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Die Einführung der Rahmenstempel R ohne Datum Anfang 1827 (Aufruf zur Mitarbeit)

Stefan Kolditz, Gelenau

Ausgangspunkt meiner postgeschichtlichen Betrachtungen zu den Langstempeln BRAMBACH und Neukirchen (späterer Beitrag) sind die Ausführungen in den Beiträgen zu den Langstempeln in den Rundbriefen Nummer 104 (S. 6 ff.) und 105 (S. 15 ff.). In einer Anfrage wurden nicht nur Stempeldaten der Langstempel, sondern auch der Folgestempel erfragt.

Leider war die Resonanz auf meinen Aufruf zur Meldung von Stempeldaten und ggf. Belegscans sehr bescheiden. Aus diesem Grunde werde ich versuchen, auf der Grundlage der mir zur Verfügung stehenden Primär- und Sekundärquellen sowie Belegkopien einige Sachverhalte zur Stempeleinführung der Langstempel sowie deren Ablösung aufzuzeigen. Dies dient auch als Grundlage für die künftigen Ausführungen zur Eröffnung der Postexpeditionen Brambach, Schönberg, Markneukirchen und Klingenthal.

Bei den Betrachtungen zu diesen Postexpeditionen spielen zwei postgeschichtliche Sachverhalte bei den vier Postexpeditionen eine Rolle. Das sind auf der einen Seite Besonderheiten bei der Farbe der Taxierung des den Binnenpostanstalten zugeordneten Postamt Adorf und die grundsätzliche Frage, wann die Rahmenstempel R mit Ortsnamen ohne Datum in Sachsen eingeführt wurden.

In der Literatur werden für das Einführungsdatum des Rahmenstempels R mit dem Ortsnamen keine Originalquellen angegeben.

In „Die alte Sachsenpost, 1973 (Asapo)“ ist lediglich allgemein vermerkt (Seite 157):

„Postexpeditionen, die nur mit einer benachbarten Postanstalt in Kartenschluß standen, bekamen Stempel, die gerahmte Ortsnamen ohne Datumsangabe zeigten (R), da der Tag der Absendung aus der Karte der umarbeitenden Postanstalt hervorging. Von diesem Typ sind bis jetzt als frühestes Verwendungsjahr 1826 und als spätestes 1837 bekannt. Nach einer Anordnung des Finanzministeriums vom 1. April 1835 wurden alle Postanstalten mit vollständigen Stempeln mit Ortsnamen und Datum ausgestattet.“

Im „Sachsen-Brevier, 1994“ werden bei den Stempeltypen R Einführungsjahre ab 1824 angegeben, oftmals identisch mit der Eröffnung von 1824 eröffneten Postexpeditionen, beispielsweise Brambach, Markneukirchen und Klingenthal. Bei der Postexpedition Schönberg gibt Milde 1830 an.

Nach neueren Erkenntnissen steht der Einsatz der datumlosen Stempel mit der Abrechnung der Binnenpostanstalten mit der vorgesetzten Postanstalt im Zusammenhang und nicht explizit mit der Kartierung. Eine Binnenpostanstalt kann mit sämtlichen auf einem Kurs liegenden Postanstalten im Kartenschluss stehen und nicht nur mit einem, wie in der Asapo aufgeführt; zum Beispiel Thum und Ehrenfriedersdorf mit allen Postanstalten auf dem Kurs von Leipzig nach Annaberg. Abrechnende Postämter waren für Thum und Ehrenfriedersdorf Chemnitz und Annaberg.

Da Quellen über die Auslieferdaten der Stempel nicht bekannt sind, lassen sich nur Rückschlüsse über die Verwendungsdaten mit Belegen ziehen.

Die Anzahl der hierfür zur Verfügung stehenden Briefe ist allerdings begrenzt, denn es liegen mit den Rahmenstempeln R versehen oft nur nicht datierbare Briefhüllen vor.

Unter Einbeziehung sämtlicher Postanstalten mit dem Rahmenstempel R habe ich als frühesten Beleg mit dem Rahmenstempel R einen Postvorschussbrief mit Inhalt von Scheibenberg gefunden.

Der Brief mit vollständigem Inhalt wurde von Scheibenberg an das Patrimonialgericht zu Untersachsenfeld gesendet. Für das Gericht war der Advokat Ponitz in Schwarzenberg zuständig und der Advokat ist als Adressat auch auf dem Brief vermerkt.

Der Vorschuss von 2 Talern 16 Groschen 6 Pfennigen (64½ Groschen) wurde an den Absender ausbezahlt. Zuzüglich der Procuragebühr (5½ Gr.; Rechenfehler 68 wurde gleich mit 70 berichtigt) und dem Fahrpostporto (1½ Gr.) hatte der Empfänger 71½ Groschen in Schwarzenberg zu bezahlen. Hinzu kam noch das Bestellgeld von 3 Pfennigen (das Postamt Schwarzenberg vermerkte das Bestellgeld meist vorderseitig auf dem Brief mit Bleistift, 3 rechts unten).

Im Briefinnern ist vermerkt:

„… und daß wir die beiverzeichneten Kosten verlagsweise von der Scheibenberger Post-Expedition entnommen haben und verharren mit vollkommenster Hochachtung

Schloß Sachsenfeld am 24. Febr. 1827.“ Die Liquidation des Vorschussbetrages ist detailliert aufgeführt.

Da im Brief „entnommen haben“ steht, gehe ich davon aus, dass der Brief am 24. Februar 1827 geschrieben und am gleichen Tag zur Post gebracht wurde.

Im Briefinnern befindet sich weiter ein Präsentvermerk: „prs. am 5. März 1827.“ Vermutlich ist dies der Tag der Übermittlung des Briefes vom Advokaten an das betreffende Gericht in Untersachsenfeld.

Der früheste Einsatz des Rahmenstempels R dürfte demnach von Januar/Februar 1827 bei allen Postexpeditionen sein. Dies widerlegen könnte lediglich ein zweifelsfrei datierbarer Brief aus dem Jahre 1826 oder früher mit dem Rahmenstempel R.

Ein weiterer Postvorschussbrief mit einem frühen Rahmenstempel R ist vom 6. Mai 1827 von Dippoldiswalde nach Dresden.

Das Absendedatum wurde hier mit dem 6. Mai 1827 auf der Briefvorderseite vermerkt.

Der Empfänger hatte 52½ Groschen zuzüglich 6 Pfennige Bestellgeld in Dresden zu bezahlen (Vorschuss 47 Gr. + Procuragebühr 4 Gr. = 51 Gr. + Fahrpostbinnenporto von Dippoldiswalde nach Dresden 1½ Gr. = 52½ Gr. + Bestellgeld ½ Gr. = 2 Taler 5 Gr.).

Bei den Postexpeditionen, welche einen Rahmenstempel R erhielten, wäre der Zeitraum von der Eröffnung der Postexpedition bis 1826 hinsichtlich der Verwendung von anderen Briefaufgabestempeln gesondert zu betrachten.

In einem gesonderten Beitrag wird dieser Zeitraum für die Postexpeditionen Brambach, Schönberg, Markneukirchen und Klingenthal beschrieben; hieraus zwei späte Stempel (8. September 1826, 30 Januar 1826) als Beispiele. Die Belege dazu werden in einem späteren Beitrag beschrieben.

Demnach hatten beispielsweise Schönberg und Brambach 1826 noch keine Rahmenstempel R.

Nur anhand zweifelsfrei datierbarer Belege vor 1827 kann das Einführungsjahr des Rahmenstempels R vorverlegt werden.

Ich bitte die Sammler in ihren Sammlungen nachzusehen und mir einen Scan des Briefes und der Innenseite mit dem Datum vor 1827 zuzusenden (Mail: kolditzgelenau@t-online.de).

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Entwertungsarten

Ansprechpartner für dieses Thema finden Sie HIER.

Gleichzeitig mit der Entscheidung, nach den Vorgaben des Postvereinsvertrages eigene Frankomarken herauszugeben, beschloss die sächsische Postverwaltung, zu ihrer Entwertung spezielle Stempel anfertigen zu lassen. Aus Termingründen konnte diese Absicht jedoch nicht gleichzeitig mit der Markenausgabe umgesetzt werden. Als Provisorium wurde das Durchstreichen der aufgeklebten Marke durch Federzug und mittels „Dinte“ vorgeschrieben. Es folgten bis zum Ende der sächsischen Posthoheit eine Reihe weiterer Entwertungsregelungen mit den nachfolgend aufgeführten Gültigkeitszeiträumen. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Verordnungen nicht zeitgleich, sondern erst einige Tage später im Postverordnungsblatt veröffentlicht und damit den Postanstalten zugänglich gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die entsprechenden Stempelgeräte, deren Versand ebenfalls zusätzliche Zeit beanspruchen konnte.

  • 1. Federzug, 1. Juli 1850 bis 4. Juli 1850

Die Federzugsentwertung erwies sich als umständlich und insofern ungeeignet, als sie sich chemisch entfernen ließ. Man griff deshalb auf die vorhandenen Ortsstempel zurück, bis die vorgesehenen gesonderten Entwertungsstempel beschafft sein würden.

  • 2. Ortsstempel der 1. Periode 5. Juli 1850 bis 10. März 1852

Neben den noch aus der Vormarkenzeit stammenden Ortsstempeln wurden nach und nach auch neu angefertigte eingesetzt.

  • 3. Vollgitterstempel 11. März 1852, Versuchsstempel als Vorläufer 12. Und 13. Dezember 1852

Der sogenannte Sechspunktstempel von Chemnitz gilt als Versuch zur separaten Entwertung, bewährte sich aber nicht. Eingeführt wurde stattdessen der Vollgitterstempel.

  • 4. Nummerngitterstempel beginnend am 24. November 1852 in Dresden

Die aus Messing bestehenden Vollgitterstempel wurden durch haltbarere aus Stahl ersetzt, versehen mit einer die Verwendungspostanstalt kennzeichnenden Nummer.

  • 5. Ortsstempel der 2. Periode ab 25. Februar 1859 für Kreuzbandsendungen,

ab 22. Dezember nach Abnutzung der Nummerngitterstempel

  • 6. Sonderfälle

Nachträgliche Entwertungen hatten immer mit einem Stempel zu erfolgen, der die stempelnde Postanstalt erkennen ließ, also Nummern- oder Ortsstempel

Sofern kein Stempel vorhanden war (Schaffnerpost, Postkutschenaufgabe, Landbriefträgerzustellung), war durch Federzug zu entwerten.

1. Federzug, 1. Juli 1850 bis 4. Juli 1850

Auf losen Marken sind Federzüge kaum als original aus der relevanten Verwendungszeit stammend nachweisbar. Notwendige Voraussetzung ist, daß die betreffenden Marken von einer der beiden ersten Druckformen stammen, also das große Format haben.

Neben der vom ersten Verwendungstag stammenden Drucksache sind bisher lediglich vier weitere Exemplare mit der vorgeschriebenen regulären Federzugentwertung registriert, alle aus der selben Aussendung vom 4. Juli 1850 stammend. Der Drucksacheninhalt datiert jeweils vom 1. Juli 1850.

2. Ortsstempel und Coursstempel der 1. Periode 5. Juli 1850 bis 10. März 1852

3. Vollgitterstempel 11. März 1852

Früheste Verwendung eines Vollgitterstempels am 16. März 1852. Noch am Vormittag dieses Tages wurde in Leipzig mit dem Ortsaufgabestempel entwertet. Die Verteilung der Vollgitterstempel erfolgte am 16.3 1852 an alle bestehenden Postanstalten.

Spätverwendung eines Vollgitterstempels am 2. September 1857

Am 28. Ausgust 1856 waren alle damals bestehenden Postanstalten mit Nummerngitterstempeln ausgestattet worden. Die Vollgitterstempel waren nach deren Empfang an das Postwirtschaftsdepot zurückzusenden.

Ausweislich einiger weniger späteren Verwendungen an Bahncoursen sind dort in Ermangelung von Coursstempeln übergangsweise Vollgitterstempel verwendet worden.

4. Nummerngitterstempel beginnend am 24. November 1852 in Dresden

Früheste, noch versuchsweise Verwendung eines Nummerngitterstempels am 24. November 1852

Das Hofpostamt Dresden hatte den Auftrag erhalten, zwei ihm zugesandte Nummerngitterstempel mit der Nummer 1 probeweise in betrieb zu nehmen und über ihre Eignung „für das Stempelgeschäft“ an die OPD Leipzig zu berichten.

Nach positiver Rückmeldung wurden nach und nach für alle Postanstalten Stempel mit Nummern in fortlaufender Reihenfolge bestellt und eingesetzt.

Als letzte Postanstalt erhielt Cunewalde am 1. Oktober 1861 den Nummernstempel 220

Abgesehen von einigen ersatzweise beschafften Stempelgeräten für unbrauchbar gewordene Exemplare wurden keine weiteren Nummernstempel mehr beschafft. Neu eröffnete Postanstalten erhielten ausschließlich Ortsaufgabestempel, die auch zur Markenentwertung zu verwenden waren.

5. Ortsstempel der 2. Periode ab 25. Februar 1859 für Kreuzbandsendungen, ab 22. Dezember nach Abnutzung der Nummerngitterstempel

Markenentwertung einer Drucksachenfrankatur mit dem Ortsstempel

Die Markenentwertung war bei Drucksachenfrankaturen vom 25. Februar 1859 an gestattet, aber nicht verpflichtend. Einige Postanstalten wie Zittau machten von dieser Erleichterung konsequent Gebrauch, während andere zumindest teilweise die alte Regelung praktizierten und den Nummernstempel zur Entwertung verwendeten.

Nummerngitterstempelentwertung vom letzten Tag der sächsischen Posthoheit

Während viele Postanstalten bereits vor der erforderlichen Unbrauchbarkeitsfeststellung durch einen dazu befugten Beamten den Nummerngitterstempel allenfalls noch sporadisch zur Entwertung benutzten, hielt sich das Postamt Zittau penibel an die entsprechende Vorschrift.

6. Sonderfälle

Für den Fall, daß die Entwertung verwendeter Marken unterblieben war, hatte das jede kartierende oder empfangende Postanstalt nachzuholen. Dazu waren Ortsstempel, bzw., soweit vorhanden,  Nummernstempel zu verwenden.

In Chemnitz nur unzureichend vom Stempel getroffene Marke, nachentwertet in Löbau mit dem Ortsstempel

In Löbau erfolgte mangels expliziter Vorschrift keine Entwertung. Sie wurde nachgeholt am Bestimmungsort Eybau mit Rötelkreuz.