Im Wesentlichen war es die Aufgabe der Post, Nachrichten, Pakete und Wertsendungen vom Absendeort zum Empfänger auch unter Wechsel der Transportmittel zu befördern.
Bereits in den Anfangsjahren wurden diese Sendungsarten organisatorisch den Briefpostsendungen oder Fahrpostsendungen zugeordnet. Unwesentlich dabei war der Bestimmungsort; innersächsisch, Staaten des DÖPV oder Ausland.
Zu den Briefpostsendungen gehörten im Wesentlichen:
Unbeschwerte Briefe
Rekommandierte Briefe
Mustersendungen
Streifbandsendungen
Zu den Fahrpostsendungen gehörten im Wesentlichen:
Paketsendungen
Wertsendungen, egal ob in Briefen, Paketen oder sonstigen Behältnissen
Bareinzahlungen
Postvorschusssendungen
Diese Unterteilung hat allerdings nichts mit den anzuwendenden Portobestimmungen zu tun. So werden beispielsweise innersächsisch die zur Fahrpost gehörenden Bareinzahlungsbriefe oder die Briefe belastet mit Postvorschuss mit dem Briefporto taxiert. Im Postverein hingegen gibt es hierfür beispielsweise ein gesondertes Mindestfahrpostporto.
Darüber hinaus erbrachte die Post noch weitere Leistungen, wie
Personenbeförderung
Sonstige Warenbeförderung
Zeitungsvertrieb
Bestellung des Gesetz- und Verordnungsblattes
Bestellung der Postsendungen am Empfängerort
Die Beispielbelege stellen nur eine Auswahl dar. Zu jeder dieser Leistungen könnten ausführlichere Beschreibungen gemacht werden, was an dieser Stelle jedoch wenig Sinn macht. Nähere Ausführungen diesbezüglich erfolgen im Portohandbuch Sachsen und im Postschein- und Telegrammhandbuch Sachsen.
Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 4 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.
Eine Heimatsammlung ist eine thematische Sammlung, die inhaltlich alle nur vorstellbaren Dinge umfasst. Dabei ist auch die postgeschichtliche Entwicklung der ausgewählten Postanstalt oder Region integriert.
Die Heimatphilatelie umfasst demzufolge die meisten der Themen der Sachsenphilatelie, wie
– Briefaufgabe- und Entwertungsstempel bis hin zur Nachverwendung
– Porto und Gebühren
– Postgeschichte und Postorganisation
Dabei wird von den Sammlern in der Regel weit tiefgründiger geforscht; wie z. B.
– Eröffnung / Schließung von Postanstalten
– Eventuell vorkommender Wechsel der Posthoheit
– Postcourse mit benachbarten Postanstalten
– Taxbesonderheiten im Nahbereich
– uvm.
Die Sammeltätigkeit endet dabei bei vielen nicht zum Ende der Königlich Sächsischen Post, sondern geht zum Teil bis in die Gegenwart.
Die abgegrenzten, räumlichen, Gebiete der Heimatsammler sind ganz unterschiedlich; Einzelpostorte, Regionen wie Amtshauptmannschaften oder auch größere Gebiete innerhalb Sachsens.
Wesentliche Forschungsgebiete von Mitgliedern der Forschungsgemeinschaft sind:
– Postort Leipzig
– Postort Dresden
– Postort Chemnitz
– Postort Roda
– Region Wermsdorf und Umgebung
– Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde
– Amtshauptmannschaft Marienberg
– Oberlausitz
– Herzogtum Sachsen-Altenburg
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei speziellen fachlichen Fragen geben diese Sammler gerne Auskunft.
Alle im Verkehr der Post mit ihren Kunden ausgestellten Bescheinigungen sind im weitesten Sinne den Postscheinen zuzurechnen. Eine besondere Bedeutung für die Sammler haben dabei die gedruckten Scheine.
Im Wesentlichen kommen Postscheine über nachfolgende Leistungen der Post vor:
1. Postscheine über Wertsendungen
2. Postscheine über rekommandierte Sendungen
3. Einzahlungsscheine / Aufgabescheine über Bareinzahlungen
4. Zeitungsscheine über die Bezahlung des Zeitungsgeldes
5. Insertionsquittungen der Leipziger Zeitung
6. Quittungsscheine über den Bezug und die Bestellung des Gesetz- und Verordnungsblattes
7. Reisescheine
8. Extrapostquittungen
9. Adressscheine
Neben der Scheinart werden die Postscheine unterschieden in
Administrationsscheine; zentral vom Oberpostamt bestellte Scheine ohne Vordruck des Verwendungsortes (Raum für handschriftlichen Eintrag, Beispiel siehe Wertschein oben) und
Postmeisterscheine; beschafft von den Postmeistern mit gedrucktem Ortsnamen der Postanstalt
Bis Anfang der 1820er Jahre ließ neben dem Oberpostamt Leipzig das Oberpostamt Budissin für die Oberlausitz eigene Postscheine herstellen. Diese Scheine kommen sowohl als Administrationsscheine als auch als Postmeisterscheine einzelner Postanstalten der Oberlausitz vor.
Die Postscheine sind nicht nur hinsichtlich der bestätigten Leistung der Post interessant, sondern auch für den Nachweis, dass es sich um eine sächsische Postanstalt auf ehemals sächsischem oder auch außerhalb des sächsischen Staatsgebietes handelte (ehemals sächsische Postorte). Langensalza gehörte bis 1815 zum sächsischen Staatsgebiet.
Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 6 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.
Das Postwesen ist die Gesamtheit der mit der gewerblichen Beförderung und Verteilung schriftlicher Nachrichten befassten Wirtschaftssubjekte.
Die Post wird notwendig, wenn Absender und Empfänger nicht gleichzeitig am selben Ort anwesend sind, aber zwischen beiden eine Nachricht oder Ware ausgetauscht werden soll. Die Post befördert Nachrichten, Kleingüter und Personen und diente zuweilen auch dem Geldverkehr.
Bei sämtlichen Themen unseres Sammelgebietes stehen die postgeschichtlichen Betrachtungen neben den Belegen mit im Vordergrund.
Auf all diese Punkte hier einzugehen, würde viel zu weit führen. Deshalb werden in Untermenüs vordergründig folgende Schwerpunkte betrachtet:
Einige postgeschichtliche Zusammenhänge können über die Belege allerdings kaum interpretiert werden. Hierzu zwei Beispiele.
Postregal
Mit der Schaffung erster regelmäßig verkehrender Postverbindungen im Kurfürstentum Sachsen Mitte des 17. Jahrhunderts stellten sich im Laufe der Jahre die Posteinnahmen schmälernde Missstände ein. Dies betraf neben der Tätigkeit ausländischer Boten im Kurfürstentum gleichzeitig die Sammlung und Zustellung von Briefen durch Privatpersonen bis hin zur Versendung von Briefen in sogenannten Briefpaketen.
Johann Georg der II. erkannte während seiner Regierungszeit (1656 bis 1680) die Notwendigkeit, regelnd in das Postwesen einzugreifen, um diese Missstände zu beseitigen. Mit Erlass der ersten Kursächsischen Postordnung vom 30. April 1661 wurde für den Bereich des Kurfürstentums Sachsen die Posthoheit (Postregal) für den Staat in Anspruch genommen. Mit der Postordnung trat der Staat durch den Erlass grundlegender Bestimmungen vorliegenden Mängeln entgegen. Auf Grund des geringen Umfangs erschien die Postordnung in Plakatform (vgl. Abbildung).
Die Postordnung erklärte das Postwesen zum landesherrlichen Regal, führte den Postzwang ein und übertrug dem Postmeister Christoph Mühlbach in Leipzig die Aufsicht über das Postwesen im ganzen Lande.
Nachdem der Kurfürst Friedrich August der II. (August der Starke) 1712 die Post in unmittelbare Staatsverwaltung genommen hatte, war der Zeitpunkt gekommen, die in den vergangenen Jahrzehnten bekannt gegebenen zahlreichen Verordnungen und Einzelerlasse in einer neuen Postordnung zusammenzufassen. Daraufhin wurde am 27. Juli 1713 eine neue Postordnung für das Kurfürstentum Sachsen erlassen. Den Postbeamten wurden in 72 Paragraphen damit die Grundlagen für die Ausübung des Postdienstes gegeben.
In der Postordnung kamen die Regelungen zum Postregal, zum Postzwang sowie zur Sicherung der Posteinnahmen nicht zu kurz.
Auch das Postgesetz von 1859 widmete sich im ersten Abschnitt dem Postregal und dem Postzwang. Im § 1 wird hierzu ausgeführt: „Das Postregal ist der Inbegriff derjenigen Rechte und Vorzüge, welche in Absicht auf die Beförderung von Personen und Sachen dem Staate ausschließlich zustehen“. Im § 2 wird der Umfang auf die Beförderung von Briefen und den gewerbsmäßig mit Wechsel der Transportmittel zu bewirkende Personen- und Sachentransport festgelegt. Einschränkungen gab es lediglich bei der Beförderung mit der Bahn und dem Schiff sowie bei Gütern über 100 Pfund Gewicht.
Nutzung der Eisenbahn für den Personenverkehr und die Posttransporte
Der Aufbau eines Eisenbahnnetzes erfolgte in den ersten Jahren ausschließlich über private Eisenbahngesellschaften. Dies hatte zur Folge, dass insbesondere die Personenbeförderung durch die Bahn erhebliche Einbußen für die Post mit sich brachte. Diese Situation war ein wesentlicher Eingriff in das Postregal.
Um diese Verluste auszugleichen, wurden Verträge zwischen der Bahn und den privaten Eisenbahngesellschaften geschlossen.
Unter anderem wurde dabei geregelt:
Die privaten Eisenbahngesellschaften mussten der Post in den ersten Jahren einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Verluste bezahlen
Zahlung von Entschädigungen an die Posthalter
Unentgeltliche Beförderung der Postsendungen der Reitposten und Eilposten, wie Briefe oder Sendungen bis zu einem Gewicht von ½ Pfund, und die von der Post debitierten Zeitungen und Zeitschriften
Der Bahn wurde untersagt, Pakete unter 20 Pfund anzunehmen
Portofreie Beförderung der Dienstpost der Bahn seitens der Post
Verbilligte Beförderung der Fahrpostsendungen
In der Postverfassung 1849 wurden diese Regelungen ausführlich dokumentiert.
Beiträge aus den Rundbriefen Nr. 1 bis Nr. 100 sind im Punkt 7 des Inhaltsverzeichnisses ausgewiesen. Auch die zugehörigen Rundbriefe Nr. 1 bis Nr. 100 sind im öffentlichen Teil unter dem Punkt „Unser Sammelgebiet“ > „Rundbriefe“ einsehbar.
Für die seitens der Post erbrachten Leistungen wurden von Beginn an Porto und/oder Gebühren erhoben.
Grundlage dafür waren die sächsischen Post- und Taxordnungen, Postverträge zwischen Sachsen und den beteiligten Staaten bei Auslandssendungen bis hin zum Postvereinsvertrag.
Innersächsisch
Die sächsischen Post- und Taxordnungen galten nur innerhalb Sachsens. Entscheidend war dabei, dass sowohl der Absendeort als auch der Bestimmungsort innerhalb Sachsens lagen. Dies ist besonders hinsichtlich der bis zum Wieder Kongress noch zu Sachsen gehörenden Staatsgebiete von Bedeutung (ehemals sächsische Postorte).
Die nachfolgende Wertsendung von Merseburg nach Leipzig 1784 war demzufolge eine innersächsische Sendung, da Merseburg erst 1815 an Preußen fiel.
Dies hatte zur Folge, dass beispielsweise ein Brief von Sachsen nach Preußen kein Auslandsbrief mehr sondern ein Postvereinsbrief war.
Sowohl die Sendungen in die späteren Staaten des DÖPV als auch die Sendungen in die Mitgliedstaaten des DÖPV werden in einem gesonderten Beitrag „6 Porto und Gebühren > 6.2 Staaten DÖPV“ beschrieben (Link zu 6.2).
Auslandssendungen über die angrenzenden Staaten hinaus (Vorphilatelie)
Das Porto für Briefe über die an Sachsen angrenzenden Staaten hinaus setzte sich aus dem sächsischen Anteil, dem Transitportoanteil des angrenzenden Staates und dem bis zum Bestimmungsort ergebenden Portoanteil mindestens einer weiteren Postverwaltung zusammen. Der Brief von 1848 von Leipzig in die Schweiz ist ein Beispiel hierfür.
Das Porto wurde in Verträgen zwischen den beteiligten Postverwaltungen geregelt.
Sendungen ins Postvereinsausland
Im Postvereinsgebiet lag Sachsen zentral, so dass die Entfernung bis zur Postvereinsaußengrenze immer über 20 Meilen betrug. Dies hatte zur Folge, dass bei Auslandssendungen immer ein Portoanteil von 3 Neugroschen für den dritten Postvereinsrayon (später über Einzelverträge zum Teil reduziert) für den Postvereinsanteil anzusetzen war. Der über die Postvereinsgrenze bis zum Bestimmungsort anzusetzende Portoanteil wurde vertraglich von den Postverwaltungen der Postvereinsaußengrenzen, gültig für alle Postvereinsmitglieder, vereinbart und war als Weiterfranko auf den Briefen zu vermerken.
Die Vorphilatelie beschäftigt sich mit der Postgeschichte und den Briefen der Vormarkenzeit, also der Zeit vor Erscheinen von Briefmarken.
Der Beginn ist demnach der Zeitpunkt, als dem Publikum ermöglicht wurde, ihre Briefe seitens der Post dem Adressaten zu übermitteln. Interessant sind dabei die Briefe, welche Beförderungshinweise und Hinweise auf die Art der Sendung tragen. Nachfolgend je ein Adressbrief zu einer Wertsendung von Leipzig nach Hildburghausen sowie zu einer Paketsendung von Meißen nach Langensalza.
In Sachsen erschien zum 1. Juli 1850, der Wirksamkeit des Deutsch-Österreichischen Postvertrages (DÖPV), die Sachsendreier. Diese Marke war jedoch nur zur Frankatur der Streifbandsendungen zugelassen. Der Zeitraum der Vorphilatelie endet demzufolge erst mit Ausgabe der Marken mit dem Kopfbild König Friedrich August zum 1. August 1851, denn erst dann war eine Brieffrankatur innersächsisch und in den DÖPV mit Marken zulässig. Franko aufgelieferte Briefe mussten bis dahin weiter in bar am Schalter bezahlt werden. Der folgende Brief vom 6. Mai 1851 wurde mit ½ Neugroschen bar am Schalter bezahlt.
Briefaufgabestempel
Ein weiterer Scherpunkt der Vorphilatelie ist die postgeschichtliche Entwicklung der Briefaufgabestempel.
Die ersten Ortsstempel auf Briefen trugen noch kein Aufgabedatum (sog. Postmeisterstempel).
Erste Versuche mit einem Zackenrahmenstempel wurden vom Oberpostamt in Leipzig 1817 durchgeführt (Leipziger Versuchsstempel).
Nach erfolgreicher Erprobung erhielten die Postämter ab 16. März 1818 schrittweise diesen Briefaufgabestempel. Gestempelt wurde fast ausschließlich in schwarz.
Bis zum Ende des Vorphilateliezeitraumes wurden eine ganze Reihe weiterer Stempelformen den Postanstalten geliefert (z.B. Rahmenstempel ohne Datum bzw. mit Datum, Einkreisstempel, Zweikreisstempel bis hin zu Sonderformen).
All diese Stempeltypen hier zu beschreiben, würde zu weit führen. Horst Milde hat im Sachsen-Brevier die verschiedenen Briefaufgabestempel postortbezogen zusammengefasst.
Vermerke auf den Briefen
Die Vermerke auf den Briefen, angebracht von der Post und zum Teil auch vom Absender, geben Auskunft über die Art der Postsendung:
Unbelastete Briefsendung (ohne weitere Vermerke)
Recommandation
Postvorschusssendung
Paketsendung
Wertsendung
Portobefreiungen
Darüber hinaus wurden seitens der Post Vermerke zum Porto angebracht (siehe dort), woraus sich in vielen Fällen Folgerungen zum Leitweg ergeben.
Ganzsachen sind alle Arten postalischer Formulare, die zur Aufnahme von Daten oder Gegenständen dienen, und durch einen aufgedruckten Wertstempel oder einen gleichwertigen Vermerk die Inanspruchnahme einer im Voraus bezahlten postalischen Dienstleistung ermöglichen. Beispiele für Ganzsachen sind Umschläge, Streifbänder, Postkarten, Postanweisungen, etc. Wie Briefmarken verkörpern auch Ganzsachen den Wert einer postalischen Dienstleistung und sind somit Postwertzeichen. Abweichend von dieser philatelistischen Definition bezeichnet die Post mit dem Begriff Postwertzeichen im Falle einer Ganzsache i.A. nur den darauf befindlichen Wertstempel.
Man unterscheidet amtliche und private Ganzsachen.
Amtliche Ganzsachen sind:
von der jeweiligen obersten staatlichen Postbehörde mit ihrer Genehmigung ausgegeben werden;
über posteigene Verkaufsstellen oder im Auftrag der Postbehörde öffentlich vertrieben werden, wobei der Verkauf zeitlich, regional oder auf einen bestimmten Empfängerkreis beschränkt sein kann;
bei Erscheinen in einem Amtsblatt der Postbehörde oder in einem entsprechenden Mitteilungsblatt angekündigt werden.
Wichtig für das Vorliegen einer amtlichen Ganzsache ist die Erfüllung aller drei Kriterien.
Gemäß dieser Definition sind alle von der Königlich Sächsischen Post verausgabten Franko-Couverts amtliche Ganzsachen.
Gebrauch Kopf-Ausgabe König Johann links ohne Zusatzfrankatur
Bei Ganzsachen beschäftigt sich der Sammler im weitesten Sinne mit der Verausgabung, und den Gebrauchsvorschriften, also einer Zeit nach Erscheinen der ersten sächs. Briefmarke.
Womit sollte sich der Ganzsachen-Sammler im Einzelnen beschäftigen:
– Druckbesonderheiten: Fehler im Klischee, Blindruck, Versatz
– Entwertungsvorschrift
Dem Ende der sächsischen Posthoheit, Übergang zum Nord-Deutschen Bund
– Überläufer
– Einziehung der Franko-Couverts
– Aufbrauch der Restbestände
Literaturzusammenstellung (nach Erscheinungsjahr sortiert), die sich mit den Franko-Couverts des Königreich Sachsen befasst.
Timbre-Poste, 1870, S. 59, Dr. Legrand
Les timbes le Saxe, 1878, Moens
Geschichte der Postwertzeichen des Königreich Sachsens, 1882, Dr. jur. P. Kloss
Der Philatelist, 1882, S. 81
Der Philatelist, 1889, S. 127, F.A.Schumann
Philatelic Journal of America, 1890, S. 119, Major Evans
III. Briefmarkenzeitung, N. 11 und No. 12, S. 121 ff. und 135 ff.1893, Ernst Heitmann
American Philatelist Band III, S. 92, Tiffany
Die Briefumschläge der Deutschen Staaten, 1894, Carl Lindenberg
Edition d´Ore Nr. 49 Königreich Sachsen – Die Franko-Couverts, Die Arnim Knapp Sammlung, Heinrich Köhler, 2006
„Die Franko-Couverts der Königlich Sächsischen Postverwaltung“, Arnim Knapp, Heirich Köhler, Eine Studie über die Entstehungsgeschichte, den Entwurf, die Herstellung, den Verkauf an das Publikum und den Gebrauch, 2004
Zusammenstellung der Königlich Sächsischen Postverordnungen, Franko-Couverts betreffend.
Posttaxordnung Nr. 655, vom 13. Juni 1850: Ankündigung über den Verkauf von Franko-Couverts in § 8;
Postverordnung Nr. 1891, vom 22. Juni 1859: Bekanntmachung, die Frankierung der Briefe durch Frankomarken und Franko-Couverts betreffend
– Absatz II Wertstempel, Farbe, Gestaltung und Formate
– Preisgestellung
– Zulassungen der Zusatzfrankierung
– Zulassung von Ausschnitten
– Verkauf der Franko-Couverts mit Beginn 1.Juli 1859
Postverordnung Nr. 1892, vom 23. Juni 1859; Die Frankierung der Briefe durch Frankomarken und Franko-Couverts betreffend
– § 8 Entwertungsvorschrift
– § 16 Verkauf der Frankomarken und Franko-Couverts
Postverordnung Nr. 1972, vom 22. Dezember 1859: Die Entwertungsstempel der Fankomarken und Franko-Couverts betreffend
– Bestimmung zum Aufbrauch der Nummerngitterstempel zur Entwertung
– Genehmigung zur Verwendung des Ortsstempels zur Entwertung
Postverordnung Nr. 2309: Die Bestellung von Franko-Couverts betreffend
Postverordnung Nr. 2324, vom 19. Juni 1863: Die Frankierung der Briefe und Kreuzband Sendungen durch Frankomarken oder Franko-Couverts betreffend
– Absatz I Wertstempel, Farbe, Gestaltung und Formate
Postverordnung Nr. 2325, vom 19. Juni 1863: Die Frankierung der Briefe und Kreuzbandsendungen durch Frankomarken und Franko-Couverts betreffend
– Verfahrensweise bei der Entwertung
– Verkauf der Franko-Couverts
Postverordnung Nr. 2534, vom 23. Juni 1865: Die Einführung der Franko-Couverts zu ½ Ngr. betreffend
Mit dem Wechsel der Posthoheit Sachsens zur Verwaltung des Norddeutschen Bundes wurde das Inventar weitestgehend weiterhin verwendet. Das galt auch und insbesondere für die Stempel. Bis auf Einzelfälle, in denen unter sächsischer Regie Poststempel außer Gebrauch genommen und später wieder reaktiviert worden waren, richtete sich die Gebrauchsdauer nach dem Abnutzungsgrad. Sächsische Poststempel sind auf diese Weise bis in die 20er Jahre des 20. Jahrhunderts verwendet worden, und manche haben als Formularstempel im Innendienst sogar den 2. Weltkrieg überdauert.
Gleichzeitig mit der Entscheidung, nach den Vorgaben des Postvereinsvertrages eigene Frankomarken herauszugeben, beschloss die sächsische Postverwaltung, zu ihrer Entwertung spezielle Stempel anfertigen zu lassen. Aus Termingründen konnte diese Absicht jedoch nicht gleichzeitig mit der Markenausgabe umgesetzt werden. Als Provisorium wurde das Durchstreichen der aufgeklebten Marke durch Federzug und mittels „Dinte“ vorgeschrieben. Es folgten bis zum Ende der sächsischen Posthoheit eine Reihe weiterer Entwertungsregelungen mit den nachfolgend aufgeführten Gültigkeitszeiträumen. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Verordnungen nicht zeitgleich, sondern erst einige Tage später im Postverordnungsblatt veröffentlicht und damit den Postanstalten zugänglich gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die entsprechenden Stempelgeräte, deren Versand ebenfalls zusätzliche Zeit beanspruchen konnte.
1. Federzug, 1. Juli 1850 bis 4. Juli 1850
Die Federzugsentwertung erwies sich als umständlich und insofern ungeeignet, als sie sich chemisch entfernen ließ. Man griff deshalb auf die vorhandenen Ortsstempel zurück, bis die vorgesehenen gesonderten Entwertungsstempel beschafft sein würden.
2. Ortsstempel der 1. Periode 5. Juli 1850 bis 10. März 1852
Neben den noch aus der Vormarkenzeit stammenden Ortsstempeln wurden nach und nach auch neu angefertigte eingesetzt.
3. Vollgitterstempel 11. März 1852, Versuchsstempel als Vorläufer 12. Und 13. Dezember 1852
Der sogenannte Sechspunktstempel von Chemnitz gilt als Versuch zur separaten Entwertung, bewährte sich aber nicht. Eingeführt wurde stattdessen der Vollgitterstempel.
4. Nummerngitterstempel beginnend am 24. November 1852 in Dresden
Die aus Messing bestehenden Vollgitterstempel wurden durch haltbarere aus Stahl ersetzt, versehen mit einer die Verwendungspostanstalt kennzeichnenden Nummer.
5. Ortsstempel der 2. Periode ab 25. Februar 1859 für Kreuzbandsendungen,
ab 22. Dezember nach Abnutzung der Nummerngitterstempel
6. Sonderfälle
Nachträgliche Entwertungen hatten immer mit einem Stempel zu erfolgen, der die stempelnde Postanstalt erkennen ließ, also Nummern- oder Ortsstempel
Sofern kein Stempel vorhanden war (Schaffnerpost, Postkutschenaufgabe, Landbriefträgerzustellung), war durch Federzug zu entwerten.
1. Federzug, 1. Juli 1850 bis 4. Juli 1850
Auf losen Marken sind Federzüge kaum als original aus der relevanten Verwendungszeit stammend nachweisbar. Notwendige Voraussetzung ist, daß die betreffenden Marken von einer der beiden ersten Druckformen stammen, also das große Format haben.
Neben der vom ersten Verwendungstag stammenden Drucksache sind bisher lediglich vier weitere Exemplare mit der vorgeschriebenen regulären Federzugentwertung registriert, alle aus der selben Aussendung vom 4. Juli 1850 stammend. Der Drucksacheninhalt datiert jeweils vom 1. Juli 1850.
2. Ortsstempel und Coursstempel der 1. Periode 5. Juli 1850 bis 10. März 1852
3. Vollgitterstempel 11. März 1852
Früheste Verwendung eines Vollgitterstempels am 16. März 1852. Noch am Vormittag dieses Tages wurde in Leipzig mit dem Ortsaufgabestempel entwertet. Die Verteilung der Vollgitterstempel erfolgte am 16.3 1852 an alle bestehenden Postanstalten.
Spätverwendung eines Vollgitterstempels am 2. September 1857
Am 28. Ausgust 1856 waren alle damals bestehenden Postanstalten mit Nummerngitterstempeln ausgestattet worden. Die Vollgitterstempel waren nach deren Empfang an das Postwirtschaftsdepot zurückzusenden.
Ausweislich einiger weniger späteren Verwendungen an Bahncoursen sind dort in Ermangelung von Coursstempeln übergangsweise Vollgitterstempel verwendet worden.
4. Nummerngitterstempel beginnend am 24. November 1852 in Dresden
Früheste, noch versuchsweise Verwendung eines Nummerngitterstempels am 24. November 1852
Das Hofpostamt Dresden hatte den Auftrag erhalten, zwei ihm zugesandte Nummerngitterstempel mit der Nummer 1 probeweise in betrieb zu nehmen und über ihre Eignung „für das Stempelgeschäft“ an die OPD Leipzig zu berichten.
Nach positiver Rückmeldung wurden nach und nach für alle Postanstalten Stempel mit Nummern in fortlaufender Reihenfolge bestellt und eingesetzt.
Als letzte Postanstalt erhielt Cunewalde am 1. Oktober 1861 den Nummernstempel 220
Abgesehen von einigen ersatzweise beschafften Stempelgeräten für unbrauchbar gewordene Exemplare wurden keine weiteren Nummernstempel mehr beschafft. Neu eröffnete Postanstalten erhielten ausschließlich Ortsaufgabestempel, die auch zur Markenentwertung zu verwenden waren.
5. Ortsstempel der 2. Periode ab 25. Februar 1859 für Kreuzbandsendungen, ab 22. Dezember nach Abnutzung der Nummerngitterstempel
Markenentwertung einer Drucksachenfrankatur mit dem Ortsstempel
Die Markenentwertung war bei Drucksachenfrankaturen vom 25. Februar 1859 an gestattet, aber nicht verpflichtend. Einige Postanstalten wie Zittau machten von dieser Erleichterung konsequent Gebrauch, während andere zumindest teilweise die alte Regelung praktizierten und den Nummernstempel zur Entwertung verwendeten.
Nummerngitterstempelentwertung vom letzten Tag der sächsischen Posthoheit
Während viele Postanstalten bereits vor der erforderlichen Unbrauchbarkeitsfeststellung durch einen dazu befugten Beamten den Nummerngitterstempel allenfalls noch sporadisch zur Entwertung benutzten, hielt sich das Postamt Zittau penibel an die entsprechende Vorschrift.
6. Sonderfälle
Für den Fall, daß die Entwertung verwendeter Marken unterblieben war, hatte das jede kartierende oder empfangende Postanstalt nachzuholen. Dazu waren Ortsstempel, bzw., soweit vorhanden, Nummernstempel zu verwenden.
In Chemnitz nur unzureichend vom Stempel getroffene Marke, nachentwertet in Löbau mit dem Ortsstempel
In Löbau erfolgte mangels expliziter Vorschrift keine Entwertung. Sie wurde nachgeholt am Bestimmungsort Eybau mit Rötelkreuz.
Einen Anstoß für die Ausgabe von Briefmarken gab die folgende Regelung im am 1. Juli 1850 in Kraft tretenden Vertrag des Deutsch-Österreichischen Postvereins:
„Art. 18: Für die Wechsel-Korrespondenz innerhalb der Vereinsstaaten soll in der Regel die Vorausbezahlung des Porto stattfinden und die Erhebung sobald als thunlich durch Franco-Marken geschehen.“
Mochte diese mehr oder weniger dringliche Empfehlung bei der Oberpostdirektion noch keine erhöhte Aktivität ausgelöst haben, so ergab sich die Motivation dazu jedoch aus einem weiteren Artikel:
„Art. 20: Für Kreuzbandsendungen, wenn solche außer der Adresse, dem Datum und der Namensunterschrift nichts Geschriebenes enthalten, wird ohne Unterschied der Entfernung nur der gleichmäßige Satz 1 kr. (4 Silberpfg.) pro Loth, im Falle der Vorausbezahlung, sonst aber das gewöhnliche Briefporto erhoben.“
Solange keine Marken zur Verfügung standen, bedeutete das für die Post, daß Drucksachen auch in größeren Mengen am Schalter entgegenzunehmen und zu bearbeiten waren, dafür aber ein deutlich reduziertes Entgelt einzunehmen war. Deshalb beeilte man sich, zumindest für die Drucksachenfrankatur geeignete Marken rechtzeitig zum 1. Juli 1850 fertigzustellen. Für die Frankierung der nicht so stark von der Portovereinfachung und -reduzierung betroffenen Briefe standen Marken erst ein Jahr später zur Verfügung. Zur Unterscheidung von regulären Briefmarken wurde diese Ausgabe „provisorische Kreuzbandmarke“ genannt.
Ersttagsverwendung der „provisorischen Kreuzbandmarke“ am 1. Juli 1850 auf Drucksache ohne Streifband
1. Provisorische Kreuzbandmarke 1850
Der geringe zeitliche Vorlauf, der für Entwurf und Herstellung der ersten sächsischen Francomarke zur Verfügung stand, erforderte einige Kompromisse in Bezug auf Gestaltung und Druckvorbereitung. Man verzichtete folglich sowohl auf einen Entwurfswettbewerb als auch auf ein Ausschreibungsverfahren und übertrug der Druckerei Hirschfeld die gesamte Herstellung. Das Motiv orientierte sich stark an der ersten bayrischen Markenausgabe, von der die sächsische Postverwaltung Exemplare von der bayrischen erbeten hatte und erhielt.
Bayern 1 Kreuzer
Sachsendreier
Bayern 3 Kreuzer
Im Vergleich der beiden bayrischen Vorbilder mit der sächsischen Umsetzung fällt auf, daß bei ersteren die Ornamentik in den zentralen Ziffern sowie bei der 3-Kreuzer-Marke auch in den inneren Ecken wesentlich sorgfältiger ausgearbeitet ist als beim Sachsendreier. Der sächsische Entwurf unterlag offensichtlich vorzugsweise der Aufgabenstellung, die Flächen zu füllen, weniger der, eine klare Ornamentik zu erzeugen.
Der Druck erfolgte im traditionellen Buchdruckverfahren mit einzelnen Druckstöcken. Sowohl in der traditionellen Literatur als auch in den Katalogen wird der Urdruckstock als Holzschnitt bzw. Holzstich beschrieben. An dieser durch Originalquellen nicht belegten Darstellung sind jedoch Zweifel erlaubt, die an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen.
Dokumentiert ist eine Druckauflage von 500.000 Stück, von der rd. 20.000 Marken als Restbestand verbrannt worden sind.
Nachgewiesen sind 6 Druckformen (fälschlicherweise als „Platten“ bezeichnet), denen Bühler in seinem Handbuch (Bühler, Georg, Sachsen 3 Pfennig Rot, Berlin 1978) auf festen Positionen Druckstöcke mit individuellen Merkmalen zuordnet. Nach neueren Forschungsergebnissen fand an einzelnen Positionen ein Austausch von Druckstöcken statt.
Generell sind die Druckstöcke der ersten beiden Druckformen größer als diejenigen der später verwendeten. Das läßt auf einen Wechsel der Art der Abformung vom Urdruckstock resp. der Urmatrize schließen.
Unterschieden wird auch die Art der Trennlinienanordnung. Während bei der 3. Druckform die senkrechten durchgehen, sind es bei den übrigen die waagerechten.
Große Unterschiede existieren auflagenübergreifend bei den Druckfarben, deren farbgebender Hauptbestandteil sich als Zinnober erwies. Während Spezialsammler 8 Farbvarianten unterscheiden, haben sich die Kataloge auf 3 beschränkt (Zinnober, Braunrot und Karminrot).
2. Kreuzbandmarke 1851
Die „provisorische Kreuzbandmarke“ wurde im Rahmen der Ausgabe auch zur Brieffrankatur vorgesehener Francomarken ebenfalls ersetzt. Auf die Gestaltung ist erkennbar mehr Mühe aufgewandt worden. Vorbild war in diesem Falle vermutlich eine österreichische Markenausgabe, die mittig groß das Staatswappen zeigte.
Auch die Herstellung dieser Marke erfolgte im preisgünstigen Buchdruckverfahren. Die Auslieferung hatte in Schalterbogen zu jeweils 10 Stück, angeordnet in zwei Fünferreihen à 5 Marken zu erfolgen. Bei den ersten Auflagen setzte die Druckerei die Druckstöcke entsprechend blockweise in die Formen mit größeren Zwischenräumen, so daß die Schalterbogen rundum breitere Ränder aufwiesen. Ab 1853 druckte man 100er Bogen mit gleichmäßig schmalen Abständen der Markenbilder. Auch die Ränder des Druckbogens wurden schmal beschnitten. Die beiden Varianten der Druckbogenanordnung werden traditionell getrennt gesammelt und katalogisiert.
Die zahlreichen Farbvarianten, früher katalogisiert als „Grün (Töne)“ werden inzwischen unterschieden nach Grün, Smaragdgrün, Blaugrün, Gelbgrün. Wer Interesse an Farbvarianten hat, kann das weiter ausdifferenzieren.
Alle sächsischen Briefmarken waren ab 1.August 1851 bis zum 31. Dezember 1867 frankaturgültig.
Paar der 3 Pfg.-Marke als Frankatur von 6 Pfg. für einen Stadtpostbrief von Dresden
Für die Francomarken der Groschenwertstufen war ursprünglich die Gestaltung der Entwurfszeichnung vorgesehen, wobei an Stelle des Staatswappens der Kopf des Königs Friedrich August das zentrale Motiv bilden sollte. Letztlich erhielt jedoch ein Vorschlag der Druckerei Meinhold den Vorzug, der im Stichtiefdruck ausgeführt war.
Buchdruckessay
Abzug vom Stahlstich
Original von Kupferplatte
Ausgangspunkt der Plattenherstellung war ein Stahlstich. Dessen Vervielfältigung erfolgte jedoch nicht im üblichen Verfahren der Prägung über eine Molette. Die Druckerei verwendete das bei der Markenherstellung unübliche und anderswo niemals angewandte Verfahren der galvanoplastischen Abformung. Die dabei anfangs aufgetretenen Probleme fanden ihren Niederschlag in div. Druckbildabweichungen, von denen die „Sachsenringel“ die bekanntesten sind.
Die Markenausgabe umfasste die Wertstufen zu ½, 1, 2 und 3 Neugroschen, gedruckt auf grau, rosa, hellblau und gelb gefärbtem Papier. Im Jahre 1853 kamen von der Wertstufe zu 2 Ngr. auf dunkelblau gefärbtem Papier gedruckte Marken an die Schalter.
Recommandierter Brief in den 3. vereinsländischen Entfernungsbezirk nach Preußen vom ersten Gültigkeitstag der Francomarken zur Brieffrankatur, Taxe 3 Ngr. zzgl 2 Ngr. Recommandationsgebühr
4. Ausgabe Johann 1855
Durch den Unfalltod des Königs Friedrich August wurde die Ausgabe neuer Francomarken mit dem Kopfbild seinen Nachfolgers König Johann erforderlich. Deren Gestaltung sollte keine grundsätzliche Änderung erfahren, sondern lediglich etwas „lichter“ ausfallen. Sowohl die Herstellung im Kupferstichtiefdruck als auch das Verfahren der Plattenabformung vom Stahlstich wurden beibehalten.
Zur Erhöhung der Standzeiten der Druckplatten wurden sie bei den am häufigsten gebrauchten beiden niedrigen Wertstufen verstählt. Das erforderte wegen der galvanisch aufgebrachten Stahlauflage eine tiefere Gravur der Wertziffern. Die betreffenden Marken sind als Typ II katalogisiert.
Typ I Typ II
Typ I Typ II
Doppelbrief in den 3. vereinsländischen Entfernungsbezirk nach Preußen, Taxe 6 Ngr.
5. Ausgabe Johann 1856
Die beabsichtigte Zulassung der Markenverwendung auch bei ins Postvereinsausland gerichteten Briefen, die teilweise deutlich höhere Frankaturen erforderten, führte zur Ausgabe von Marken der Wertstufen zu 5 und 10 Neugroschen. Bei diesen Höchstwerten ging die Postverwaltung vom farbigen Papier ab und ließ die Marken farbig auf weißem Papier drucken. Da insbesondere rote Druckfarben auf Basis von Zinnober aggressiv auf die Druckplatten einwirken, führte man deren Verstählung ein. Nachdem die anfangs für den Druck der Wertstufe 5 Ngr. benutzte Mineralfarbe als zu stumpf und dunkel beanstandet worden war, experimentierte die Druckerei mit einer Vielzahl von Rezepturen, die alle mehr oder weniger stark zur Verfärbung bei Schwefeleinwirkung neigten. Abhilfe sollte eine stärkere Papierleimung bringen, die sich als „glasiges Papier“ in den Katalogen findet.
Als problematisch erwies sich in jüngerer Zeit die Umstellung der Farbbezeichnungen im für die BPP-Prüfer maßgeblichen Michel-Katalog auf die Nomenklatur des verlagseigenen Farbführers. Es häuften sich Abweichungen von früheren Farbbezeichnungen in Prüfbefunden, so dass es sich empfiehlt, auf Handbuchbezeichnungen zurückzugreifen.
Farben in der Reihenfolge ihrer Schalterausgabe
Milchblau Dunkelblau Blau, starke Leimung
Im Postverein einfach, in Frankreich doppelt schwerer recommandierter Brief mit Frankatur beider Höchstwerte
6. Ausgabe Wappen 1863
Nach dem Vorbild Preußens wurden zum 1. August 1863 Marken herausgegeben, die einerseits an Stelle des Königskopfes das Staatwappen als zentrales Motiv enthielten und andererseits ohne Verwendung einer Schere aus dem Druckbogen zu trennen waren. Während die preußische Postverwaltung zu diesem Zweck noch das Durchstichverfahren anwenden ließ, ging die sächsische direkt zur Zähnung über.
Die Marken wurden im kombinierten Farb- und Blindprägedruck hergestellt. Von der Postverwaltung wurden die Druckfarben der Wertstufe ½ Neugroschen wegen ihrer Verfärbungsneigung bei Schwefeleinwirkung (Ausdünstungen auf Landgütern) und bei der Wertstufe 5 Neugroschen wegen erheblicher Abweichungen vom vorgegebenen Lila moniert. Beide Wertstufen bereiten wegen ihrer Farbproblematik noch heute Sammlern wie Prüfern Probleme.
Die Zähnung erfolgte durch Lochung mehrerer Bogen übereinander mit Handvorschub unter in Reihe angeordneten Lochstempeln. Das führte bei den unteren Bogen zu mangelhaft ausgestanzten Löchern und in dessen Folge beim Trennen zu Zahnfehlern, für die seitens der Prüfer häufig der Euphemismus „ausgabentypische Zähnung“ verwendet wird. Durch den Handvorschub kam es nicht selten zu Verschiebungen der Zahnreihen mit der Folge unterschiedlich breiter und hoher Marken.
Für diese Ausgabe galt zwar der einheitliche Ausgabetermin 1. Juli 1863 mit Beginn des Schalterverkaufs. Die Postanstalten wurden jedoch angewiesen, vorrangig die vorhandenen Bestände der vorangegangenen Markenausgabe zu verbrauchen und die neuen Marken nur auf Verlangen abzugeben.