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Interessante Bahnpost Briefe

Arnim Knapp

Zur Einleitung zwei Briefe aus der Zeit vor Eröffnung der Zweigeisenbahnlinie Greiz – Neumark. Der eine Brief ist zur Zeit der Frankomarken-Ausgabe Friedrich August und der Entwertungsperiode „Vollgitterstempel“ zwischen 1852 und 1854 befördert, der andere zur Zeit der ersten Ausgabe der Thurn und Taxis Frankomarken.

Zunächst der Friedrich-August Brief:
Seine Aufgabe erfolgte im Bahnpostbriefkasten des Haltepunktes „Neumark“ an der Bahnlinie Leipzig – Hof mit Weiterbeförderung über Reichenbach nach Greiz. Das Datum der Einführung des Haltepunkts Neumark auf der Strecke Leipzig – Hof ist bis heute nicht bekannt. Die Briefsammlung No. 4 Neumark wurde erst am 1. Sept. 1858 eröffnet, was nur aus den Postakten entnommen werden kann, weil zu Neumark keine Postanstalt Kartenschluss hatte.
Diese war im in der Eisenbahnstation untergebracht.

Das fahrende Postamt Leipzig – Hof wurde am 16. Juli 1851 in Betrieb genommen (Sächs. Postverordnung No. 827). Reichenbach an der Strecke des fahrenden Postamts No. 1 unterhielt regelmäßigen Briefkartenschluss mit dem Postamt Greiz.

Ausschnitt eines einfachen Franko Bahnpostbriefes im Nahbereich Sachsen-Thurn und Taxis

Beförderung: Einwurf in den Bahnpostbriefkasten Neumark, bis Haltepunkt Reichenbach mit der Bahnpost Leipzig – Hof und weiter mit der 3mal täglichen Postverbindung Reichenbach – Greiz. Der Stempel Leipzig-Hof 1 T besagt, dass der Brief Richtung Hof nach Reichenbach ging.
Entfernung: <= 5 Meilen = ½ Ngr.
Gewicht: < 1 Loth = einfach

Jetzt der Thurn und Taxisbrief aus der anderen Richtung:
Seine Aufgabe erfolgte im Postamt Greiz 31. Jan. 1852 und wurde bis Reichenbach befördert und dann auf die Bahnlinie Leipzig – Hof Zug e 12 Uhr umspediert (Der Stempel Leipzig-Hof 1 R besagt, dass der Brief Richtung Leipzig ging) und in Leipzig auf die Bahnlinie Leipzig- Magdeburg Zug 12 Uhr und in Köthen auf die Bahnlinie Leipzig-Berlin umspediert und in Berlin am 2. Febr. vormittags zugestellt (Briefträgerstempel).

Adressat: Aron Guhrauer, Tapeten- und Teppichhändler, Wallstraße 33, Berlin

Postcours Greiz – Werdau seit dem 1. August 1851 um 9:30 vormittags, der Zug nach Leipzig um 11:40 wird erreicht.
rot = Leipzig-Hof
grün = Leipzig-Magdeburg
blau = Leipzig-Berlin

Beförderung: Greiz über Reichenbach, Leipzig, Köten nach Berlin

rot = Postweg Greiz – Werdau
grün = Fahrendes Postamt No. 1 Hof – Leipzig

Ein weiterer Brief aus Sachsen nach Greiz vor Eröffnung der Zweigeisenbahn.

Einfacher Portobrief in den Postverein


Beförderung: Jöhstadt 5. April 1864 7 Uhr abends über Plauen 6. April 9 Uhr vormittags Haltepunkt der Eisenbahn Hof – Leipzig bis Reichenbach im Voigtland 6. April 3 Uhr nachmittags von dort auf den Postkurs Reichenbach – Greiz nach Greiz 6. April 5 – 6 Uhr nachmittags.


Gewicht: <1 Loth
Entfernung: 1 Rayon bis 10 Meilen
Gebühr: Porto = 1 Ngr. + 1 Ngr. Zuschlag im Postverein = 2 Ngr. umgerechnet in 6 Xr.rhn.

Mit Beförderung auf der Greiz-Brunner Eisenbahn-Gesellschaft
Ein direkter Nachweis dass die Beförderung auf der Zweigeisenbahn erfolgte ist nur bei Aufgabe bei der Endhaltestelle Greiz möglich. Alle übrigen Nachweise müssen über den Umkartierungsstempel erfolgen.


Bestimmungen der gebührenfreien Beförderung im Transit:
Auszug aus dem Postvertrag Sachsen mit Thurn und Taxis Sächs. Postverordnung No. 800 28. April 1851. Betr. „Anschluß der Fürstlich Thurn und Taxisschen Postverwaltung an den deutsch-österreichischen Postverein“:

Artikel 19. „Festsetzung der Transitlinien“ letzter Absatz: „Sendungen aus einem Teil des Königlich Sächsischen Postbezirks nach einem anderen Theile desselben Postbezirks, sowie aus einem Theile des Fürstlich Thurn- und Taxisschen Postbeziks nach einem anderen Theile desselben Postbezirks sollen gegenseitig transitfrei befördert werden.

Briefbeispiel

Einfacher Frankobrief im Nahbereich der Thurn und Taxisschen Post im Transit durch Sachsen

Beförderung: Aufgabe im Bahnhof Greiz am 20. 11. 1866 Endpunkt der Eisenbahnlinie GREIZ – NEUMARK, mit dem Zug II bis Neumark befördert. Dort auf die Bahnlinie Leipzig – Hof und in Gössnitz auf die Bahnlinie Glauchau – Gera umspediert Ankunft in Gera am 20. 11. nachmittags.
Entfernung: Greiz – Gera = 4,5 Meilen Nahbereich = ½ Sgr.
Gewicht: <1 Loth = einfach

Geschichte der Zweigeisenbahn:
Die Greiz–Brunner Eisenbahn-Gesellschaft war eine Eisenbahngesellschaft in Sachsen und dem Fürstentum Reuß ältere Linie.

Bevor Greiz, die damalige Hauptstadt des Fürstentums Reuß ältere Linie, im Jahre 1875 durch die Elstertalbahn der Sächsisch-Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft an das Schienennetz angeschlossen wurde, bekam die Stadt von Sachsen her eine Bahnverbindung, die vor allem von den Fabrikbesitzern gewünscht worden war. Weil die Sächsische Staatsbahn den Bau nicht selbst bewerkstelligen wollte, gründeten die Interessenten 1862 die Greiz-Brunner Eisenbahn-Gesellschaft (GBE), von deren Kapital auch die Fürstlich Reußische Regierung mehr als ein Viertel übernahm. Die Gesellschaft erhielt 1864 die Konzessionen des Fürstentums Reuß ä. L. und des Königreichs Sachsen für den Bau einer Eisenbahnstrecke. Sie begann in Greiz an einer Station die später oberer Bahnhof oder Aubachtal genannt wurde, führte weiter in östlicher Richtung und überschritt kurz vor Brunn die sächsische Grenze. Bei Brunn mündete sie in die Bahnstrecke Leipzig–Hof ein, die von der Sächsisch-Bayerischen Eisenbahn-Compagnie bereits 1846 eröffnet und anschließend verstaatlicht worden war. Die GBE ließ ihre Züge bis Neumark in Sachsen durchfahren und zahlte für die Streckenbenutzung an die Staatsbahn ein „Bahngeld“ von jährlich 1860 Mark.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Greiz-Brunner_Eisenbahn-Gesellschaft

Den Betrieb auf der neuen Strecke, die am 23. Oktober 1865 eröffnet wurde, besorgten die Kgl. Sächsischen Staatseisenbahnen. Diese erwarb die Greiz-Brunner Eisenbahn zum 1. Januar 1876.

Quelle: Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltung No. 42, Oktober 1865

Diese Strecke war ohne Postschaffnerbegleitung. Die Postbeförderung fand unter Verschluss
statt. 1866 fuhren pro Tag 4 Züge zwischen Greiz und Neumark hin und her. Der Zug II
(Fahrplan 1866) fuhr vormittags um 6:50 Uhr in Greiz los. Er brauchte ca. ½ h Fahrzeit für die
13,8 km lange Strecke.

Auszug aus dem Fahrplan der königlich sächsischen westlichen Staatseisenbahnen vom
August 1866:

Quelle: Leipziger Zeitung No. 195, August 1866

Weiter wurde der Brief dann aus Gründen der schnellsten Beförderung über das Sächsische Bahnnetzwerk bis Gera befördert, denn die Bahnlinie über Greiz nach Gera wurde erst im Sommer 1875 in Betrieb genommen: In Neumark auf die Bahnlinie Leipzig – Hof und in Gössnitz auf die Bahnlinie Glauchau – Gera umspediert. Der Brief kam am 20. 11. Nachmittags in Gera an.

Ausschnitte aus der Karte Topographische Äquidistantenkarte Sachsen 1875, Darstellung des Streckenabschnitts der Greiz-Brunner Eisenbahngesellschaft bis Brunn und ab Brunn bis Neumark, dem Streckenabschnitt auf dem die Bahnlinie Greiz – Neumark die Bahnlinie Leipzig – Hof mitbenutzte.

Bahnstrecke Zweigeisenbahn Greiz – Neumark mit den Haltepunkten Greiz, Mohlsdorf, Brunn, Neumark

Ausschnitt Vergrößerung des gemeinsamen Streckenabschnitts

grün = Bahnlinie Greiz – Neumark
grün gestrichelt = gemeinsamer Streckenabschnitt
rot = Leipzig – Hof

Weitere Belege mit Beförderung auf der Zweigeisenbahn Greiz – Neumark oder Neumark – Greiz.

Sammlung Jürgen Herbst

Einfacher Frankobrief im Nahbereich der Thurn und Taxisschen Post im Transit Sachsen

Beförderung: Aufgabe im Bahnhof Greiz am 4. 5. 1866 Endpunkt der Eisenbahnlinie GREIZ – NEUMARK, mit dem Zug II bis Neumark befördert. Dort auf die Bahnlinie Leipzig – Hof und in Gössnitz auf die Bahnlinie Glauchau – Gera umspediert Ankunft Ronneburg ein Haltepunkt dieser Strecke.
Dieser Brief ist nach den gleichen Transitgebühren Bestimmungen Artik. 19 des Postvertrags behandelt wie der Brief Greiz-Gera.

1879 führte die Bahnstrecke nach Kauf der Zweigeisenbahn durch die Sächsische Staatseisenbahn einen Streckenstempel Greiz – Neumark, der zur Entwertung eingesetzt wurde. Postkarte des Deutschen Reichs 10. Juni 1879.

Briefe in umgekehrter Richtung Sachsen nach Thurn und Taxis

Beförderung: Aufgabe in den Bahnpostwagen Reichenbach am

3. 3. 1867. Haltepunkt der Eisenbahnlinie Leipzig – Hof mit dem Zug VI bis zum Haltepunkt Neumark 3. 3. Mittags befördert. Dort auf die Bahnlinie GREIZ – NEUMARK umspediert und bis zum Endhaltepunkt Greiz befördert Ankunft 3. 3. Nachmittags. Dies müsste laut Fahrplan der Zug IV gewesen sein.

Adressat: Fabrikant Heinrich Rudolf Lindner, wohnhaft in der Heinrichstraße 7, Greiz

Einfacher rekommandierter Frankobrief aus Sachsen nach Thurn und Taxis

Beförderung: Aufgabe in Leipzig am 30. 4. 1867. Mit der Eisenbahnlinie Leipzig – Hof bis zum Haltepunkt Neumark 31. 4. vormittags befördert. Dort auf die Bahnlinie GREIZ – NEUMARK umspediert und bis zum Endhaltepunkt Greiz befördert Ankunft 31. 4. vormittags. Dies müsste laut Fahrplan der Zug V gewesen sein.
Rekommandation: 2 Ngr.
Entfernung:
Gewicht: <1 Loth = einfach


Ein Brief aus dem Postverein mit Beförderung auf der Zweigeisenbahn
Adressat: Fabrikant Heinrich Rudolf Lindner, wohnhaft in der Heinrichstraße 7, Greiz
Absender: Louis Reis, Manufakturwarengeschäft en gros, Stuttgart

Beförderung: Aufgabe in Stuttgart am 09. 02. 1867. mit den württembergischen und bayrischen Eisenbahnlinien bis Hof und dem Fahrenden Postamt No. 1 Leipzig – Hof bis zum Haltepunkt Neumark 11. 02. nachmittags befördert. Dort auf die Bahnlinie GREIZ – NEUMARK umspediert und bis zum Endhaltepunkt Greiz befördert, Ankunft 11. 02. abends. Dies müsste laut Fahrplan der Zug X gewesen sein.
Rekommandation: 2 Ngr.
Entfernung: >20 Meilen
Gewicht: <1 Loth = einfach

Anzeige in der Zeitung „Schwäbischer Merkur“ No. 1 Januar 1866; Mitarbeitergesuch von Louis Reis aus Stuttgart

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Neuer Internetauftritt der FG

Seit dem 1. Januar 2025 wurde der aktuelle Stand der neuen Homepage der Forschungsgemeinschaft Sachsen e. V. (FG) eingestellt.

Die neue Homepage soll vor allem folgenden Sammlerkreis ansprechen:

  • Die Mitglieder der FG insbesondere hinsichtlich aktueller Informationen zu den Tagungen, Ausstellungen, Messen oder zukünftigen oder in Arbeit befindlichen Themen
  • Nichtmitglieder der FG bezüglich unseres Sammelgebietes oder der Rundbriefe, mit dem Ziel, das Interesse zur Mitgliedschaft zu wecken
  • Spezialisten auch anderer Sammelgebiete, indem beispielsweise bei den Beiträgen auch die Quellen zur Sachsenphilatelie angegeben werden.

Die fünf Hauptmenüs sind selbsterklärend und sind durch Anklicken aufrufbar. Auf das Menü „login“ können nur die FG-Mitglieder mit Passwort zugreifen. Bezüglich des Zugangs und des Inhalts werden die Mitglieder gesondert informiert.

Eingangs werden die Nutzer über:

  • künftige Treffen
  • Veröffentlichungen
  • neu eingestellte Beiträge informiert.

Unter diesen Hinweisen folgen die Sammelgebiete, mit denen sich die Mitglieder der Forschungsgemeinschaft im Wesentlichen beschäftigen. Diese Themen wurden nach der Interessenlage von neu zu gewinnenden Mitgliedern bezüglich der Reihenfolge ausgerichtet, das heißt, Anfangs die Markensammler, dann die Stempelsammler bis hin zu den Heimat- und Feldpostsammlern.

Zu diesen Themen wird jeweils eine Kurzbeschreibung geliefert. Am Anfang der Beschreibung wird ein Ansprechpartner mit der Mailadresse für Anfragen bezüglich des Themas genannt.

In einer weiteren Rubrik werden Einzelbeiträge für alle Nutzer vorgestellt, auf deren Grundlage eine Diskussion zwischen den Nutzern angeregt werden soll. Am Ende des Beitrags können die Leser einen Kommentar zum Inhalt des Beitrags abgeben.

Ein Archiv über alle bisher eingestellten Beiträge soll erstellt werden.

Auf dem Computer können die Beiträge auf der rechten Seite aufgerufen werden, im Handy am Ende der Sammelgebietsthemen.

Der weitere Ausbau des Informationsgehaltes ist vorgesehen.

Eine gute Homepage kann nur mit Unterstützung der Nutzer entstehen. Deshalb bitten wir, sich mit Hinweisen zur Verbesserung oder auch Kritiken nicht zurückzuhalten.

Der Vorstand

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Der Vierte Koalitionskrieg 1806 / 1807 – Auswirkungen auf das sächsische Postgebiet

von Stefan KolditzVSP / Gelenau

Bei der Eingrenzung des sächsischen Postgebietes gehen die Sammler in der Regel vom sächsischen Territorium nach dem Wiener Kongress im Jahre 1815 aus. Dieses Gebiet deckt sich mit wenigen Abänderungen mit dem Freistaat Sachsen von heute. Von den Staatsgebieten der Albertinischen Linie nach der Leipziger Teilung 1485 ist wenig übriggeblieben. Aber auch die später entfallenen Gebiete stellten zeitraumbezogen sächsische Postgebiete dar. Wesentliche Gründe für die Gebietsverluste waren kriegerische Auseinandersetzungen, bei denen Sachsen auf der falschen Seite kämpfte.

In der Alten Sachsenpost (Asapo) von Milde / Schmidt wird ab Seite 168 eine „Chronik und Stempel der sächsischen Postanstalten“ aufgeführt. Ausgangspunkt dabei war allerdings, dass die Postorte einen Stempel führten.

Im Sachsen-Brevier von Horst Milde dominieren wiederum die Stempel, obwohl in der Unterüberschrift „Poststationskatalog 1600 – 1867“ steht. Zusätzlich zur Asapo wurde Cottbus und Rosla aufgenommen. Da zwischenzeitlich weitere Postmeisterstempel, wie Wittenberg, Langensalza (Abb. 1, Stempel weiterverwendet von der preußischen Post) oder der Schreibschriftstempel Wolkenstein bekannt wurden, sollten die „Stempelsammler“ über eine Ergänzung des Breviers nachdenken.

Abb. 1: Preußischer Postschein mit weiterverwendetem sächsischen Postmeisterstempel von Langensalza vom 14. Oktober 1820

Das Sachsen-Brevier ist als gesamtsächsischer Poststationskatalog nicht zu verwenden, da fast alle ehemaligen Postorte aus der Zeit von 1600 bis zum Wiener Kongress 1815 fehlen. Im Stationskatalog von Feuser / Münzberg sind die ehemaligen Postorte mit Hinweis auf die sächsische Zeit mit aufgeführt, aber auch nicht alle.

1. Staatsgebiet der Wettinischen Lande

Als Ausgangspunkt der Betrachtungen wurde das Staatsgebiet Anfang des 19. Jahrhunderts gewählt. Sich davor vollzogene kleinere Gebietsveränderungen können anhand von Belegen kaum nachgewiesen werden. Bei den behandelten Sachverhalten werden allerdings auch Belege aus dem 18. Jahrhundert mit berücksichtigt, um die königlich kurfürstliche oder die kurfürstliche Zeit zu belegen.

Nachfolgend ist eine Karte des Kurfürstentum Sachsen vom Jahre 1813 (Abb. 2) mit allen auch davor vollzogenen Veränderungen abgebildet.

Abb. 2: F. W. Putzger: Historischer Schul-Atlas (44. Ausgabe, 1925)

Die ab 1800 vollzogenen Gebietsverluste (rot) und Gebietsgewinne (grün) sowie Postanstalten auf fremden Territorien (blau) sind hinsichtlich der Lage entsprechend gekennzeichnet.

  •   1      1802/1803 Verlust der Gebiete Nordhausen, Mühlhausen und Eichsfeld
  •   2      1807 Zugewinn Enklave Cottbus und Peitz
  •   3      1807 Postanstalten auf preußischem Besitz (Crossen und Züllichau)
  •   4      1808 Verlust Grafschaft Barby
  •   5      1808 Verlust Gebiet um Eisleben

Zu den einzelnen Veränderungen werden nachfolgend wesentliche Ursachen und Verträge erörtert und beispielhaft dazu Belege gezeigt. Anhand der Briefe lässt sich die Veränderung nicht belegen, da dort in der Regel keine Herkunftsstaaten vermerkt sind. Deshalb sind hierzu Postscheine oder sonstige staatliche Dokumente heranzuziehen.

Veränderung 1802 / 1803

Erste Veränderungen ergaben sich Anfang des 19. Jahrhunderts für Sachsen in den Jahren 1802 / 1803 durch den Frieden von Lunville. Im folgenden Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 verlor Sachsen unter anderem die Gebiete Nordhausen, Mühlhausen, Querfurt und das Eichsfeld (§ 3 des Reichsdeputationshauptschluss).

Diese Veränderung hatte zur Folge, dass die kurfürstlich sächsischen Postanstalten nunmehr von der preußischen Post übernommen wurden.

Ein Postschein vom 1. August 1781 zu einem Paket mit Dokumenten von Nordhausen (Abb. 3) belegt die Zugehörigkeit zu Sachsen vor der Übernahme durch Preußen.

Abb. 3: Postschein von Nordhausen aus kurfürstlich sächsischer Zeit vom 1. August 1781

Der nachfolgende Postschein vom 14. Juni 1785 zu einem Wertbrief (Abb. 4) wurde in sächsischer Zeit in Querfurt ausgestellt.

Abb. 4: Postschein von Querfurt aus kurfürstlich sächsischer Zeit vom 14. Juni 1785

2. Der Vierte Koalitionskrieg 1806 / 1807

Der Vierte Koalitionskrieg oder auch Feldzug gegen Preußen fand in den Jahren 1806 und 1807 zwischen Frankreich und den mit ihm verbundenen Staaten, wie den Mitgliedern des Rheinbundes auf der einen Seite, und im Wesentlichen Preußen und Russland auf der anderen Seite statt. Sachsen kämpfte auf der Seite Preußens. Der alte preußische Staat brach nach der Schlacht von Jena und Auerstädt im Oktober 1806 zusammen. Der Friedensvertrag von Posen wurde am 11. Dezember 1806 unterzeichnet. Der Vertrag beendete den Krieg zwischen Frankreich und dem mit Preußen verbündeten Kurfürstentum Sachsen während des Vierten Koalitionskrieges.

Die Hauptlast des Krieges lag nunmehr bei Russland. Nach der entscheidenden Niederlage gegen Napoleon in der Schlacht bei Friedland in Ostpreußen am 14. Juni 1807 beendete der Friede von Tilsit den Vierten Koalitionskrieg.

Der russisch-französische Friedensschluss vom 7. Juli 1807 teilte Europa in eine russische und französische Interessenssphäre ein. Der preußisch-französische Vertrag vom 9. Juli 1807 (Diktatfrieden) stufte Preußen auf eine europäische Mittelmacht herab. Preußen verlor dabei fast die Hälfte seines Territoriums. Napoleon befand sich hingegen auf dem Höhepunkt seiner Macht. Die Karte in Abb. 5 zeigt das Preußen nach dem Frieden von Tilsit 1807 verbleibende Gebiet, in der Karte braun eingezeichnet. Die verlorenen preußischen Gebiete sind hingegen blau eingezeichnet. Zu den östlichen Gebieten ist zu bemerken, dass diese von Preußen Ende des 18. Jahrhunderts annektiert wurden.

Abb. 5: Teilkarte von Europa im Ergebnis des Friedens von Tilsit (wikipedia.org: Frieden von Tilsit)

2.1 Friedensvertrag von Posen vom 11. Dezember 1806

Sachsen wurde der Friedensvertrag von Posen aufdiktiert. Sachsen musste dem Rheinbund beitreten. Im Gegenzug wurde Sachsen zum Königreich erhoben.

Nachfolgend die diesbezüglichen Artikel des Vertrages:

„Artikel 1

Von der Unterzeichnung gegenwärtigen Friedensschlusses an soll Friede und vollkommene Freundschaft zwischen Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, König von Italien und dem rheinischen Bunde einer, und Sr. kurfürstl. Durchlaucht von Sachsen anderer Seits seyn.

Artikel 2

Se. kurfürstliche Durchlaucht von Sachsen treten dem am 12. Julius dieses Jahres zu Paris abgeschlossenen Konföderations- und Allianztraktate bei, und erhalten durch diesen Beitritt alle Rechte und alle Verbindlichkeiten des Bündnisses, als wenn dieselben Haupt-Mitkontrahent des besagten Vertrags gewesen wären.

Artikel 3

Se. kurfürstliche Durchlaucht nehmen den Titel: König an, und haben im Kollegium und im Range der Könige den Sitz nach der Ordnung der Einführung desselben.“

Die ersten drei Artikel des Vertrages konnten ohne Folgevereinbarungen vollzogen werden, da damit keine Territorialveränderungen im Zusammenhang standen. Aus dem bisherigen Kurfürstentum Sachsen wurde nunmehr das Königreich Sachsen.

Veränderung der Behördenbezeichnung

Die vor der Veränderung mit „Churfürstlich Sächsisch“ unterschriebenen Postscheine wurden aus Sparsamkeitsgründen weiterverwendet und das „Churfürstlich“ wurde abgeändert in „Königlich“.

Abb. 6: Postschein von Naumburg vom 24. Februar 1807 mit geänderter Unterschrift

Beim Postschein von Naumburg vom 24. Februar 1807 (Abb. 6) wurde in der gedruckten Scheinunterschrift das „Churfürstlich“ gestrichen und mit „Königlich“ überschrieben. Die noch vorrätigen Scheine wurden aufgebraucht. Inwieweit unabhängig davon zu dieser Zeit bereits mit „Königlich Sächsisch“ gedruckte Scheine vorlagen, kann nicht belegt werden. Vor dem Druck neuer Scheine hat das Oberpostamt Leipzig die noch vorrätigen Postscheine ja auch noch ausgegeben.

Spätestens Mitte 1807 wurden Postscheine mit „Königlich“ an die Postanstalten ausgeliefert, was der Postschein von Marienberg vom 29. Juni 1807 nach Freiberg (Abb. 7) belegt.

Abb. 7: Postschein von Marienberg vom 29. Juni 1807 mit der neuen Behördenbezeichnung

Es liegt allerdings auch noch ein „Churfürstlich Sächsischer“ Schein vor, welcher erst 1810 in Zschopau verwendet wurde. Bei geringem Bedarf kam dies durchaus vor.

Im Friedensvertrag von Posen wurden weitere Vereinbarungen auf militärischem Gebiet oder bezüglich der Gleichstellung des lutherischen und katholischen Glaubens getroffen, welche für die Post keine Rolle spielten.

2.2 Friedensvertrag von Tilsit

Der russisch-französische Friedensvertrag wurde noch unter gleichberechtigten Partnern geschlossen. Frankreich konnte Russland zu dieser Zeit nicht als Gegner gebrauchen. Anders verhielt es sich beim Diktatfrieden mit Preußen.

Gebietsgewinn Herrschaften Cottbus und Peitz

Bereits im Friedensvertrag von Posen wurden Festlegungen zu Gebietsveränderungen getroffen.

„Artikel 6

Se. Majestät der Kaiser der Franzosen, König von Italien machen sich anheischich, dem Könige von Sachsen im künftigen Friedensvertrage mit Preussen den Kottbusser Kreis abtreten zu lassen.

Artikel 7

Se. Majestät der König von Sachsen treten dem Fürsten, welche Se. Majestät der Kaiser noch ernennen werden, in dem Theile von Thüringen zwischen den Fürstenthümern Eichsfeld und Erfurt ein Gebiet ab, welches an Bevölkerung und sonstigen Verhältnissen jenem des Kottbusser Kreises gleich ist. Dieses Gebiet soll dazu dienen, die genannten Fürstenthümer zu verbinden, und von dem zu bezeichnenden Fürsten mit vollem Eigenthum und mit vollkommener Souverainität besessen werden. Die Gränzen dieses Gebiets sollen durch von beiden Seiten ernannte Kommissarien gleich nach Auswechslung der Ratifikationen festgesetzt werden.“

Nähere Einzelheiten dazu wurden mit dem Friedensvertrag von Tilsit vom 9. Juli 1807 zwischen Frankreich und Preußen geregelt. Die Artikel aus dem Vertrag werden in Kopie beim betreffenden Sachverhalt abgebildet.

In Folge von Gebietsaustauschen wurde Cottbusser Kreis mit den Postanstalten Cottbus und Peitz Sachsen zugeschlagen. Die formelle Übergabe fand am 20. September 1807 in Berlin statt.

Der in Cottbus bereits zu preußischer Zeit verwendete Langstempel wurde in sächsischer Zeit weiterverwendet.

Der nebenstehende Brief vom 14. Juni 1801 (Abb. 8) wurde in Berlin aufgegeben und über Cottbus nach Herrnhut befördert. Wenn man die damalige Postorganisation betrachtet, ergibt sich jedoch die Frage, welche ursprüngliche Bedeutung dieser Stempel hatte, welcher bereits 1800, im Gegensatz zu den großen preußischen Städten (1817), viel früher eingeführt wurde.

Abb. 8: Portobrief von Berlin über das preußische Postamt in Cottbus nach Herrnhut vom 14. Juni 1801

In Cottbus erfolgte der Postaustausch der von Norden von Preußen nach dem östlichen Teil Sachsens gehenden Post. Die preußischen Postkurse endeten in Cottbus.

Ab Cottbus verkehrten ausschließlich kursächsische Kurse weiter nach sächsischen Postanstalten. Demnach bezog Preußen das Porto bis Cottbus und Sachsen das weitergehende Porto innersächsisch.

Ob es sich beim Stempel Cottbus um einen preußischen Verrechnungsstempel mit Sachsen, um einen preußischen Briefaufgabestempel (verwendet auch bei Transitbriefen über Cottbus) oder um einen seitens der sächsischen Post bei Postübernahme von Preußen oder ab 1807 als Briefaufgabestempel innersächsisch handelt, könnten nur Briefe direkt von Cottbus nach Preußen mit diesem Stempel vor 1807 belegen. Innersächsische Briefe mit dem Cottbus-Stempel als Aufgabestempel liegen zumindest vor. Eine Beurteilung setzt allerdings voraus, dass es sich dabei nicht um eine Briefhülle ohne Datum und Absendeort handelt (vgl. FG Sachsen, RB 24, S. 20). In einer Aufstellung der sächsischen Postorte von 1773 wurde Cottbus auch aufgeführt. Eine sächsische Posthalterei wird sich dort zumindest befunden haben.

Wichtig bei der Meldung von Belegen ist, dass diese Briefe tatsächlich mit vollständigem Inhalt übermittelt werden, denn eine Dienstbriefhülle mit dem Stempel hilft hier nicht weiter.

Nach der Angliederung des Cottbusser Kreises änderte sich hinsichtlich der Postkurse von Preußen bis Cottbus nichts. Der Postaustausch und der Abschlag des Stempels erfolgten weiter.

Abb. 9: Portobrief von Hamburg über Berlin und Cottbus nach Herrnhut vom 8. November 1809

Der Brief von Hamburg über Berlin und Cottbus nach Herrnhut vom 8. November 1809 (Abb. 9) belegt die Weiterverwendung des bisherigen Stempels in sächsischer Zeit. Für den Brief von Berlin standen der preußischen Post bis Cottbus 11/2 Groschen und von Hamburg bis Cottbus gesamt 4 Groschen zu. Das Porto von Cottbus bis Herrnhut mit 21/2 Groschen stand Sachsen allein zu. Zur genauen Portoberechnung vgl. Portohandbuch Sachsen, Band 1, Seite 12.

In der Asapo ist auf Seite 406 bezüglich Peitz vermerkt, dass der Ort erst durch Sachsen eine Post erhielt. Die Aussage im Stationskatalog von Feuser / Münzberg mit „Preußische Postanstalt, g. 1710 PW; 1796 PA; 1807 an Sachsen; sächs. Postanstalt, g: 1809“ hilft zur Aufklärung auch nicht viel weiter.

Abgabe von sächsischen Gebieten an das Königreich Westphalen

In der Literatur wird als Jahr der Abgabe von sächsischen Gebieten an das Königreich Westphalen meist 1806 angegeben.

In der Alten Sachsenpost von Milde / Schmidt 1973 steht dazu „Barby, Eisleben, Mansfeld und Wanfried gelangten 1806 zum neu gegründeten Königreich Westphalen.“

Diese Aussage dürfte aufgrund der wesentlich später abgeschlossenen Verträge und auch anhand von Postscheinen so nicht stimmen. Das Königreich Westphalen war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gegründet.

Auch Postscheine belegen die spätere Übertragung.

Anhand der vertraglichen Vereinbarungen fand die Übertragung wesentlich später statt.

Im Friedensvertrag von Tilsit wird im Artikel 8 die Gründung des Königreichs Westphalen festgeschrieben.

In der Verfassung des Königreichs vom 15. November 1807 sind als Gründungsmitglieder keine sächsischen Herzogtümer aufgeführt. Lediglich bereits im Jahre 1803 verlorene sächsische Gebiete gehörten dazu.

Abb. 10: Postschein von Eisleben vom 6. Februar 1785 aus der kurfürstlichen Zeit

Der Postschein vom 6. Februar 1785 (Abb. 10) dokumentiert die Zugehörigkeit von Eisleben in kurfürstlicher Zeit. Der Schein vom 25. März 1807 (Abb. 11) zeigt, dass noch im Jahre 1807 die Königlich Sächsische Post in Eisleben betrieben wurde.

Abb. 11: Königlich sächsischer Postschein vom 25. März 1807 verwendet in Eisleben

Bei wikipedia ist bei den Departements des Königreichs Westphalen als Übernahmejahr 1808 aufgeführt:

„Den ersten Zuwachs erhielt Westphalen durch eine sächsische Abtretung im Traktat vom 19. März 1808. Die Grafschaft Barby, das Amt Gommern und den größten Teilen des sächsischen Anteils der Grafschaft Mansfeld (ohne Artern, Voigtstedt und Bornstedt) sowie dem sächsischen Teil der Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla (zusammen etwa 30.000 Einwohner). Durch Decret vom 27. März 1808 wurde das abgetretene Mansfeld mit dem Departement der Saale, Barby und Gommern mit dem Departement der Elbe verbunden.“

Damit dürfte der Verlust der Gebiete im Jahre 1808 vollzogen sein. Das zugehörige Dokument vom 19. März 1808 habe ich allerdings nicht gefunden, um hieraus weitere Nachweise abzubilden. Dass beispielsweise Barby einmal zu Sachsen gehörte, kann anhand von Postscheinen belegt werden. Der Postschein vom 7. Dezember 1755 von Barby (Abb. 12) wurde über Brandkassengelder nach Dresden ausgestellt. Brandkassengelder waren nur von sächsischen Orten abzuführen, deshalb die territoriale Zugehörigkeit zum Kurfürstentum. Allein die Verwendung eines sächsischen Postscheins würde nicht ausreichen, da Sachsen auch Postanstalten außerhalb seines Territoriums unterhielt und dort auch die sächsischen Postscheine verwendete.

Abb. 12: Sächsischer Postschein aus der königlich kurfürstlichen Zeit verwendet in Barby am 7. Dezember 1755

Sächsische Postanstalten auf preußischem Gebiet

Kaiser Napoleon errichtete über die Verträge von Tilsit das Herzogtum Warschau als polnischen Satellitenstaat im Abhängigkeitsverhältnis zu Sachsen (Artikel 15). Sachsen regierte das Herzogtum in Personalunion.

Da zwischen Sachsen und dem Herzogtum Warschau preußisches Territorium lag, wurde gleichzeitig die Verbindung der beiden Gebiete über eine Heerstraße festgelegt (Artikel 16).  Diese Straße verlief von Sachsen über die preußischen Orte Crossen und Züllichau nach Posen und Warschau (vgl. Kartenausschnitt in Abb. 13). Dass Artikel 16 zunächst rein militärische Zwecke hatte, geht bereits aus der Formulierung hervor.

Abb. 13: Karte der Territorien nach dem Tilsiter Frieden; Heerstraße

Abb. 14: Postschein verwendet auf preußischem Territorium in Crossen am 25. Februar 1809

Hinsichtlich der Post hatte die Heerstraße durch preußisches Staatsgebiet allerdings auch Folgen. So entstand in Crossen und Züllichau eine sächsische Postanstalt mit Pferdewechselstation auf preußischen Territorium. Ob dies bereits 1807 oder erst 1808 erfolgte, ist nicht bekannt. Das Exemplar des Königlich Sächsischen Hof- und Staatskalenders 1808, was darüber Auskunft geben könnte, ist nicht bekannt. Auch im Stationskatalog von Feuser / Münzberg sind die beiden Postanstalten als sächsisch nicht erwähnt.

Zumindest von Crossen liegt ein Postschein vom 25. Februar 1809 vor (Abb. 14). Von der Postanstalt Züllichau sind keine Belege bekannt. In den Königlich Sächsischen Hof- und Staats-Kalendern sind ab 1809 beide Postorte mit den Postmeistern aufgeführt. Mit dem Wiener Kongress fielen beide Postanstalten wieder an Preußen.

Heinrich Stephan, Königlich Preußischer Post-Rath, beschreibt die Situation nach dem Frieden von Tilsit in seinem Buch „Geschichte der Preußischen Post von ihrem Ursprunge bis auf die Gegenwart, 1859“ sehr ausführlich, allerdings aus preußischer Sicht. Die diesbezüglichen Seiten 356 und 357 werden deshalb in Kopie abgebildet (Abb. 15).

Abb. 15: Auszug aus „Geschichte der Preußischen Post“, Seite 356 f.

Nach diesem Auszug wurden im Herzogtum Warschau alle preußischen Posten aufgehoben. Alle Postmeister und preußischen Beamten wurden vom sächsischen König entlassen. Die preußischen Postkurse von Berlin nach Osten erlitten dadurch erhebliche Störungen. Im Herzogtum wurde eine eigene Post aufgebaut.

Aus der Zeit der Personalunion ist ein Postschein vom 13. Februar 1808 von Warschau bekannt (Kopie Abb. 16). Vom Scheintext handelt es sich um einen preußischen Typ und ist auch mit „Königl. Ober-Post-Amte“ unterschrieben. Warschau war allerdings Herzogtum und kein Königreich.

Hier stellt sich die Frage, ob Preußen in Warschau wieder eine Postanstalt zu dieser Zeit betrieben hat oder ob in der Postanstalt des Herzogtums Warschau lediglich wie sonst auch in Sachsen üblich die alten Scheine aufgebraucht wurden.

Abb. 16: Postschein von Warschau vom 13. Februar 1808

Verwendete Literatur:

  • Milde / Schmidt: Die alte Sachsenpost, 1973
  • Horst Milde: Sachsen-Brevier, 1994
  • Feuser / Münzberg: Deutsche Vorphalatelie Stationskatalog, 1988
  • Heinrich Stephan: Geschichte der Preußischen Post, 1859 *
  • Gustav Schäfer: Geschichte des Sächsischen Postwesens, 1879 *
  • Reichdeputationshauptschluß vom 25.2.1803 *
  • Friedendvertrag von Posen vom 11.12.1806 *
  • Friedendvertrag von Tilsit vom 7. / 9.7.1807 *
  • Königlich Kurfürstliche und Königliche Hof- und Staats-Kalender, verschiedene Jahrgänge *
  • de.wikipedia.org mit den Themen wie Vierter Koalitionskrieg, Frieden von Possen, Frieden von Tilsit, Königreich Westphalen, betroffene Ortschaften und Herzogtümer und Vieles mehr *

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