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Sächsisches Postamt auf preußischem Staatsgebiet – Crossen

Stefan Kolditz, Gelenau

Kaiser Napoleon errichtete über die Verträge von Tilsit das Herzogtum Warschau als polnischen Satellitenstaat im Abhängigkeitsverhältnis zu Sachsen (Artikel 15). Sachsen regierte das Herzogtum in Personalunion.

Da zwischen Sachsen und dem Herzogtum Warschau preußisches Territorium lag, wurde gleichzeitig die Verbindung der beiden Gebiete über eine Heerstraße festgelegt (Artikel 16).  Diese Straße verlief von Sachsen über die preußischen Orte Crossen und Züllichau nach Posen und Warschau.

Hinsichtlich der Post hatte die Heerstraße durch preußisches Staatsgebiet allerdings auch Folgen. So entstand in Crossen und Züllichau eine sächsische Postanstalt mit Pferdewechselstation auf preußischem Territorium.

Zumindest von Crossen liegt ein Postschein vom 25. Februar 1809 vor. Von der Postanstalt Züllichau sind keine Belege bekannt.

Im Rundbrief der FG Nr. 109 ist ein ausführlicher Beitrag zum IV. Koalitionskrieg 1806 / 1807 – Auswirkungen auf das sächsische Postgebiet enthalten.

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Postscheine

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Alle im Verkehr der Post mit ihren Kunden ausgestellten Bescheinigungen sind im weitesten Sinne den Postscheinen zuzurechnen. Eine besondere Bedeutung für die Sammler haben dabei die gedruckten Scheine.

Im Wesentlichen kommen Postscheine über nachfolgende Leistungen der Post vor:

1. Postscheine über Wertsendungen

2. Postscheine über rekommandierte Sendungen

3. Einzahlungsscheine / Aufgabescheine über Bareinzahlungen

4. Zeitungsscheine über die Bezahlung des Zeitungsgeldes

5. Insertionsquittungen der Leipziger Zeitung

6. Quittungsscheine über den Bezug und die Bestellung des Gesetz- und Verordnungsblattes

7. Reisescheine

8. Extrapostquittungen

9. Adressscheine

Neben der Scheinart werden die Postscheine unterschieden in

  • Administrationsscheine; zentral vom Oberpostamt bestellte Scheine ohne Vordruck des Verwendungsortes (Raum für handschriftlichen Eintrag, Beispiel siehe Wertschein oben) und
  • Postmeisterscheine; beschafft von den Postmeistern mit gedrucktem Ortsnamen der Postanstalt

Bis Anfang der 1820er Jahre ließ neben dem Oberpostamt Leipzig das Oberpostamt Budissin für die Oberlausitz eigene Postscheine herstellen. Diese Scheine kommen sowohl als Administrationsscheine als auch als Postmeisterscheine einzelner Postanstalten der Oberlausitz vor.

Die Postscheine sind nicht nur hinsichtlich der bestätigten Leistung der Post interessant, sondern auch für den Nachweis, dass es sich um eine sächsische Postanstalt auf ehemals sächsischem oder auch außerhalb des sächsischen Staatsgebietes handelte (ehemals sächsische Postorte). Langensalza gehörte bis 1815 zum sächsischen Staatsgebiet.

Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 6 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.