwang. Im § 1 wird hierzu ausgeführt: „Das Postregal ist der Inbegriff derjenigen Rechte und Vorzüge, welche in Absicht auf die Beförderung von Personen und Sachen dem Staate ausschließlich zustehen“. Im § 2 wird der Umfang auf die Beförderung von Briefen und den gewerbsmäßig mit Wechsel der Transportmittel zu bewirkende Personen- und Sachentransport festgelegt. Einschränkungen gab es lediglich bei der Beförderung mit der Bahn und dem Schiff sowie bei Gütern über 100 Pfund Gewicht.

Nutzung der Eisenbahn für den Personenverkehr und die Posttransporte

Der Aufbau eines Eisenbahnnetzes erfolgte in den ersten Jahren ausschließlich über private Eisenbahngesellschaften. Dies hatte zur Folge, dass insbesondere die Personenbeförderung durch die Bahn erhebliche Einbußen für die Post mit sich brachte. Diese Situation war ein wesentlicher Eingriff in das Postregal.

Um diese Verluste auszugleichen, wurden Verträge zwischen der Bahn und den privaten Eisenbahngesellschaften geschlossen.

Unter anderem wurde dabei geregelt:

  1. Die privaten Eisenbahngesellschaften mussten der Post in den ersten Jahren einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Verluste bezahlen
  2. Zahlung von Entschädigungen an die Posthalter
  3. Unentgeltliche Beförderung der Postsendungen der Reitposten und Eilposten, wie Briefe oder Sendungen bis zu einem Gewicht von ½ Pfund, und die von der Post debitierten Zeitungen und Zeitschriften
  4. Der Bahn wurde untersagt, Pakete unter 20 Pfund anzunehmen
  5. Portofreie Beförderung der Dienstpost der Bahn seitens der Post
  6. Verbilligte Beförderung der Fahrpostsendungen

In der Postverfassung 1849 wurden diese Regelungen ausführlich dokumentiert.

Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 7 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.

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Porto und Gebühren

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Für die seitens der Post erbrachten Leistungen wurden von Beginn an Porto und/oder Gebühren erhoben.

Grundlage dafür waren die sächsischen Post- und Taxordnungen, Postverträge zwischen Sachsen und den beteiligten Staaten bei Auslandssendungen bis hin zum Postvereinsvertrag.

Innersächsisch

Die sächsischen Post- und Taxordnungen galten nur innerhalb Sachsens. Entscheidend war dabei, dass sowohl der Absendeort als auch der Bestimmungsort innerhalb Sachsens lagen. Dies ist besonders hinsichtlich der bis zum Wieder Kongress noch zu Sachsen gehörenden Staatsgebiete von Bedeutung (ehemals sächsische Postorte).

Die nachfolgende Wertsendung von Merseburg nach Leipzig 1784 war demzufolge eine innersächsische Sendung, da Merseburg erst 1815 an Preußen fiel.

Wesentliche Ordnungen waren:

  1. Postordnung vom 27. Juli 1713
  2. Taxordnung vom 3. Dezember 1822, gültig vom 1. April 1823 bis 31. Dezember 1840 (Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1822, Seite 445 ff.)
  3. Taxordnung vom 7. Dezember 1840, gültig vom 1. Januar 1841 bis 30. Juni 1850 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1840, Seite 437 ff.)
  4. Taxordnung vom 13. Juni 1850, gültig vom 1. Juli 1850 bis 31. Dezember 1867 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1850, Seite 153)
  5. Postgesetz und Postordnung vom 7. Juni 1859 (Link)

In Einzelnen auf die Taxordnungen einzugehen, würde hier zu weit gehen.

Zum Untermenü „6 Porto und Gebühren > 6.1 Innersächsisch“ erfolgt ein gesonderter Beitrag (Link zu 6.1).

Porto und Gebühren in die späteren Staaten des DÖPV (Vorphilatelie)

Alle Sendungen in umliegende Staaten waren als Auslandssendungen zu behandeln.

Grundlage für die Leitwege und die Taxierung waren die Postverträge zwischen Sachsen und den beteiligten ausländischen Postverwaltungen.

Der Brief von Leipzig nach Berlin vom Jahre 1840 war demzufolge eine Sendung ins Ausland nach Preußen.

Sendungen in Mitgliedstaaten des DÖPV ab 1850

Ab dem Postvereinsvertrag 1850 (Ausführungsbestimmungen im Postverordnungsblatt für die Königlich Sächsischen Postanstalten 1850, Seite 111 ff.) galt für alle Mitglieder der Grundsatz, dass sämtliche Mitgliedstaaten als einheitliches Postgebiet behandelt wurden. Hierfür galt ein einheitliches Porto im DÖPV, eingeteilt für die Briefe in drei Entfernungsrayons.

Dies hatte zur Folge, dass beispielsweise ein Brief von Sachsen nach Preußen kein Auslandsbrief mehr sondern ein Postvereinsbrief war.

Sowohl die Sendungen in die späteren Staaten des DÖPV als auch die Sendungen in die Mitgliedstaaten des DÖPV werden in einem gesonderten Beitrag „6 Porto und Gebühren > 6.2 Staaten DÖPV“ beschrieben (Link zu 6.2).

Auslandssendungen über die angrenzenden Staaten hinaus (Vorphilatelie)

Das Porto für Briefe über die an Sachsen angrenzenden Staaten hinaus setzte sich aus dem sächsischen Anteil, dem Transitportoanteil des angrenzenden Staates und dem bis zum Bestimmungsort ergebenden Portoanteil mindestens einer weiteren Postverwaltung zusammen. Der Brief von 1848 von Leipzig in die Schweiz ist ein Beispiel hierfür.

Das Porto wurde in Verträgen zwischen den beteiligten Postverwaltungen geregelt.

Sendungen ins Postvereinsausland

Im Postvereinsgebiet lag Sachsen zentral, so dass die Entfernung bis zur Postvereinsaußengrenze immer über 20 Meilen betrug. Dies hatte zur Folge, dass bei Auslandssendungen immer ein Portoanteil von 3 Neugroschen für den dritten Postvereinsrayon (später über Einzelverträge zum Teil reduziert) für den Postvereinsanteil anzusetzen war. Der über die Postvereinsgrenze bis zum Bestimmungsort anzusetzende Portoanteil wurde vertraglich von den Postverwaltungen der Postvereinsaußengrenzen, gültig für alle Postvereinsmitglieder, vereinbart und war als Weiterfranko auf den Briefen zu vermerken.

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Briefaufgabestempel Vorphilatelie

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Die Vorphilatelie beschäftigt sich mit der Postgeschichte und den Briefen der Vormarkenzeit, also der Zeit vor Erscheinen von Briefmarken.

Der Beginn ist demnach der Zeitpunkt, als dem Publikum ermöglicht wurde, ihre Briefe seitens der Post dem Adressaten zu übermitteln. Interessant sind dabei die Briefe, welche Beförderungshinweise und Hinweise auf die Art der Sendung tragen. Nachfolgend je ein Adressbrief zu einer Wertsendung von Leipzig nach Hildburghausen sowie zu einer Paketsendung von Meißen nach Langensalza.

In Sachsen erschien zum 1. Juli 1850, der Wirksamkeit des Deutsch-Österreichischen Postvertrages (DÖPV), die Sachsendreier. Diese Marke war jedoch nur zur Frankatur der Streifbandsendungen zugelassen. Der Zeitraum der Vorphilatelie endet demzufolge erst mit Ausgabe der Marken mit dem Kopfbild König Friedrich August zum 1. August 1851, denn erst dann war eine Brieffrankatur innersächsisch und in den DÖPV mit Marken zulässig. Franko aufgelieferte Briefe mussten bis dahin weiter in bar am Schalter bezahlt werden. Der folgende Brief vom 6. Mai 1851 wurde mit ½ Neugroschen bar am Schalter bezahlt.

Briefaufgabestempel

Ein weiterer Scherpunkt der Vorphilatelie ist die postgeschichtliche Entwicklung der Briefaufgabestempel.

Die ersten Ortsstempel auf Briefen trugen noch kein Aufgabedatum (sog. Postmeisterstempel).

Erste Versuche mit einem Zackenrahmenstempel wurden vom Oberpostamt in Leipzig 1817 durchgeführt (Leipziger Versuchsstempel).

Nach erfolgreicher Erprobung erhielten die Postämter ab 16. März 1818 schrittweise diesen Briefaufgabestempel. Gestempelt wurde fast ausschließlich in schwarz.

Bis zum Ende des Vorphilateliezeitraumes wurden eine ganze Reihe weiterer Stempelformen den Postanstalten geliefert (z.B. Rahmenstempel ohne Datum bzw. mit Datum, Einkreisstempel, Zweikreisstempel bis hin zu Sonderformen).

All diese Stempeltypen hier zu beschreiben, würde zu weit führen. Horst Milde hat im Sachsen-Brevier die verschiedenen Briefaufgabestempel postortbezogen zusammengefasst.

Vermerke auf den Briefen

Die Vermerke auf den Briefen, angebracht von der Post und zum Teil auch vom Absender, geben Auskunft über die Art der Postsendung:

  1. Unbelastete Briefsendung (ohne weitere Vermerke)
  2. Recommandation
  3. Postvorschusssendung
  4. Paketsendung
  5. Wertsendung
  6. Portobefreiungen

Darüber hinaus wurden seitens der Post Vermerke zum Porto angebracht (siehe dort), woraus sich in vielen Fällen Folgerungen zum Leitweg ergeben.